Dä|ne|mark; -s:
Staat in Nordeuropa.
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Dänemark,
Fläche: 43 094 km2
Einwohner: (2000) 5,3 Mio.
Hauptstadt: Kopenhagen
Amtssprache: Dänisch
Nationalfeiertag: 5. 6.
Zeitzone: MEZ
amtlich dänisch Kọngeriget Dạnmark, Königreich im Übergangsraum zwischen Mittel- und Nordeuropa, zu dem auch die Färöer und Grönland gehören (beide regieren sich in Selbstverwaltung und gehören, anders als Dänemark, nicht der EU an). Dänemark allein umfasst eine Landfläche von 43 094 km2 mit (2000) 5,321 Mio. Einwohner und wird von Deutschland auf der Halbinsel Jütland durch eine 67 km lange Landgrenze sowie die Flensburger Förde und die Beltsee getrennt, von Schweden und Norwegen durch Øresund, Kattegat und Skagerrak; im Westen grenzt es an die Nordsee. Hauptstadt ist Kopenhagen, Amtssprache Dänisch. Währungseinheit: 1 Dänische Krone (dkr) = 100 Øre. Zeitzone: MEZ.
Staat und Recht:
Nach der Verfassung vom 5. 6. 1953 ist Dänemark eine konstitutionelle Erbmonarchie (Haus Schleswig-Holstein-Sonderburg-Glücksburg, das Thronfolgegesetz von 1953 gestattet weibliche Thronfolge) mit parlamentarisch-demokratischem Regierungssystem Staatsoberhaupt ist der König (seit 1972 Königin Margarete II.). Die Befugnisse des Monarchen sind auf formell-repräsentative Rechte und Aufgaben beschränkt: Er vertritt den Staat nach außen und führt im Staatsrat (bestehend aus König und Ministern) formell die Regierungsgeschäfte, für die die Regierungsmitglieder durch ihre Gegenzeichnung tatsächlich die Verantwortung tragen. Die gesetzgebende Gewalt liegt beim Parlament (Folketing), das maximal 179 Abgeordnete umfasst (darunter je zwei Abgeordnete aus Grönland und den Färöern), die im Proporzsystem auf vier Jahre gewählt werden. Seit 1978 beginnt das aktive und passive Wahlrecht mit 18 Jahren. Vom Parlament verabschiedete Gesetze müssen dem Volk zur Abstimmung vorgelegt werden, wenn mindestens ein Drittel der Abgeordneten dies verlangt. Die Exekutive liegt in den Händen des Kabinetts (Ministerrat) mit dem vom König ernannten Premierminister an der Spitze. Das Kabinett ist dem Parlament verantwortlich, das jedem einzelnen Minister das Vertrauen entziehen und ihn somit zum Rücktritt zwingen kann. Einer weiteren demokratischen Kontrolle dient der Ombudsmann.
Parteien:
In Dänemark besteht ein ausgeprägtes Mehrparteiensystem, das von komplizierten Mehrheitsverhältnissen geprägt ist. Einflussreichste Parteien des Landes sind die die Liberale Partei (Venstre, V; gegründet 1870), Sozialdemokratische Partei (Socialdemokratiet, SD; gegründet 1871), die Dänische Volkspartei (Dansk Folkeparti, DF; gegründet 1995 als Abspaltung von der Fortschrittspartei), die Konservative Volkspartei (Det Konservative Folkeparti, KF; gegründet 1916), die Sozialistische Volkspartei (Socialistisk Folkeparti, SF; gegründet 1959), die Sozialliberale Partei (Det Radikale Venstre, RV; gegründet 1905), die Rot-Grüne Einheitsliste (Enhedslisten - de rød-grønne; gegründet 1989), die Christliche Volkspartei (Kristeligt Folkeparti, KrF; gegründet 1970), die Zentrumsdemokraten (Centrum Demokraterne, CD; gegründet 1973) und die Fortschrittspartei (Fremskridtspartiet, FrP; gegründet 1972). Die Schleswigsche Partei (Slesvigsk Parti) vertritt die deutsche Minderheit.
Die dänischen Gewerkschaften sind nach dem Fach- und nicht nach dem Branchenprinzip organisiert. Größter Dachverband ist die der Sozialdemokratischen Partei nahe stehende Landesorganisation (LO; Landsorganisationen i Danmark) mit (1998) 1,48 Mio. Mitgliedern.
Das eigentliche oder kleine, seit Waldemar I. (1157-82) bekannte und 1819 offiziell eingeführte Staatswappen zeigt drei gekrönte blaue, schreitende Löwen in goldenem, mit neun herzförmigen »Seeblättern« bestreutem Feld. Daneben gibt es das größere Königswappen mit Schildhaltern, Krone und Ordensbändern.
Nationalfeiertage:
Der 5. 6. erinnert an die Einführung des demokratischen Grundgesetzes 1849.
Die staatliche Verwaltung gliedert sich in 14 Amtsbezirken (»Amtskommuner«, mit weiteren Untergliederungen in Gemeinden) und die beiden Stadtbezirke Kopenhagen und Frederiksberg (ein Stadtteil Kopenhagens). Die Amtsbezirke und Gemeinden werden von gewählten Volksvertretungen geleitet; in Kopenhagen liegt die Legislative bei der Stadtverordnetenversammlung, die administrative Gewalt beim Magistrat.
Das Privatrecht ist im Schuld- und Handelsrecht zum großen Teil internordisches Einheitsrecht. Das ebenfalls auf internordische Beratungen beruhende Familienrecht ist von den Grundsätzen der Gleichberechtigung von Mann und Frau sowie der Gleichstellung der nichtehelichen mit den ehelichen Kindern bestimmt. In der Strafrechtspflege wirken Geschworene mit. Der Aufbau der ordentlichen Gerichtsbarkeit ist dreistufig. Auf der unteren Stufe sind 82 Gerichtsbezirke mit je einem Gericht eingerichtet. Auf mittlerer Ebene existieren zwei Gerichte, die sich die Zuständigkeiten für die Halbinsel Jütland und die Inseln teilen. Diesen übergeordnet ist der Oberste Gerichtshof (Spruchkörper mit fünf Richtern). Ferner gibt es in Kopenhagen ein See- und Handelsgericht sowie einen Arbeitsgerichtshof. Ein Verfassungsgericht und eine eigenständige Verwaltungsgerichtsbarkeit bestehen nicht.
