Rahmenrichtlini|en,
Rahmenpläne, Vorgaben für den Unterricht an Schulen. Rahmenrichtlinien werden von den Kultusbehörden der Länder als Verwaltungsvorschriften, in Hessen als Rechtsverordnung erlassen. Sie beinhalten, je nach Bundesland, Schulart und Fach unterschiedlich detailliert ausgeführt, allgemeine Prinzipien, Ziele und Inhalte des Unterrichts, Unterrichtsorganisation, Methoden und Medien sowie Hinweise auf Erfolgskontrollen und Verfahrensgrundsätze. Die inhaltliche Erfüllung und die Auswahl der im Katalog vorgegebenen möglichen Unterrichtsgegenstände liegen im Ermessen des Schulrektors oder -direktors und des einzelnen Lehrers (Lehrplan).
Universal-Lexikon. 2012.