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Reichsgut
Reichsgut,
 
im Mittelalter der aus dem karolingischen Erbe stammende Grundbesitz des Heiligen Römischen Reichs zum Unterhalt von König, Hof und Zentralverwaltung, der zum Teil in direkter Verfügung des Königs blieb, zum Teil gegen Dienstleistungen als Reichslehngut und Reichskirchengut vergeben wurde. Das Reichsgut wurde mit dem Hausgut des Herrschergeschlechts verwaltet, blieb aber rechtlich getrennt. V. a. während der Regentschaft der Kaiserin Agnes (1056-62) und im Investiturstreit verloren gegangenes Reichsgut versuchten Salier und Staufer zurückzugewinnen. Doch waren nach dem Interregnum (1254-73) nur noch geringe Reste an Reichsgütern vorhanden, sodass die Könige ihre Herrschaft auf eine starke Hausmacht gründen mussten.

Universal-Lexikon. 2012.