Die Gesamtstärke der Wehrpflichtarmee (Dauer des Grundwehrdienstes 4 bis 12 Monate, abhängig von der Verwendung) beträgt etwa 30 000 Mann (einschließlich Zivilangestellten). Die Heimwehr (»Hjemmevaernet«) umfasst rd. 64 000 regelmäßig übende Freiwillige bis zum 50. Lebensjahr. Das Heer (rd. 16 000 Mann) besteht im Wesentlichen aus der Dänischen Division (mit u. a. drei Panzerinfanteriebrigaden). Eine Heeresbrigade ist Bestandteil des multinationalen Eingreifverbandes der NATO (ARRC) und steht außerdem für Einsätze im Rahmen der Vereinten Nationen sowie für nationale Verteidigungsaufgaben zur Verfügung. Die Luftwaffe hat rd. 7 000, die Marine 5 000 Soldaten. Die Ausrüstung umfasst im Wesentlichen etwa 280 Kampfpanzer (darunter 230 Leopard 1), 70 Kampfflugzeuge vom Typ F-16, drei Fregatten und fünf U-Boote. - Das Land ist Mitglied der NATO und der WEU.
Landesnatur und Bevölkerung:
Dänemark umfasst die Halbinsel Jütland (mit den im Westen in der Nordsee gelegenen Inseln Rømø und Fanø, den Inseln Mors im Limfjord, Læsø und Anholt im Kattegat, Alsen im Kleinen Belt), die großen Inseln Fünen, Seeland, Ærø, Langeland, Lolland, Falster und Møn zwischen Kattegat und Ostsee mit ihren Nebeninseln und die zwischen Südschweden und Rügen gelegene Ostseeinsel Bornholm. Von den etwa 490 Inseln sind nur 108 bewohnt. Die Küstenlänge beträgt 7 314 km. - Dänemark ist ein Flach- und Hügelland; der höchste Punkt, Yding Skovhøj im mittleren Ostjütland (Endmoräne), liegt 173 m über dem Meeresspiegel. Mit Ausnahme von Bornholm, das vorwiegend aus Gneisen und Graniten aufgebaut ist, bestehen die Oberflächenformen aus eis- und nacheiszeitlichen Ablagerungen und bilden damit eine Fortsetzung des Norddeutschen Tieflandes. An der jütländischen Nordseeküste liegt im Süden ein bis nach Esbjerg reichendes Watten- und Marschengebiet, dem sich nach Norden eine Ausgleichsküste mit Strandseen und der weit geschwungenen, flachen Jammerbucht am Skagerrak anschließt; an dieser hafenfeindlichen, dünenbesetzten Küste ist das im 19. Jahrhundert gegründete Esbjerg die einzige größere Hafenstadt. Landeinwärts schließen sich große, sandige oder lehmige Moränenplatten (Altmoränen) der Saale-Eiszeit an; sie werden zum Teil von den früher heidebedeckten, erst seit der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts land- und forstwirtschaftlich genutzten Sanderflächen der Weichsel-Eiszeit überlagert, an die sich weiter nach Osten das fruchtbare, lehmige Hügelland Ostjütlands (vorwiegend kuppige Grundmoränen) mit Rinnenseen, Tunnel- und Schmelzwassertälern und einer reich gegliederten Fördenküste anschließt. Am inneren Ende der Förden liegen, meist als Häfen, viele der ältesten Städte des Landes. Die Inseln zwischen Kleinem Belt und Øresund bestehen aus lehmig-tonigen Grundmoränenplatten, die von jüngeren Eisstillstandslagen (z. B. Fünensche Alpen) und Osern (wallartigen, lang gestreckten Hügeln) überformt sind. Der Untergrund Dänemarks besteht aus tertiären Schichten mit einzelnen Braunkohlevorkommen (Mitteljütland) und oberflächennahen Kreideablagerungen (Nordjütland, Ostseeland bis Lolland), die auf Seeland (Stevns Klint) und Møn (Møns Klint) Steilkliffe bilden. Das Grundgebirge tritt nur auf Bornholm (Granitsteinbrüche) zutage. Dänemark ist relativ arm an Bodenschätzen; genutzt werden: Ton, Salz, Diatomeenerde, Kreide (Düngekalk, Zementherstellung auf Seeland und im Raum Ålborg) sowie seit einigen Jahren Öl und Gas aus dem Offshorebereich.
Die Flüsse sind unbedeutend. Erwähnenswert sind in Jütland Gudenå, Storå, Skernå, auf den Inseln Odense-Å (Fünen) und Suså (Seeland). Teils Fluss-, teils Seencharakter hat der Nordjütland durchschneidende, geologisch sehr junge Limfjord; auch der Große und Kleine Belt und der Øresund als Ausgänge der Ostsee entstanden erst ab etwa 5000 v. Chr.
Dänemark hat Seeklima mit kühlen Sommern und milden Wintern bei vorherrschenden West- und Südwestwinden (Spätherbst und Winter oft stürmisch), mit hoher relativer Luftfeuchtigkeit (Jahresdurchschnitt 83 %, Mai/Juni 75 %) und raschem Wetterwechsel bei Westwetterlagen. Der durchschnittliche Jahresniederschlag ist trotz der Lage zwischen zwei Meeren wegen der relativ ebenen Landfläche gering, er liegt in Westjütland bei 800 mm, im Gebiet des Großen Belt bei 500 mm; am regenreichsten sind der August und Oktober; Schönwetterperioden kommen im April und Mai häufig vor. Die wärmsten Monate erreichen im Mittel 16 ºC an der Nordsee, 18 ºC im Südosten und auf Bornholm; die tiefsten mittleren Wintertemperaturen liegen bei 0,3 ºC im Westen und auf Bornholm, bei —0,3 ºC an der jütländischen Ostküste.
Das Land gehört zur europäischen Laubwaldregion, in der Fichten und Kiefern von Natur aus nicht vorkommen würden. Rd. 63 % der Fläche Dänemarks werden landwirtschaftlich genutzt, Wald bedeckt 12 % des Landes (neben Buchenwald v. a. in Jütland Aufforstungen mit importierten Nadelhölzern), Dünen, Heideflächen und Seen nehmen 5 % ein. Die Reste der größten Hochmoore (Store und Lille Vildmose in Jütland) stehen unter Naturschutz.
Die Bewohner sind fast ausschließlich Dänen. Eine Deutsch sprechende Minderheit in Südjütland (Nordschleswig) hat an der Gesamtbevölkerung einen Anteil von 0,8 %, macht aber in einzelnen Gemeinden, besonders an der deutsch-dänischen Grenze (Tondern, Løgumkloster, Højer u. a.), über 20 % aus. Die deutsche Minderheit besitzt eigene Schulen, Büchereien, Pfarrämter und wirtschaftlichen Vereinigungen.
