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Rechnungsmünze
Rechnungsmünze,
 
Währungs- und Rechnungseinheit, die nicht (oder nicht mehr) als Geldstück ausgeprägt wurde, sondern nur der Rechenvereinfachung diente. Der Schilling des karolingischen Münzsystems war z. B. bis in das 13. Jahrhundert eine reine Rechnungsmünze zu 12 Pfennigen und das Pfund eine Rechnungsmünze zu 20 Schillingen = 240 Pfennige. Die Mark war ebenfalls eine Rechnungsmünze, bis sie im Wendischen Münzverein zu Beginn des 16. Jahrhunderts als Geldstück geprägt wurde. Es gab jedoch auch den umgekehrten Weg: Der Meißnischen Gulden z. B. wurde als Goldmünze im Wert von 21 Zinsgroschen (seit 1498) noch in der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts in Leipzig geprägt. Als jedoch der Wert des Talers auf 24 Groschen erhöht wurde (1542), blieb der Meißnische Gulden eine Rechnungsmünze zu 21 Groschen als Rechnungsgrundlage für Schenkungen, Renten, Steuerschätzungen u. Ä. (bis Anfang des 19. Jahrhunderts).

Universal-Lexikon. 2012.