öffentliche Schulen,
Schulen, die vom Staat beziehungsweise von öffentlich-rechtlichen Gebietskörperschaften (Gemeinde, Kreis, Land) getragen werden. In einigen Bundesländern sind auch Innungen, Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern sowie Landwirtschaftskammern Träger von öffentlichen Schulen. Der jeweilige Schulträger ist auch Rechtsträger. Nicht als öffentliche Schulen gelten Privatschulen, auch nicht solche in kirchlicher Trägerschaft (Konfessionsschule).
Universal-Lexikon. 2012.