Die durchschnittliche Bevölkerungsdichte Dänemarks (ohne Grönland und Färöer) beträgt (2000) 123 Einwohner je km2. Allerdings konzentriert sich allein ein Drittel der Bevölkerung Dänemarks (1,7 Mio. Einwohner) auf die Hauptstadtregion Kopenhagen. Die Hauptstadt selbst zählt (1995) 471 300 Einwohner innerhalb ihrer Verwaltungsgrenze. Insgesamt stagniert die Einwohnerzahl Dänemarks seit 1981. Bei zunehmender Verstädterung ist für die heutige Agrarlandschaft nach wie vor die Einzelhofsiedlung typisch.
Die Religionsfreiheit ist durch die Verfassung garantiert. Traditionell hat jedoch die Dänisch-Luther. Volkskirche (»Evangelisk-lutherske Folkekirke in Danmark«) als Glaubensgemeinschaft, der rd. 89 % der Bevölkerung angehören, eine besondere Stellung. In zehn von Bischöfen geleitete Stifte gegliedert, mit dem Bischof von Seeland/Kopenhagen als Primus inter Pares, werden ihre allgemeinen (»äußeren«) Angelegenheiten durch die Gesetzgebung des Reichstages beschlossen und vom staatlichen Kirchenministerium verwaltet, die geistlichen (»inneren«) Angelegenheiten durch kirchliche Gremien geregelt. Zur Volkskirche gehört auch die 1575 gegründete Deutsche evangelisch-lutherische Sankt-Petri-Gemeinde in Kopenhagen. Deutsche Gemeinden bestehen auch in Nordschleswig (Tondern, Apenrade, Hadersleben, Sonderburg). Die Kirchen von Grönland und den Färöern unterstehen formal der Jurisdiktion des Bischofs von Seeland/Kopenhagen, haben jedoch eigene Vizebischöfe. Zur »Dänischen Kirche im Ausland« gehören die dänische Gemeinde in Berlin und 39 Gemeinden in Südschleswig, die einem dänischen Propst in Flensburg unterstehen. Etwa 5 % der Bevölkerung gehören verschiedenen protestantischen Kirchen und Gemeinschaften (u. a. Adventisten, Baptisten, Brüdergemeine, Heilsarmee, Methodisten, Pfingstkirchen, Reformierte). Es besteht je eine kleine anglikanische und orthodoxe Gemeinde. Für die rd. 31 600 katholischen Christen besteht das exemte Bistum Kopenhagen. Die jüdische Gemeinde hat rd. 7 000 Mitglieder. Daneben bestehen religiöse Minderheiten der Muslime und Bahais.
Das allgemein bildende Schulwesen ist seit langem gut ausgebaut; es besteht Schulpflicht für Kinder vom 7. bis 16. Lebensjahr. Am 1. 8. 1976 trat ein neues Schulgesetz in Kraft, in dem eine vom 1. bis 10. Schuljahr ungeteilte Grundschule eingeführt wurde; die obligatorischen Prüfungen fallen weg, jeder Schüler entscheidet, ob er sich einer Prüfung unterziehen will oder nur ein Abgangszeugnis wünscht. Obwohl die Schule grundsätzlich ungeteilt geführt wird, können im 8. bis 10. Schuljahr einige Fächer in einen Grundkurs und einen erweiterten Kurs geteilt werden. Zensuren werden nur in der 8. und 10. Klasse erteilt, und dies lediglich in den Prüfungsfächern. 15-20 % der Schüler eines Jahrgangs besuchen die dreijährigen Gymnasien, entweder im sprachlichen oder mathematischen Zweig. Den Abschluss bildet das Abitur, das den Zugang zu den Universitäten oder höheren Lehranstalten ermöglicht. Neben dem Abitur gestattet auch das höhere Vorbereitungsexamen nach einer zweijährigen Kursusschule den Zugang zu einer höheren Ausbildung. Private Schulen haben zwar ausgezeichnete Bedingungen, werden jedoch nur von 8,5 % der Kinder besucht. Die Eltern erhielten durch das Gesetz von 1976 noch mehr Einfluss in Schulfragen. Der gesamte Unterricht der öffentlichen Schulen und Kurse ist kostenfrei, darüber hinaus hilft der Staat auch durch Darlehen und Stipendien. Die Alphabetisierungsquote beträgt 99 %.
Zu den Hochschulen des Landes zählen neben den Universitäten Kopenhagen (gegründet 1479), Århus (1928), Odense (1964) sowie den Universitätszentren Ålborg (1974) und Roskilde (1970) in Kopenhagen: die Technische Hochschule (1829), die Königliche Zahnmedizinische Hochschule, die Handelshochschule, die Tierärztlich-landwirtschaftliche Universität, die Hochschule für Pharmakologie, die Königlich Dänische Hochschule für Erziehung, die Königliche Bibliotheksschule, die Königliche Akademie der Künste und das Königliche Musikkonservatorium; in Århus: die Königliche Zahnmedizinische Hochschule, Handelshochschule, Journalistenhochschule, Musikkonservatorium, Architekturschule. Andere Städte haben weitere Hochschuleinrichtungen.
Presse: Pressefreiheit besteht seit 1849, seit 1953 ist sie verfassungsmäßig garantiert. Es erscheinen 37 Tageszeitungen mit einer Gesamtauflage von 1,6 Mio. Exemplaren. Im Verlag der ältesten Zeitung des Landes, der 1749 gegründeten konservativen »Berlingske Tidende« (Auflage 155 000 Exemplare), erscheint außerdem das Kaufblatt »B. T.« (138 000) mit den beiden Wochenblättern »Weekendavisen« und »Billed-Bladet«; im Verlag der liberalen »Politiken« (150 000) erscheint das Kaufblatt »Ekstra-Bladet« (159 000). Weitere wichtige Zeitungen sind »Jyllands-Posten« (176 000), »Jydske Vestkysten« (96 000), »Ålborg Stiftstidende« (70 000) und Århus Stiftstidende« (63 000). - Die Nachrichtenagentur »Ritzaus Bureau I/S« (RB), gegründet 1866, ist seit 1947 im Gemeinbesitz dänischer Presseverlage.
