örtliche Räte,
in der DDR die von den regionalen und kommunalen Volksvertretungen für die Dauer einer Wahlperiode gewählten ständig tätigen Organe, die in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich die Beschlüsse der obersten Staatsorgane durchführten; örtliche Räte waren u. a. der Rat des Bezirkes, der Rat des Kreises, der Rat der Stadt. Im zentralistischen Staatsaufbau der DDR waren die örtlichen Räte die Instrumente der SED, um ihren diktatorischen Herrschaftsanspruch auch unterhalb der staatlichen Ebene im regionalen und kommunalen Bereich durchzusetzen und sicherzustellen.
Universal-Lexikon. 2012.