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Frankreich
Französische Republik; Grande Nation

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Frạnk|reich; -s:
Staat in Westeuropa.

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Frạnkreich,
 
 
Kurzinformation:
 
Fläche: 543 998 km2
 
Einwohner: (1999) 58,518 Mio.
 
Hauptstadt: Paris
 
Amtssprache: Französisch
 
Nationalfeiertag: 14. 7.
 
Währung: 1 Euro (EUR, ) = 100 Cents
 
Zeitzone: MEZ
 
französisch La France [-frãs], amtlich République Française [repy'blik frã'sɛːz], Staat in Westeuropa, umfasst das zwischen Ärmelkanal und Mittelmeer sich erstreckende Mutterland sowie die Insel Korsika mit 543 998 km2 und (1999) 58,518 Mio. Einwohnern, Hauptstadt ist Paris; Amtssprache: Französisch. Währung: 1 Euro (EUR, ) = 100 Cents. Zeitzone: MEZ. Zum Hoheitsgebiet gehören die (im folgenden Text nicht behandelten) Überseedépartements (Départements d'Outre-Mer) Guadeloupe, Guyane (Französisch-Guayana), Martinique und Réunion, die Collectivités Territoriales Mayotte und Saint-Pierre-et-Miquelon sowie die Überseegebiete mit beschränkter Selbstverwaltung Wallis und Futuna, Polynésie française (Französisch-Polynesien) und Nouvelle-Calédonie (Neukaledonien). Einen Sonderstatus haben die Terres Australes et Antarctiques Françaises; zu ihnen gehören Adélieland, Crozetinseln, Kerguelen, Saint-Paul, Neuamsterdam sowie die als Îles Australes zusammengefassten, größtenteils unbewohnten Inseln Bassas da India, Europa, Glorieuses, Juan de Nova und Tromelin, die von Réunion aus verwaltet (und von Madagaskar beansprucht) werden.
 
 Staat und Recht:
 
Verfassung:
 
Die Verfassung der Fünften Republik vom 4. 10. 1958 (mehrfach, zuletzt 2000, geändert) zeichnet sich formell dadurch aus, dass wichtige Regelungen verfassungsergänzenden Gesetzen überlassen sind, den »Lois organiques«, die im Wesentlichen in den ersten vier Monaten nach In-Kraft-Treten der Verfassung als gesetzesvertretende VO (ordonnances) von der Regierung erlassen wurden. Inhaltlich bemerkenswert ist die deutliche Abkehr von der republikanisch-parlamentarischen Verfassungstradition der Dritten und Vierten Republik hin zu einer Regierungs-Form, die ausgeprägte präsidiale Elemente enthält und in der Regierung und Parlament personell streng getrennt sind.
 
Der Präsident wird seit 2002 auf fünf (zuvor sieben) Jahre direkt gewählt. Zur Wahl ist die absolute Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich. Wird diese im ersten Wahlgang nicht erreicht, so wird in einem zweiten Wahlgang zwischen den beiden Kandidaten, die die meisten Stimmen erhalten haben, entschieden.
 
Der Präsident ernennt den Premierminister und auf dessen Vorschlag die übrigen Mitglieder der Regierung ohne Mitwirkung des Parlaments. Er führt den Vorsitz im Ministerrat, entlässt den Premierminister, wenn ihm dieser den Rücktritt der Regierung anbietet; einzelne Regierungsmitglieder entlässt er auf Vorschlag des Premierministers Weiter kann der Präsident (nach Beratung mit dem Premierminister und den Präsidenten von Nationalversammlung und Senat) die Nationalversammlung auflösen; er ist Oberbefehlshaber der Streitkräfte. Er übt das Gnadenrecht aus und kann im Falle eines nationalen Notstandes »die nach den Umständen erforderliche Maßnahmen« treffen (Notstandsverordnungsrecht).
 