Die öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt »DR Radio« (gegründet 1925) verbreitet drei landesweite und neun regionale Hörfunkprogramme sowie zwei Fernsehprogramme, »DR TV« und »TV 3«. Daneben existiert seit 1988 der erste halbkommerzielle (Finanzierung zu 20 % aus Lizenzgebühren und zu 80 % aus Werbung) Sender des Landes, »TV 2/Danmark«, sowie seit 1994 der Kabelsender »TV 4«. Hinzu kommen rd. 300 lokale Hörfunksender und etwa 50 private regionale Fernsehsender.
Wirtschaft und Verkehr:
Nach dem Zweiten Weltkrieg hat Dänemark den Übergang von der Agrar- zur Industrie- und Dienstleistungsgesellschaft vollzogen. Mit einem Bruttoinlandsprodukt (BIP) je Einwohner von (1993) 17 815 KKS (Kaufkraftstandard; zum Vergleich: Bundesrepublik Deutschland 17 147 KKS) gehört Dänemark heute weltweit zu den Ländern mit hohem materiellem Wohlstand. Das Wirtschaftssystem ist marktwirtschaftlich geprägt und dabei starken staatlichen Eingriffen (z. B. Lohnanstiegsbegrenzung) unterworfen. Wichtigste wirtschaftspolitische Problembereiche sind die immer noch relativ hohe Arbeitslosigkeit (1995: 10 %, 1986: 7,8 %) und die Außenverschuldung, die allerdings von 282 Mrd. dkr 1993 auf 251 Mrd. dkr 1994 reduziert werden konnte. Das entspricht 27 % des BIP gegenüber 32 % 1993. Mit der Abkehr von der bis 1992 praktizierten Wohlfahrtsstaatspolitik mit hoher Verschuldung und relativ hoher Inflation verfolgt die dänische Wirtschaftspolitik das Ziel, das Anwachsen der öffentlichen Ausgaben zu begrenzen und die Haushaltsdefizite abzubauen.
Für die dänische Volkswirtschaft ist die Landwirtschaft (einschließlich Forstwirtschaft und Fischerei) trotz geringen Anteils am BIP (1993: 3,9 %; 1970: 8,7 %) immer noch von maßgeblicher, wenn auch abnehmender Bedeutung für den Export: 1993 erbrachten Nahrungsmittel, Getränke und Tabak 23 % der gesamten Ausfuhrerlöse. Wichtigste landwirtschaftliche Ausfuhrgüter sind Fleisch und Fleischwaren, Molkereierzeugnisse und Eier, Fische und Meeresfrüchte sowie Getreideerzeugnisse.
Die landwirtschaftlich genutzte Fläche beträgt (1994) 63 % (1985 noch knapp 67 %) des gesamten Staatsgebietes (ohne Färöer und Grönland). Etwa 80 % aller Betriebe sind größer als 10 ha; sie bewirtschaften (1993) knapp 97 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche. Die Landwirtschaft (Anteil an den Erwerbstätigen 1994: 6 %) ist durch hohe Produktivitätszuwächse und genossenschaftlich organisierte Absatzgesellschaften gekennzeichnet. Der Schwerpunkt des Ackerbaus (2,5 Mio. ha Ackerland = 92 % der landwirtschaftlich genutzten Fläche) liegt beim Getreide- (v. a. Gerste und Weizen) und Zuckerrübenanbau sowie bei Gärtnereiprodukten (Blumen, Zierpflanzen). Die Feldfrüchte dienen v. a. als Viehfutter für Rinder-, Schweine- und Geflügelhaltung. Mehr als zwei Drittel des Produktionswertes der Landwirtschaft entfallen auf tierische Produkte. Ein Drittel erwirtschaftet allein die Schweinehaltung.
Wälder bedecken rd. 14 % der Landfläche. Für die industrielle Nutzung wird Holz v. a. aus den norden Nachbarländern, aus den ehemaligen Ostblockstaaten und aus tropischen Ländern eingeführt. Der Holzeinschlag betrug 1990 gut 2 Mio. m3. Dänemark gilt weltweit als größter Weihnachtsbaumexporteur.
Der Fischfang, insbesondere in der Nordsee (Heringe, Kabeljau, Schollen und Makrelen), erbringt hohe Ausfuhrüberschüsse. Dänemark ist der führende Fischereistaat der EU. 1991 betrug die Fangmenge 1,8 Mio. t.
Noch zu Beginn der 1970er-Jahre musste nahezu der gesamte Energiebedarf Dänemarks durch Importe abgedeckt werden. 1972 begann die Förderung von Erdöl aus eigenen Vorkommen im Offshorebereich. Die Erdöl- und Erdgasproduktion stieg durch die Erschließung weiterer Felder an und erreichte 1991 eine 100 %ige Selbstversorgung mit Öl und Gas. Derzeit wird aus neun Feldern Erdöl und -gas gewonnen. Drei Reserven im dänischen Hoheitsgebiet belaufen sich nach heutigem Kenntnisstand und bei der Produktionsmenge von 1993 bei Erdgas auf 46 und bei Erdöl auf 21 Jahre. Die Nutzung der Energiequellen Sonne, Wind und Biomasse wird verstärkt gefördert (auf Kernenergie hat Dänemark 1980 verzichtet). Die dänischen Hersteller sind heute führend in der Entwicklung von Anlagen zur Nutzung der Windenergie und weltweit die größten Exporteure für diese Anlagen und die damit verbundenen Technologien. 1992 waren die Windenergieanlagen mit 3 % an der gesamten Stromerzeugung Dänemarks beteiligt. Die rd. 2 400 Windkraftanlagen sind vor allem an der westjüdländischen Küste in so genannten Windparks mit 20-30 Anlagen konzentriert, so z. B. bei Ringkøbing.
Die Industrie konzentriert sich auf traditionelle Bereiche, v. a. Nahrungs- und Genussmittelherstellung (besonders Konserven, Zucker, Margarine, Schokolade, Bier und andere alkoholische Getränke), aber auch Eisen- und Metallverarbeitung (Maschinen- und Schiffbau), Textil und Bekleidung, Möbel sowie chemische Erzeugnisse (v. a. Düngemittel, Pharmazeutika). Im industriellen Sektor wurden (1991) 26,4 % der Bruttowertschöpfung zu Marktpreisen erwirtschaftet. Die Industriegüterausfuhren hatten 1968 erstmals einen Anteil von über 60 % am gesamten Ausfuhrwert erreicht (1991: 74,5 %). Diese Schwerpunktverlagerung von den agrarischen zu den industriellen Ausfuhrgütern vollzog sich, obwohl mineralische Rohstoffe und Energieträger weitgehend fehlten. 24 % der Erwerbstätigen arbeiten (1994) in der Industrie, die vorwiegend im Ballungsraum Kopenhagen angesiedelt ist. Mit staatlicher Hilfe wurde und wird die Ansiedlung neuer Betriebe besonders in Jütland gefördert. Im internationalen Vergleich waren die technologieintensiven Industriebereiche in Dänemark längere Zeit unterrepräsentiert. Andererseits war die dänische Industrie ebenfalls nicht stark vertreten in solchen Branchen, die seit Mitte der 70er-Jahre zu den Krisenbranchen (z. B. Stahl, Schiffbau und Petrolchemie) gerechnet werden.
