Rechts|theologie,
die theologische Begründung des Rechts und besonders des Kirchenrechts. Die katholische Theologie hat trotz der Betonung des Ius divinum wegen der lange vorherrschenden naturrechtlich-philosophischen Denkweise eine Rechtstheologie im engeren Sinn erst in den letzten Jahrzehnten entwickelt. In der evangelischen Theologie ist eine Rechtstheologie schon in der Zweireichelehre M. Luthers und bei J. Calvin greifbar. Die moderne Rechtstheologie hat sich besonders in Auseinandersetzung mit der These R. Sohms, das Kirchenrecht stehe mit dem Wesen der Kirche in Widerspruch, entwickelt (J. Heckel, E. Wolf).
W. Steinmüller: Ev. R., 2 Bde. (1968);
E. Corecco: Theologie des Kirchenrechts (a. d. Ital., 1980).
Universal-Lexikon. 2012.