Die Regierung (Gouvernement) besteht aus dem Premierminister, der dem Parlament verantwortlich ist, den Ministern und den zu Regierungsmitglied ernannten Staatssekretären. Die genaue Abgrenzung der Befugnisse von Präsident und Regierung wird praktisch durch die Persönlichkeit von Präsident und Premierminister bestimmt. Soweit der Präsident und die die Regierung tragenden parlamentarischen Kräfte dem gleichen politischen Spektrum angehörten, war seit Bestehen der Fünften Republik eine beherrschende Rolle des Präsidenten festzustellen. Nachdem erstmals nach den Parlamentswahlen vom März 1986 das Präsidentenamt und die Regierung durch Vertreter entgegengesetzter politischer Richtungen besetzt wurden, wurde die Kompetenzverteilung zwischen beiden Organen zum Gegenstand von Konflikten. Der Präsident beansprucht die Außen- und Sicherheitspolitik als seine »Domaines«. In den Sachgebieten, die nicht ausdrücklich der Gesetzgebung des Parlaments unterliegen, hat die Regierung ein eigenes Rechtssetzungsrecht. Nach der Verfassung ist es Aufgabe der Regierung, die Politik zu bestimmen und zu leiten. An ihrer Spitze steht der Premierminister Er ist für die Landesverteidigung verantwortlich, sorgt für die Ausführung der Gesetze, übt das Verordnungsrecht aus und nimmt die Ernennung zu den zivilen und militärischen Ämtern vor, soweit hierfür nicht der Präsident zuständig ist. Eine gewisse Abhängigkeit vom Parlament ist dadurch geschaffen, dass der Premierminister dem Präsidenten den Rücktritt anbieten muss, wenn die Nationalversammlung der Regierung das Misstrauen ausspricht oder eine mit der Vertrauensfrage verbundene Erklärung der Regierung ablehnt.
 
Das Parlament besteht aus zwei Kammern, der Nationalversammlung und dem Senat. Der Nationalversammlung (Assemblée Nationale), die auf fünf Jahre direkt gewählt wird, gehören 577 Abgeordnete an (555 aus dem Mutterland und 22 aus den überseeischen Départements und Gebieten). Die Abgeordneten im Mutterland wurden 1986 erstmals nach einem Verhältniswahlrecht (Listenwahl) bestimmt. Seither ist der Gesetzgeber zum System der Mehrheitswahl (mit Kandidaten, die in ihrem Wahlkreis der absoluten Stimmenmehrheit bedürfen) zurückgekehrt. Aktives Wahlrecht besteht ab dem 18., passives Wahlrecht ab dem 23. Lebensjahr. Der Senat, die Vertretung der Gebietskörperschaften, besteht aus 321 Senatoren, die nach einem bestimmten Schlüssel für das Mutterland, die Überseegebiete und die im Ausland lebenden Franzosen auf neun Jahre gewählt werden. Alle drei Jahre wird ein Drittel der Senatssitze neu besetzt. Die Senatoren werden auf Départementsebene von Wahlkollegien gewählt, die aus den Mitgliedern der Nationalversammlung und der Generalräte sowie aus Delegierten der Gemeinderäte zusammengesetzt sind. Der Präsident des Senats fungiert bei Vakanz des höchsten Staatsamtes als Vertreter des Staatspräsidents. Das Parlament hat in der Fünften Republik eine deutlich schwächere Stellung als in der Dritten und Vierten Republik. Seine Rechtssetzungskompetenz ist eingeschränkt; nur die in der Verfassung ausdrücklich aufgeführten Sachgebiete werden durch Gesetz geregelt. Gesetzesvorlagen können in beiden Kammern sowohl vom Premierminister als auch von Mitgliedern des Parlaments eingebracht werden. Bestimmte Gesetzesvorhaben können zum Gegenstand eines Referendums gemacht werden.
 
Der Verfassungsrat (Conseil Constitutionnel) besteht aus neun auf neun Jahre ernannten Mitgliedern, von denen drei, einschließlich seines Präsidenten, vom Präsidenten der Republik, drei vom Präsidenten der Nationalversammlung und drei vom Präsidenten des Senats bestimmt werden. Ihm gehören ferner die ehemalige Präsidenten der Republik auf Lebenszeit an. Der Verfassungsrat wird in Wahlangelegenheiten tätig; Organgesetze müssen, andere Gesetze können ihm vor der Ausfertigung zur Entscheidung über ihre Verfassungsmäßigkeit vorgelegt werden.
 
Der Staatsrat (Conseil d'État) berät die Regierung in Fragen der Gesetz- und Verordnungsgebung und ist zugleich oberstes Verwaltungsgericht. Seine Mitglieder, obgleich von der Regierung ernannt, genießen traditionell große Unabhängigkeit.
 
