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Er|nen|nung [ɛɐ̯'nɛnʊŋ], die; -, -en:das Ernennen:
seit ihrer Ernennung zur Ministerin wohnt sie in Berlin.
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Er|nẹn|nung 〈f. 20〉
1. das Ernennen
2. das Ernanntwerden
● er erhielt seine \Ernennung zum Regierungsrat
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Er|nẹn|nung, die; -, -en:
das Ernennen; das Ernanntwerden.
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Ernennung,
Beamtenrecht: ein mitwirkungsbedürftiger, gestaltender Verwaltungsakt, durch den ein Beamtenverhältnis nach Art und Inhalt (z. B. Begründung eines Beamtenverhältnisses, Beförderung) festgelegt wird. Die Ernennung erfolgt durch Aushändigung einer Ernennungsurkunde. Eine Ernennung kann nicht rückwirkend erfolgen.
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Er|nẹn|nung, die; -, -en: das Ernennen.
Universal-Lexikon. 2012.