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Präsidialrat
Präsidialrat,
 
Organ der Richtervertretung, das nach §§ 54 ff. des Deutschen Richtergesetzes und Vorschriften der Landesrichtergesetze vor der Ernennung oder Wahl eines Richters oder einer Änderung seines Richterstatus zu beteiligen ist. Ein Präsidialrat ist bei jedem obersten Gerichtshof des Bundes errichtet. Er besteht aus dem Präsidenten (Vorsitzenden) des Gerichts, seinem ständigen Vertreter und weiteren gewählten Mitgliedern. In den Bundesländern ist für jeden Gerichtszweig ein Präsidialrat zu bilden. Die Befugnisse des Präsidialrats sind im Einzelnen im Bund und in den Ländern unterschiedlich geregelt.

Universal-Lexikon. 2012.