Reichsfreiherr,
im Heiligen Römischen Reich der Stand, nicht der Titel, der bis 1806 vom Kaiser mit Brief dazu Erhobenen (Titel: Freiherr). Die Reichsfreiherren gehörten dem niederen Adel an (seit dem 19. Jahrhundert ranggleich mit dem landesherrlichen Freiherrenstand).
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Reichs|frei|herr, der: 1. <o. Pl.> (seit der Mitte des 18. Jh.s) Titel der Reichsritter. 2. Träger des Titels ↑Reichsfreiherr (1).
Universal-Lexikon. 2012.