Reichsdörfer,
im Heiligen Römischen Reich die Landgemeinden, v. a. in Südwest- und Westdeutschland sowie im Elsass, auf ehemaligem Reichsgut, die Kaiser und Reich unmittelbar unterstanden. Sie besaßen ausgedehnte Selbstverwaltung, waren aber nicht Reichsstand. Im 14. Jahrhundert gab es mehr als 100 Reichsdörfer; die letzten wurden 1803 mediatisiert. (Freidorf)
Universal-Lexikon. 2012.