Reichs|abschied,
Reichsrezess, Gesamtheit der auf einem Reichstag zustande gekommenen Beschlüsse. Der Reichsabschied von 1654 wird als »Jüngster Reichsabschied« bezeichnet, da der Reichstag seit 1663 in Permanenz tagte (»Ewiger« beziehungsweise »Immerwährender Reichstag«) und offiziell kein Reichsabschied mehr vorgenommen wurde.
Universal-Lexikon. 2012.