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sub|su|mie|ren 〈V. tr.; hat〉
1. einordnen, (einem allgemeinen Begriff) unterordnen
● etwas unter einem Begriff \subsumieren [<nlat. subsumere; <lat. sub „unter“ + sumere „nehmen“]
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sub|su|mie|ren <sw. V.; hat [aus lat. sub = unter u. sumere (2. Part.: sumptum) = nehmen]:
1. (bildungsspr.) einem Oberbegriff unterordnen, unter einer Kategorie einordnen; unter einem Thema zusammenfassen:
einen Begriff einem anderen s.;
etw. unter eine/unter einer Überschrift s.
2. (Rechtsspr.) einen konkreten Sachverhalt dem ↑ Tatbestand (2) einer Rechtsnorm unterordnen; prüfen, ob ein konkreter Sachverhalt den Merkmalen einer bestimmten Rechtsnorm entspricht.
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subsumieren
[zu lateinisch sumere »nehmen«], bildungssprachlich für: einem Oberbegriff unterordnen, unter einer Kategorie einordnen; unter einem Thema zusammenfassen.
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sub|su|mie|ren <sw. V.; hat [aus lat. sub = unter u. sumere (2. Part.: sumptum) = nehmen]: 1. (bildungsspr.) einem Oberbegriff unterordnen, unter einer Kategorie einordnen; unter einem Thema zusammenfassen: einen Begriff einem anderen s.; etw. unter eine/unter einer Überschrift s.; dass die Redaktion ... die ... Werke Richard Grellings ... unter den Begriff „Unsittliche Literatur“ subsumiert (Tucholsky, Werke II, 41); Die dem Staat subsumierten Privatleute (Fraenkel, Staat 222). 2. (Rechtsspr.) einen konkreten Sachverhalt dem ↑Tatbestand (2) einer Rechtsnorm unterordnen; prüfen, ob ein konkreter Sachverhalt den Merkmalen einer bestimmten Rechtsnorm entspricht.
Universal-Lexikon. 2012.