Risikokinder,
Neugeborene, bei denen aufgrund von Entwicklungsanomalien, prä- oder perinatalen Schädigungen (Geburtsschäden), auch als Auswirkung einer Risikoschwangerschaft, eine erhöhte gesundheitliche Gefährdung besteht oder zu befürchten ist. Indiz ist v. a. eine Ermittlung von weniger als sieben Punkten im Apgar-Schema; weitere Befunde sind ein Geburtsgewicht unter 2 500 g, meist infolge Frühgeburt, oder über 4 500 g (als Folge einer Übertragung), Atemstörungen, Zyanose, hämolytische Neugeborenengelbsucht, Infektionen, Blutungen (aufgrund von Verletzungen bei der Geburt).
Universal-Lexikon. 2012.