Im Dienstleistungssektor (Anteil an der Bruttowertschöpfung zu Marktpreisen 1991: 69,6 %) waren (1994) 70 % aller Erwerbstätigen beschäftigt. Dieser hohe Anteil resultiert u. a. aus der Handels- und Transitfunktion, die Dänemark aufgrund seiner geographischen Lage zwischen Skandinavien und Mitteleuropa einnimmt.
Die dänische Handelsbilanz weist ab 1986 ständig Ausfuhrüberschüsse aus. Bei einem Ausfuhrwert von 35,8 Mrd. US-$ und einem Einfuhrwert von 32,3 Mrd. US-$ betrug der Überschuss (1991) 3,5 Mrd. US-$. Wichtigste Importgüter sind Maschinen und Fahrzeuge (1991: 31,6 % des Importwertes), gefolgt von der Gruppe bearbeitete Waren (18,8 %). Wichtigste Handelspartner sind die anderen EU-Länder (1991: 52,7 % des Importwertes, 44,8 % des Exportwertes). Die Dienstleistungsbilanz weist seit Ende der 70er-Jahre deutlich steigende Defizite (1984: 1,5 Mrd. US-$) auf, die v. a. auf die Auslandsschulden in Höhe von (1985) 98,5 Mrd. dkr (entspricht 17,4 % des Bruttosozialprodukts) zurückzuführen sind.
Auch in der dänischen Wirtschaftspolitik setzte sich ab 1982 die Überzeugung durch, dass der öffentliche Sektor seine Möglichkeiten, durch eine dynamische Ausgabentätigkeit die volkswirtschaftlichen Ungleichgewichte abzubauen, ausgeschöpft habe (die hohen öffentlichen Schulden machten starke Ausgabenkürzungen und Erhöhungen von Steuern und Sozialabgaben notwendig) und dass deshalb die Angebotsbedingungen der Unternehmen verbessert werden müssten. Die Erfolgsaussichten hängen insbesondere davon ab, inwieweit es gelingt, die Wettbewerbsfähigkeit der dänischen Unternehmen auf den heimischen und internationalen Märkten zu stärken und den Wechselkurs des Europäischen Währungssystems (EWS) zu stabilisieren (seit Beginn des EWS musste die Krone mehrmals abgewertet werden).
Verkehr:
Dänemark verfügt über ein gut ausgebautes, modernes Verkehrssystem. Die Halbinsellage und die Vielzahl der Inseln machte den Bau vieler Brücken (z. B. zwei Brücken über den Kleinen Belt), Dämme und Fähranlagen erforderlich. Ein Großteil des Personen- und Güterverkehrs wird auch heute noch auf dem Wasserwege (Küstenschifffahrt) abgewickelt. Wichtige Fährverbindungen bestehen u. a. zwischen Rostock-Warnemünde und Gedser sowie zwischen Helsingør und Helsingborg. Eine wichtige internationale Verkehrsader zwischen Mitteleuropa und Skandinavien ist die »Vogelfluglinie«. Die komplette Fertigstellung und Verkehrsfreigabe der festen Verbindung über den Großen Belt zwischen Seeland und Fünen, ein Brücken-Tunnelbau für den Straßen- und Eisenbahnverkehr, erfolgte 1998. Nach einer jahrzehntelangen Diskussion über einen Brückenschlag nach Schweden über den Øresund wurde ein entsprechendes Abkommen zwischen den Regierungen beider Länder 1991 unterzeichnet. Die über 16 km lange Tunnel-Brückenverbindung zwischen Amager/Kopenhagen und Malmø wurde im Jahre 2000 für den Straßen- und Eisenbahnverkehr freigegeben. Das Straßennetz (71 042 km) ist gut ausgebaut. Im Vergleich zum Bruttosozialprodukt je Einwohner ist die Motorisierungsdichte (Pkw je 1 000 Einwohner) in Dänemark mit (1999) 353 Pkw relativ niedrig. Die Eisenbahnen (Streckennetz 1998: 2 264 km) befinden sich weitgehend in Staatsbesitz. Unrentable Strecken wurden stillgelegt und dafür der Omnibusverkehr (von den Staatsbahnen betrieben) verstärkt. Die Größe der Handelsflotte ist, gemessen an der Bevölkerungszahl, beachtlich (1997: 935 Schiffe mit 5,75 Mio. BRT). Von den mehr als 80 Häfen üben nur wenige - Kopenhagen, Esbjerg, Århus und Ålborg - überregionale und internationale Handelsfunktionen aus. Die Linienverbindungen im Luftverkehr werden durch die von den norden Staaten gemeinsam betriebene Gesellschaft »Scandinavian Airlines System« (SAS) bedient. Der internationale Flughafen Kastrup in Kopenhagen ist neben Stockholm der bedeutendste in Nordeuropa.
Zur Vor- und Frühgeschichte Nordeuropa.
Vermutlich um die Mitte des 1. Jahrtausends n. Chr. eroberten die wohl von Süden her in das dünn besiedelte Land eingedrungenen germanischen Dänen (ihr Name erscheint erstmals um 550 in den Quellen) die Inselgebiete, dann große Teile Jütlands. König Göttrik (Godfred, ✝810) schuf das erste größere Staatsgebilde, das er durch den Ausbau des Danewerks gegen die Machtansprüche des Fränkischen Reiches schützte. In der ersten Hälfte des 10. Jahrhunderts vereinigte Gorm der Alte die jütischen Lande unter seiner Herrschaft; sein Sohn Harald Blauzahn, der sich um 960 taufen ließ, musste Kaiser Otto II. huldigen. Dänische Wikinger unternahmen v. a. seit dem 9. Jahrhundert (bis etwa 1050) ausgedehnte Plünderungszüge an den Küstengebieten des europäischen Kontinents. Die unter Haralds Sohn Sven Gabelbart 1013 begonnene Eroberung Englands vollendete Knut der Große, der ferner 1028 Norwegen unterwarf und 1035 das schleswigsche Gebiet zwischen Eider und Schlei erwarb. Dieses Nordseegroßreich brach jedoch nach Knuts Tod wieder auseinander (1035 Loslösung Norwegens, 1042 Englands). Ein Erbvertrag brachte Dänemark 1042-47 unter die Herrschaft des norwegischen Königs Magnus des Guten, dann kam es an Knuts des Grossen. Neffen Sven Estridsen, dessen Haus bis 1448 den dänischen Thron innehatte.