Der Wirtschafts- und Sozialrat (Conseil Économique et Social), dessen Mitglieder zum Teil von der Regierung, zum Teil von berufsständischen Organisationen bestimmt werden, berät die Regierung in wichtigen wirtschaftlichen und sozialen Fragen und nimmt Stellung zu einschlägigen gesetzgeberischen Vorhaben.
 
Nach Billigung durch die Nationalversammlung (7. 7. 1993) und den Senat (8. 7. 1993 verabschiedete der aus beiden Kammern gebildete Kongress eine »kleine Verfassungsreform«, durch die die Unabhängigkeit der Richter vom Staatspräsidenten gestärkt und die »Cour de justice de la République« geschaffen wurde, ein Gerichtshof, der für die strafrechtliche Verurteilung von Minister zuständig sein soll.
 
Parteien:
 
Frankreich verfügt über ein breit gefächertes Parteienspektrum. Zum linken Spektrum gehören v. a. der Parti Socialiste (PS, deutsch Sozialistische Partei, gegründet 1969), der Parti Communiste Français (PCF, deutsch Französische Kommunistische Partei, gegründet 1920) und der Parti Radical de Gauche (PRG, deutsch Radikale Partei der Linken, gegründet 1972 als Mouvement des Radicaux de Gauche), eine linksliberale Partei, die ihre Basis im Mittelstand und bei Freiberuflern hat. In der Mitte des Parteienspektrums ist die Union pour la Démocratie Française (UDF, deutsch Union für die französische Demokratie, gegründet 1978) angesiedelt; sie wurde 1978 als Parteienföderation, bestehend aus: Parti Républicain (PR, deutsch Republikanische Partei, gegründet 1962), Force Démocrate (FD, deutsch Streitmacht der Demokraten, gegründet 1976 als Centre des Démocrates Sociaux), Parti Radical (Radikale Partei, gegründet 1901; älteste, noch bestehende französische Partei) und Parti Social-Démocrate (PSD, deutsch Sozialdemokratische Partei, gegründet 1973) und Parti Populaire pour la Démocratie Français (PPDF, deutsch Volkspartei für französische Demokratie, gegründet 1995) gegründet und fungiert seit 1998 als Partei. Die rechtsliberale Démocratie Liberale (DL, deutsch Liberale Demokratie, 1997 durch Umbenennung des Parti Républicain entstanden) trat 1998 aus der UDF aus. Der Rassemblement pour la République (RPR, deutsch Sammlungsbewegung für die Republik, gegründet 1976 als Nachfolgeorganisation der gaullistischen Union des Démocrates pour la République [UDR]) betreibt eine Abgrenzung gegenüber den Linksparteien. UDF, RPR und DL sind seit 1998 in der Alliance pour la France, einem Bündnis bürgerlichen Parteien zusammengeschlossen. Extrem nationalistische Ziele verfolgt der Front National (FN, deutsch Nationale Front, gegründet 1972). Eine Rolle spielen auch verschiedene Umweltparteien, z. B. »Les Verts« (deutsch die »Grünen«, gegründet 1984) und Génération Écologie (GE, deutsch Umweltgeneration, gegründet 1990).
 
Gewerkschaften:
 
Kennzeichnend für die heutige französische Gewerkschaftsbewegung, die ursprünglich stark anarchosyndikalistisch geprägt war, ist ihre Basisnähe, ihre relative Schwäche (gewerkschaftlicher Organisationsgrad der französischen Arbeitnehmer: rd. 10 %) und ihre Zersplitterung in Richtungsgewerkschaften. Diese vertreten sehr unterschiedliche Forderungen, die von der Überwindung des Wirtschaftssystems bis zur Suche nach Assoziierungsmöglichkeiten mit den Arbeitgebern gehen. Wichtigste Dachverbände sind die Confédération Générale du Travail (CGT, gegründet 1895), der PCF nahestehend, rd. 650 000 Mitglieder; die Confédération Générale du Travail-Force Ouvrière (CGT-FO, gegründet 1947), strikt antikommunistisch und sozialdemokratisch-reformistisch orientiert, rd. 350 000 Mitglieder; die Confédération Française Démocratique du Travail (CFDT, gegründet 1964), selbstverwaltungssozialistisch orientiert, rd. 650 000 Mitglieder; die Confédération Française des Travailleurs Chrétiens (CFTC, gegründet 1919), der christlichen Soziallehre verpflichtet und sozialpartnerschaftlich orientiert, rd. 250 000 Mitglieder Alle vier Dachverbände verstehen sich als parteiunabhängig. Neben diesen branchenübergreifenden Richtungsgewerkschaften sind v. a. drei berufsständische Organisationen von Bedeutung: die Fédération de l'Éducation Nationale (Abkürzung FEN, gegründet 1928), steht sozialistisches Gedankengut nahe und hat im Erziehungswesen eine dominierende Stellung, rd. 400 000 Mitglieder; die Fédération Syndicale Unitaire (FSU, gegründet 1993 als Abspaltung von der FEN) und die Confédération Française de l'Encadrement-Confédération Générale des Cadres (CFE-CGC, gegründet 1944), vertritt v. a. die leitenden und mittleren Angestellten, befürwortet marktwirtschaftl Prinzipien, rd. 300 000 Mitglieder.
 
