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Bruttosozialprodukt
BSP

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Brụt|to|so|zi|al|pro|dukt 〈n. 11; unz.〉 die Summe der von den ständigen Bewohnern des Wirtschaftsbereiches (Inländern) im In- u. Ausland erzielten Nettoproduktionswerte, bewertet zu Marktpreisen

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Brut|to|so|zi|al|pro|dukt, das (Wirtsch. veraltet, noch ugs.):
Wert, den die Gesamtheit aller Dienstleistungen u. produzierten Güter in einem Wirtschaftsbereich während eines bestimmten Zeitraumes (gewöhnlich eines Jahres) darstellt.

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Bruttosozialprodukt,
 
Abkürzung BSP, Gross national product ['grəʊs 'næʃnl 'prɔdʌkt, englisch ], Maß für die wirtschaftliche Leistung der Wirtschaftseinheiten einer Volkswirtschaft in einem bestimmten Zeitraum (meist ein Jahr). Das BSP umfasst den Geldwert aller in einem Zeitraum erstellten Sachgüter und Dienstleistungen, nach Abzug der als Vorleistungen verbrauchten Güter, und dient u. a. für internationale Vergleiche (z. B. als BSP je Einwohner). Im Rahmen der Entstehungsrechnung wird das BSP aus dem Bruttoinlandsprodukt ermittelt, indem man das Einkommen aus Erwerbstätigkeit und Vermögensbesitz, das an Ausländer geflossen ist, abzieht und andererseits das Einkommen, das von Inländern aus dem Ausland bezogen wurde, hinzufügt. Von seiner Verwendung her gesehen ist das BSP gleich der Summe aus privatem Verbrauch, Staatsverbrauch, Bruttoinvestitionen und Außenbeitrag (Sozialprodukt).

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Brut|to|so|zi|al|pro|dukt, das (Wirtsch.): Wert, den die Gesamtheit aller Dienstleistungen u. produzierten Güter in einem Wirtschaftsbereich während eines bestimmten Zeitraumes (gewöhnlich eines Jahres) darstellt.

Universal-Lexikon. 2012.