Nach blutigen Bürgerkriegen (seit 1131) und Thronwirren (seit 1146) stellte Waldemar I. 1157 Frieden und Einheit des Landes wieder her. Er und seine Söhne Knut VI. sowie Waldemar II. unterwarfen die heidnischen Wenden der mecklenburgisch-pommerschen Ostseeküste, 1201 das deutsche Holstein und 1219 Estland; die wendisch-deutschen Eroberungen gingen durch die Niederlage gegen die norddeutschen Fürsten bei Bornhöved (1227) wieder verloren. Nach dem Tod Waldemars II. folgte wieder eine Zeit der Bürgerkriege bis zur Wahl Waldemars IV. Atterdag (1340), dem es gelang, die verlorenen Gebiete wiederzugewinnen. Er verkaufte 1346 Estland dem Deutschen Orden und erwarb 1361 Gotland. Mit der deutschen Hanse kam es wiederholt zu Konflikten, die 1370 im Frieden von Stralsund mit der dänischen Anerkennung der Vorherrschaft der Hanse in der Ostsee endeten.
Sein minderjähriger Enkel und Nachfolger Olaf stand unter der Vormundschaft seiner Mutter Margarete, die 1387 Regentin in Dänemark und Norwegen wurde. Nachdem sie 1389 auch Schweden erworben hatte, brachte sie 1397 die Kalmarer Union der drei Reiche zustande, die mit Unterbrechungen bis 1523 bestand. Nach dem Tode der Königin (1412) folgte ihr ihr Neffe Erich VII. von Pommern in den drei Ländern auf dem Thron. Er musste gegen die aufständischen Schweden und gegen die holsteinischen Grafen, die später von den Hansestädten unterstützt wurden, Krieg führen. Erichs Neffe und Nachfolger Christoph III. konnte noch die Union aufrechterhalten, aber nach seinem Tode wählten die Schweden Karl VIII. Knutsson, die Dänen Christian I. zum König.
Mit Christian I. begann 1448 die Reihe der Könige aus dem Hause Oldenburg; ihn wählten 1460 auch die Stände Schleswigs und Holsteins zum Landesherrn. Nach wiederholten Versuchen, die Herrschaft der dänischen Könige abzuschütteln (Aufstand Engelbrecht Engelbrechtssons 1434 und 1436, Auseinandersetzungen um den in Schweden 1448, 1464 und 1467 zum König erhobenen Karl VIII. Knutsson, dänische Niederlage am Brunkeberg 1471 gegen den schwedischen Reichsverweser Sten Sture), gewann Schweden durch die Erhebung Gustav Wasas 1520-23 seine Unabhängigkeit zurück, während Norwegen immer enger mit Dänemark verbunden wurde. Christian III. vereitelte in der »Grafenfehde« (1533-36) die von Lübeck unterstützte Wiedereinsetzung seines 1523 gestürzten Vetters Christian II. und führte 1536 die lutherische Reformation ein. Das Königtum sah sich durch den Adel immer mehr eingeengt: Vom Reichsrat musste jeder neue König seine Wahl durch Zugeständnisse erkaufen. Friedrich II. führte den siebenjährigen Dreikronenkrieg gegen Schweden, der im Frieden von Stettin (1570) ergebnislos endete. Christian IV. griff zugunsten der deutschen Protestanten erfolglos in den Dreißigjährigen Krieg ein; an Schweden verlor er im Frieden von Brömsebro (1645) Jämtland und Härjedalen, die Inseln Ösel und Gotland; nach der Eroberung ganz Dänemarks außer Kopenhagen durch Karl X. von Schweden musste Friedrich III. im Frieden von Roskilde (1658) die restlichen südschwedischen Provinzen Schonen, Blekinge und Halland abtreten.
Diese Niederlagen hatten einen innenpolitischen Umschwung zur Folge: Auf einem Reichstag in Kopenhagen übertrugen Geistlichkeit und Bürgerstand 1660 dem König die volle erbliche Souveränität; im Königsgesetz von 1665 wurde die neue Verfassung niedergelegt. Die Außenpolitik richtete sich in der Folge gegen Schweden und die mit ihm verbündeten Herzöge von Holstein-Gottorp, die als oldenburgische Nebenlinie einen Anteil an dem Besitz der Herzogtümer Schleswig und Holstein hatten. Die Grafschaften Oldenburg und Delmenhorst kamen 1667 durch Erbvertrag an Dänemark. Die Teilnahme Dänemarks am 2. Nord Krieg (1700-21) gegen Karl XII. von Schweden war wenig erfolgreich; im Frieden von Frederiksborg (1720) erreichte Friedrich IV. die Vereinigung des gottorp. Teils von Schleswig mit dem königlich dänischen Anteil. 1773 wurden die gottorp. Besitzungen und Ansprüche in Schleswig und Holstein gegen Oldenburg und Delmenhorst ausgetauscht. Auch die abgeteilten Herrschaften der Sonderburger Linie und die Reichsgrafschaft Rantzau fielen durch Erbvertrag an das dänische Königshaus, sodass 1779 Schleswig und Holstein mit alleiniger Ausnahme des augustenburgischen Anteils wieder mit Dänemark und Norwegen unter einem Herrscher verbunden waren. In der 2. Hälfte des 18. Jahrhunderts fand der aufgeklärte Absolutismus auch in Dänemark seine Vertreter (J. H. E. von Bernstorff und A. P. von Bernstorff, J. F. Struensee). Das letzte Viertel des 18. Jahrhunderts war die Blütezeit der Gesetzgebung. Der Bauernstand wurde befreit (1788), das Volksschulwesen eingeführt, und die Privilegien des Adels wurden eingeschränkt. Friedrich VI. (seit 1784 Regent) musste nach zwei britischen Seeangriffen auf Kopenhagen 1801 und 1807 (Kanonade oder Bombardement von Kopenhagen) die dänische Flotte ausliefern; er schloss sich daraufhin Napoleon I. an und verlor nach dessen Niederlage im Kieler Frieden 1814 Helgoland an Großbritannien, Norwegen - außer Island und den Färöern - an Schweden und erhielt 1815 als Ersatz das kleine deutsche Herzogtum Lauenburg, das wie das Herzogtum Holstein Mitglied des Deutschen Bundes wurde.