Internationale Verbindungen:
 
Spitzenorganisation der französischen Arbeitgeberverbände ist der Mouvement des Entreprises de France (Medef, gegründet 1946 als Conseil National du Patronat Français [CNPF]) mit rd. 1,5 Mio. Mitgliedern.
 
Wappen:
 
Frankreich ist das einzige europäische Land ohne Staatswappen im eigentlichen Sinn. Das im Ausland und bei internationalen Anlässen gezeigte Hoheitszeichen (Emblem) zeigt auf einem von der Kette der Ehrenlegion umrahmten blauen Schild Symble der Französischen Revolution wie das römische Liktorenbündel in seiner republikanischen Version (Beil in das Stabbündel eingebunden), umschlungen vom Wahlspruchband »Liberté, Égalité, Fraternité« (»Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit«) und umgeben von einem Ölbaum- und einem Eichenzweig.
 
Nationalfeiertage:
 
Nationalfeiertag ist der 14. 7., der an die Erstürmung der Bastille 1789 erinnert.
 
Verwaltung:
 
Der Aufbau der französischen Verwaltung ist auch nach dem Dezentralisierungsgesetz von 1982 zentralistisch geprägt. An der Spitze der Verwaltung stehen die Minister. Im Weiteren ist das Mutterland in 22 Verwaltungsregionen (autonome Gebietskörperschaften) mit 96 Départements gegliedert. Unterhalb der Départementsebene bestehen als Verwaltungseinheiten 329 Arrondissements und 3 876 Kantone.
 
Durch das Dezentralisierungsgesetz wurden gewisse finanzielle und administrative Zuständigkeiten von den vom Präsidenten ernannten Präfekten (Préfets), die zwischen 1982 und 1988 den Titel Staatskommissar (Commissaire de la République) führten und die die Zentralgewalt repräsentieren, auf die auf Départementsebene direkt gewählten Regionalräte (Conseil Regional) übertragen. Die Aufgaben eines Exekutivorgans der Gebietskörperschaften nehmen daneben auf lokaler, departementaler und regionaler Ebene gewählte Vertreter (Bürgermeister, Präsident der General- beziehungsweise Regionalräte) wahr. Die bisher vom Präfekten ausgeübte Staatsaufsicht ist abgeschafft. Die großen Städte Paris, Marseille und Lyon haben eine besondere Verwaltungsstruktur.
 
Recht:
 
Frankreich ist ein alter Rechts- und Verwaltungsstaat mit hoher Regelungsdichte, flexibler Gesetzgebung, umfassender Gerichtsbarkeit und anspruchsvoller Rechtswissenschaft. Ursprung des heutigen Rechts sind die napoleonischen Gesetze, v. a. der Code civil von 1804, in seiner Vorbildwirkung das weltweit erfolgreichste Gesetz neuerer Zeit. Der Code civil besteht zu rd. drei Fünftel aus germanischen Gewohnheitsrechten, zu rd. zwei Fünftel aus dem »geschriebenen« römischen Recht. Dieser Gesetzestext gilt überwiegend unverändert bis heute. Auf modernem Stand ist das Personen- und Familienrecht; mit der Reform des Kindschaftsrechts 1993 wurde neben der ehelichen auch die natürliche Familie anerkannt. Das Erb- und Sachenrecht ist fast noch im Urzustand, wird aber allmählich reformiert. Für Grundstücksgeschäfte wurde Registrierungspflicht eingeführt, jedoch nur mit geringer materiell-rechtlicher Wirkung. Neuen Erfordernissen angepasst wurde das Ehegüter-Vertragsrecht v. a. durch die Praxis der Notare auf der Grundlage weitgehender Gestaltungsfreiheit der Betroffenen.
 
