Akademik

Wahlperiode
Gesetzgebungsperiode; Legislaturperiode

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Wahl|pe|ri|o|de 〈f. 19Zeitspanne, für die eine Wahl gilt

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Wahl|pe|ri|o|de, die:
Zeitraum, für den ein Gremium, eine Körperschaft, eine Person in ein Amt gewählt wird.

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Wahlperiode,
 
Zeitraum (meist zwischen vier und sechs Jahren), für den ein Parlament oder eine andere demokratisch legitimierte Vertretungskörperschaft gewählt wird. Bei Einzelpersonen (z. B. Bundespräsident) wird der entsprechende Zeitraum Amtsperiode genannt.

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Wahl|pe|ri|o|de, die: Zeitraum, für den ein Gremium, eine Körperschaft, eine Person in ein Amt gewählt wird.

Universal-Lexikon. 2012.