Als nach dem Tod Friedrichs VI. 1839 sein Vetter Christian VIII. den Thron bestieg, trat die liberale Partei in offene Opposition gegen die Regierung Diese Partei der »Nationalliberalen« oder »Eiderdänen« trat für die dänische Sprache in Nordschleswig ein und strebte nach einer engeren Verbindung zwischen den drei skandinavischen Reichen (Skandinavismus). Der König, dem der nationale Gegensatz für die Zukunft der Monarchie gefährlich schien, ließ einen Entwurf zu einer Gesamtstaatsverfassung mit Einschluss Schleswig-Holsteins ausarbeiten, der von seinem Sohn und Nachfolger Friedrich VII. 1848 veröffentlicht wurde. Der unüberwindbare Konflikt zwischen dänischer und deutscher Nationalbewegung löste den Deutsch-Dänischen Krieg von 1848-50 aus.
In Dänemark war während des Krieges das demokratische Grundgesetz vom 5. 6. 1849 eingeführt worden, das bürgerliche Freiheiten sicherte und das allgemeine Wahlrecht anerkannte. Im Londoner Protokoll vom 8. 5. 1852 wurde die Erbfolgefrage des dänischen Gesamtstaates zugunsten des Prinzen Christian von Sonderburg-Glücksburg durch die Großmächte geregelt. Die erste Regierungshandlung Christians IX. war jedoch die Sanktionierung des neuen Grundgesetzes, das die vollständige Verschmelzung Schleswigs und Dänemarks vorsah. Dieser Schritt führte zum Deutsch-Dänischen Krieg von 1864. Im Frieden von Wien (30. 10. 1864 musste Dänemark die drei Herzogtümer Schleswig, Holstein und Lauenburg an Österreich und Preußen abtreten. Es verlor nahezu ein Drittel des ihm 1814 zugestandenen Staatsgebiets.
Folge des Krieges von 1864 war nach außen hin eine (auch während des Ersten Weltkriegs streng eingehaltene) Neutralitätspolitik, im Innern kamen die agrarischen Interessen in einer neuen Verfassung (1866) zum Tragen (Schaffung eines Zweikammerparlaments, des von den Großgrundbesitzern bestimmten Landsting und des Folketing als Vertretung der Volksparteien) und die Konservativen übernahmen die Regierung: Unter Ministerpräsident J. B. S. Estrup (1875-94) vollzog sich der politische und wirtschaftliche Wiederaufbau. Der Einfluss der Liberalen (Venstre, gegründet 1870; seit 1872 stärkste Partei im Folketing) und der Sozialdemokraten (Parteigründung 1871) wuchs stark an. Mit der Verabschiedung eines sozialen Gesetzgebungswerks (1891 Altersversorgung der über Sechzigjährigen, 1892 staatliche Förderung des Krankenkassenwesens, Staatszuschuss für Arbeitslosenkassen, Unfallversicherung) errang Dänemark den Ruf eines »sozialen Musterstaates«. Zum Kern innenpolitischer Auseinandersetzungen wurde die Verfassungsfrage, die erst 1915 unter Ministerpräsident C. T. Zahle (1913-20) durch die Unterzeichnung eines demokratischen Grundgesetzes gelöst wurde. 1917 verkaufte Dänemark seine Inseln in der Karibik (einen Teil der Virgin Islands) an die USA. 1918 wurde Island selbstständiges Königreich in Personalunion mit Dänemark.
1920 kam Nordschleswig aufgrund einer im Versailler Vertrag festgelegten Volksabstimmung zu Dänemark. Nach den Wahlen von 1924 wurde mit T. Stauning zum ersten Mal ein Sozialdemokrat zum Ministerpräsidenten gewählt (1924-26, 1929-42; Koalition aus Sozialdemokraten und Sozialliberalen). Die Weltwirtschaftskrise bedingte 1930 eine Krise der Landwirtschaft, die auch die Industrie in Mitleidenschaft zog. Eine neuerliche, von nahezu allen Parteien getragene Sozialreform brachte Dänemark den Ruf eines »Wohlfahrtsstaates« ein. Der Streit mit Norwegen um Grönland wurde 1933 vom Haager Gerichtshof zugunsten Dänemarks entschieden. 1939 schloss Dänemark mit dem Deutschen Reich einen Nichtangriffspakt; dennoch wurde es am 9. 4. 1940 von deutschen Truppen besetzt. Die Regierung Stauning protestierte, blieb aber im Amt. 1941 trat Dänemark unter deutschem Druck dem Antikominternpakt bei. Im gleichen Jahr hatte sich in London ein Dänischer Rat gebildet, der innerhalb Dänemarks und auch außerhalb den Widerstand gegen die deutsche Besatzungsmacht organisierte. Diese erklärte am 29. 8. 1943 den Ausnahmezustand. Die Regierung wurde abgesetzt, König Christian X. auf Schloss Amalienborg gefangen gehalten, das Heer entwaffnet. Die dänische Flotte versenkte sich selbst. Zum Kriegsende wurde Dänemark als Alliierter der Siegermächte anerkannt. 1944 löste Island die Union mit Dänemark auf.