Außerhalb des Code civil neu geregelt ist insbesondere die Straßenverkehrshaftung durch Gesetz von 1985. Im Vertragsrecht stehen neben dem Code civil besondere Gesetze zum Schutz der wirtschaftlich schwächeren Partei, v. a. im Mietrecht und im Verbraucherschutzrecht einschließlich des Verbots missbräuchlicher Vertragsklauseln. Einige Rechtsgebiete haben sich in umfassenden Gesetzesbüchern verselbstständigt oder sind neu entstanden, so u. a. das Arbeitsrecht (Code du travail), das Sozialversicherungsrecht (Code de la sécurité sociale) und das Immaterialgüterrecht (Code de la propriété intellectuelle). Das napoleonische Handelsgesetzbuch ist in neueren Einzelgesetzen, wie dem Gesellschafts-, Seehandels-, Versicherungs- und Wettbewerbsrecht, aufgegangen. Die Zivilprozessordnung wurde von 1976 bis 1996 schrittweise vollständig neu geregelt und ist heute unter vergleichbar kodifizierten Rechten die modernste. Gleichfalls neu ist das Strafgesetzbuch (Code pénal) von 1994; neben neuen Straftatbeständen begründet es insbesondere die strafrechtliche Veranwortlichkeit juristischer Personen. Die Todesstrafe ist seit 1981 abgeschafft. Die Strafprozessordnung wurde im Zusammenhang mit dem neuen Strafgesetzbuch partiell novelliert. Das Verwaltungsrecht, seit der Französischen Revolution als selbstständiges Rechtsgebiet aufgefasst, wurde richterrechtlich entwickelt durch den Conseil d'État, Frankreichs früher einziges, heute höchstes Verwaltungsgericht.
 
Das Recht der Europäischen Union überlagert in zunehmendem Maß das nationale Recht und beeinflusst die Rechtsentwicklung.
 
Gerichtsverfassung:
 
Zivilprozesse beginnen je nach Größe des Falles entweder vor einem Amtsgericht (Tribunal d'instance) oder Landgericht (Tribunal de grande instance). Daneben bestehen Handelsgerichte (Tribunaux de commerce), Arbeitsgerichte (Conseils de prud'hommes) und Sozialgerichte (Tribunaux des affaires de sécurité sociale). Berufungen gehen immer an ein Oberlandesgericht (Cour d'appel), Revisionen zum Kassationshof (Cour de cassation) in Paris. Erstinstanzliche Strafgerichte sind das Tribunal de police (Einzelrichter) für Übertretungen, das Tribunal correctionnel (Kammer) für Vergehen und das Schwurgericht (Cour d'assises, drei Berufs- und neun Laienrichter) für Verbrechen. Für minderjährige Straftäter gibt es Jugendgerichte.
 
Die Verwaltungsgerichtsbarkeit beginnt vor einem Verwaltungsgericht (Tribunal administratif), Berufungen gehen an die 1987 geschaffenen Oberverwaltungsgerichte (Cour administrative d'appel), Revisionen an den Staatsrat (Conseil d'État).
 
Verfassungsgericht ist der Verfassungsrat (Conseil constitutionnel). Seine Zuständigkeit ist bisher beschränkt auf die Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen zwischen Verabschiedung und In-Kraft-Treten.
 
Streitkräfte:
 
