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Prüfzeichen
Prüfzeichen,
 
amtlich vorgeschriebene Kennzeichen für Kraftfahrzeugteile, elektrische Geräte u. a., deren Bauart gesetzlichen Vorschriften entsprechen muss; geregelt z. B. in der VO über die Prüfung und Kennzeichnung bauartgenehmigungspflichtiger Fahrzeugteile (Fahrzeugteile-VO).

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Prüf|zei|chen, das: amtlich vorgeschriebenes ↑Kennzeichen (2 a) für Kraftfahrzeugteile, elektrische Geräte o. Ä., deren Bauart gesetzlichen Vorschriften entsprechen muss.

Universal-Lexikon. 2012.