1945 bildete V. Buhl eine Regierung aus dem Kreis der Parteien und des Widerstandes, die alle unter deutschem Druck beschlossenen Gesetze annullierte und Maßnahmen gegen Kollaborateure ergriff. 1945 war Dänemark Mitbegründer der UNO und beteiligte sich an der Besetzung Deutschlands. Unter der Regierung des Liberalen K. Kristensen (1945-47) scheiterten Bestrebungen, Teile Schleswigs zu annektieren, am Widerstand des Folketing. 1947 bestieg Friedrich IX. den Thron. 1947-50, 1953-55 stand der Sozialdemokrat H. Hedtoft, 1950-53 der Liberale E. Eriksen an der Spitze der Regierung In dieser Zeit erhielten die Färöer Selbstverwaltung (1948), Grönland wurde Bestandteil von Dänemark (1953) und erhielt 1979 Selbstverwaltung. 1953 trat eine neue Verfassung in Kraft (Einkammersystem, weibliche Thronfolge). 1955 unterzeichneten Dänemark und die Bundesrepublik Deutschland die »Bonn-Kopenhagener Erklärung« über die beiderseitigen nationalen Minderheiten. 1949 schloss sich Dänemark dem Europarat an und trat dem Nordatlantikpakt bei. 1960 wurde es Mitglied der EFTA, bewarb sich jedoch gleichzeitig um die Aufnahme in die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft
1955-68 führten die Sozialdemokraten H. C. Hansen (1955-60), V. Kampmann (1960-62) und J. O. Krag (1962-68) die Regierung Entgegen der offiziellen Position Dänemarks, ein atomwaffenfreies Territorium zu sein, hatte 1957 der damalige Regierungschef Hansen in einem geheimen (erst 1995 der Öffentlichkeit bekannt gewordenen) Schreiben der USA die Lagerung von Nuklearwaffen auf ihrer grönländischen Militärbasis »Thule« und das Überfliegen des Gebiets mit atomwaffenbestückten Flugzeugen gestattet. Als 1968 ein amerikanisches Militärflugzeug vom Typ B-52 mit vier Wasserstoffbomben an Bord in der Nähe des Stützpunktes abstürzte, wurde das Gebiet um die Unglücksstelle schwer radioaktiv verseucht und Hunderte an den Bergungs- und Aufräumaktionen beteiligte Arbeiter einer gefährlichen Strahlung ausgesetzt (erst 1995 Beschluss, den noch lebenden 300-400 Betroffenen eine Abfindung zu zahlen).
1968-71 war H. Baunsgaard Ministerpräsident (Radikale Venstre, Konservative; Verteidigungs- und Verwaltungsreform). 1971-72 führte wiederum Krag, 1972-73 sein sozialdemokratischer Parteifreund A. Jørgensen die Regierung 1972 bestieg Margarete II. den Thron. 1973 trat Dänemark den Europäischen Gemeinschaften bei (gleichzeitig Erlöschen der Mitgliedschaft in der EFTA). Nach den Parlamentswahlen von 1973, bei denen die traditionellen Parteien zugunsten der aus Protest gegen die Steuergesetzgebung gegründeten Fortschrittspartei schwere Verluste erlitten, war der Liberale P. Hartling 1973-75 Ministerpräsident einer Minderheitsregierung; ihm folgte 1975-82 Jørgensen als Regierungschef von Minderheitskabinetten. Im September 1982 löste ihn P. Schlüter (Konservative Partei) als Ministerpräsident ab (Rücktritt im Januar 1993). Entgegen dem zustimmenden Votum des Folketing (13. 5. 1992) zu den Verträgen von Maastricht lehnte die Bevölkerung in einer Volksabstimmung am 2. 6. 1992 diese Verträge mit 50,7 % ab. Erst nachdem eine Gipfelkonferenz der EG-Mitgliedsstaaten im Dezember 1992 Dänemark Sonderkonditionen eingeräumt hatte (u. a. in Fragen der geplanten Währungsunion und der Verteidigungszusammenarbeit), stimmten die Dänen in einem zweiten Referendum am 18. 5. 1993 den Maastrichter Verträgen mit 56,8 % zu.
Am 25. 1. 1993 bildete der Sozialdemokrat P. N. Rasmussen die erste dänische Mehrheitsregierung seit Anfang der 70er-Jahre aus Sozialdemokraten, Sozialliberalen, Zentrumsdemokraten und Christliche Volkspartei, die jedoch im März 1994 mit dem Ausscheiden der Zentrumsdemokraten ihre parlamentarische Mehrheit wieder verlor. Nach den Wahlen vom 21. 9. 1994, bei denen die Sozialdemokraten stärkste Partei blieben, die bürgerliche Opposition jedoch besonders durch den Zugewinn der Liberalen gestärkt wurde, übernahm Ministerpräsident Rasmussen die Führung einer Koalitionsregierung aus Sozialdemokraten, Sozialliberalen und Zentrumsdemokraten; Letztere verließen nach Auseinandersetzungen um den Haushaltsentwurf im Dezember 1996 das Kabinett. Die daraufhin gebildete Minderheitsregierung aus Sozialdemokraten und Sozialliberalen unter Rasmussen blieb auch nach den vorgezogenen Parlamentswahlen vom 11. 3. 1998 im Amt, sah sich aber mit einem beachtlichen Wahlerfolg (7,4 %) der erst 1995 gegründeten rechtspopulistischen Dänischen Volkspartei konfrontiert. Nicht zuletzt unter deren Druck wurde im Juni 1998 ein verschärftes Ausländergesetz vom Parlament verabschiedet (im Februar 2000 weitere Einengung des Asyl- und Ausländerrechts). Im März 2000 kam es zu Verhandlungen zwischen der dänischen Regierung und den Färöer, die nach voller Souveränität streben (Anberaumung eines Referendums durch die färingische Lokalregierung für April 2001). Im Sommer 2000 wurde die Öresundverbindung zwischen Dänemark und Schweden unter großer öffentlicher Anteilnahme freigegeben.
Einen Schwerpunkt der politischen Diskussion bildete unter der Regierung Rasmussen weiterhin das Verhältnis Dänemarks zur Europäischen Union, insbesondere die Frage, wie viel Souveränität an europäische Institutionen abgegeben werden dürfe. Zwar billigte die Bevölkerung am 28. 5. 1998 in einem Referendum mit 55,1 % der Stimmen den Vertrag von Amsterdam; ungeachtet der Erwartungshaltung der anderen EU-Mitgliedsländer und trotz deutlicher Pro-Euro-Politik des Regionalen Rasmussen lehnten die Dänen aber dann in einem Referendum am 28. 9. 2000 bei einer hohen Beteiligung (rd. 87,5 %) den Beitritt ihres Landes zur Euro-Zone mit 53,1 % der Stimmen ab. Die Parlamentswahlen am 20. 11. 2001 entschied das rechtsliberal-konservative Lager für sich, drittstärkste Kraft mit 12 % der Stimmen wurden die Rechtspopulisten (Dänische Volkspartei). A. F. Rasmussen (Liberale Partei) bildete daraufhin eine Minderheitsregierung aus seiner und der Konservativen Volkspartei und kündigte eine restriktivere Ausländer- sowie Entwicklungshilfepolitik an (erstmalige Ernennung eines Ministers für Flüchtlinge, Einwanderung und Integration).
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Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:
Wikinger: Im Drachenboot zu fernen Ufern
Dänemark und Schweden in der frühen Neuzeit: Verfeindete Brüder
Dänemark, Schweden und Russland: Im Kampf um den Norden
Dänemark, Norwegen: Neuaufbau im Norden
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Universal-Lexikon. 2012.