Ruhrstatut,
Abkommen vom 28. 4. 1949, abgeschlossen auf der Londoner Sechsmächtekonferenz (zwischen den Beneluxstaaten, Frankreich, Großbritannien und den USA), setzte eine Internationale Ruhrbehörde ein, die die Produktion des Ruhrgebiets an Kohle, Koks und Stahl kontrollieren, auf dem deutschen und internationalen Markt verteilen und zugleich eine wirtschaftliche Konzentration verhindern sollte. Mit dem Petersberger Abkommen (22. 11. 1949 trat die Bundesrepublik Deutschland dem Ruhrstatut bei. Nach Errichtung der Montanunion wurde mit dem Auflösungsvertrag (19. 10. 1951 das Ruhrstatut außer Kraft gesetzt.
Universal-Lexikon. 2012.