Partnerschaftsvertrag,
ein Projekt von Schwulenverbänden in Deutschland, um die juristische Gleichstellung von homosexuellen und heterosexuellen Paaren zu erreichen. Ziel ist die Gleichstellung zur Ehe mit den jeweiligen Pflichten und Vorteilen, insbesondere beim Erb- und Steuerrecht, aber auch im Wohnrecht u. a. In Dänemark und einigen anderen europäischen Ländern sind Partnerschaftsverträge für gleichgeschlechtliche Paare möglich.
Siehe auch: Homosexualität.
Universal-Lexikon. 2012.