Die Gesamtstärke der seit 2001 bestehenden Berufsarmee (Aufhebung der Wehrpflicht ab Juni 2001) beträgt (einschließlich der Angehörigen der Strategischen Atomstreitkräfte im Umfang von rd. 14 000 Soldaten) gegenwärtig etwa 350 000 Soldaten, die der paramilitärischen Gendarmerie rd. 93 000 Mann. Frauen können in den französischen Streitkräften dienen, außer in der Fremdenlegion, auf U-Booten und in Einheiten, wo ein dauerhafter und direkter Kontakt mit feindlichen Kräften wahrscheinlich ist. In den französischen Überseegebieten sind insgesamt etwa 20 000 Soldaten sowie in afrikanischen Staaten, mit denen Frankreich Verteidigungsabkommen geschlossen hat, etwa 5 000 Soldaten stationiert, die sich aus Einheiten von Heer, Luftwaffe und Marine zusammensetzen. - Ausgelöst durch die veränderte sicherheitspolitische Lage wurde der ursprüngliche Truppenumfang von etwa 570 000 Mann seit Anfang der 1990er-Jahre schrittweise verringert sowie der Anteil der Berufssoldaten erhöht, während die Zahl der Wehrpflichtigen sank. Im Mai 1996 kündigte Staatspräsident J. Chirac die Abschaffung der Wehrpflicht zum 1. 1. 1997 für alle nach dem 1. 1. 1979 geborenen Franzosen an. Für die vor diesem Zeitpunkt Geborenen galt weiterhin die Wehrpflicht von 10 Monaten. Als Ersatz für die Wehrpflicht soll ein freiwilliger Dienst treten, der auch Frauen offen steht und beim Militär, den Sicherheitskräften, im sozialen Bereich sowie in der Entwicklungshilfe abgeleistet werden kann. Ziel der Schaffung einer Berufsarmee (Abschluss war ursprünglich erst im Jahre 2002 geplant) ist die Erhöhung der Effektivität und Professionalität der Streitkräfte. Mit dieser Wehrdienstreform verbunden ist eine weitere Reduzierung der Truppenstärke auf etwa 260 000 Mann und die Umgestaltung der Streitkräftestrukturen. - Frankreich hält weiterhin am Prinzip der atomaren Abschreckung fest und gewährleistet dementsprechend die Einsatzbereitschaft der nuklearen Waffensysteme trotz erheblicher Etatkürzungen in diesem Bereich. Abgebaut wurde die landgestützte Komponente der nuklearen Abschreckung bei gleichzeitiger Modernisierung der submarinen und luftbeweglichen Komponenten.
 
Das Heer (rd. 200 000 Soldaten, geplante Reduzierung auf etwa 136 000 Mann) ist in größere Kräftegruppierungen mit jeweils spezialisiertem Aufgabenbereich gegliedert: Die »Schnellen Eingreifkräfte« (Force d'action rapide, Abkürzung FAR) bestehen aus je einer Luftlande-, Marineinfanterie- und leichten Panzerdivision sowie einer mit Hubschraubern ausgerüsteten luftbeweglichen Division. Die sich auf einer hohen Bereitschaftsstufe befindlichen und v. a. für einen jederzeitigen Einsatz außerhalb Frankreichs zur Verfügung stehenden FAR-Verbände umfassen insgesamt rd. 44 000 Mann. Zu den »gepanzerten Kräften« gehören drei Panzerdivisionen, eine leichte Panzerdivision und eine Infanteriedivision. Die gepanzerten und die FAR-Verbände sind mit insgesamt 1 000 Kampfpanzern (v. a. Leclerc) ausgestattet. Die »Kräfte der Territorialverteidigung« wurden seit 1993 völlig umstrukturiert. Sie umfassen nun vier regionale Verteidigungskommandos und ein eigenes Kommando für die Region Paris (Île-de-France). Alle Heereskräfte stehen unter dem Oberbefehl des Oberkommandos der Heereseinsatztruppen, dem ein Oberkommando der Heereslogistik angeschlossen ist. Dem Eurokorps sind u. a. eine Panzerdivision und ein Fernmelderegiment unterstellt. Ein besonderer Teil des Heeres ist die zum Teil ebenfalls im Ausland stationierte Fremdenlegion.
 
Die Luftwaffe (rd. 72 000 Soldaten, geplante Reduzierung auf etwa 63 000 Mann) gliedert sich in die »Strategischen Luftstreitkräfte«, die auch für einen eventuellen Nukleareinsatz mitverantwortlich wären, die »Taktischen Luftstreitkräfte«, in der alle Jäger- und Jagdbomberverbände zusammengefasst sind, das Luftverteidigungskommando (u. a. mit Luftabwehrraketenstaffeln), das Lufttransport- sowie das Ausbildungskommando. An konventionellen Kampfflugzeugen stehen im Wesentlichen rd. 400 Maschinen (Mirage 2000, Mirage F-1, 60 Jaguar) bereit. Außerdem verfügt die französische Luftwaffe u. a. über etwa 100 Transportflugzeuge und 4 AWACS-Systeme. Verbunden mit der Modernisierung des Bestandes an Kampfflugzeugen (u. a. Einführung des Jagdflugzeuges Rafale) ist die Verringerung auf insgesamt 300 Maschinen.
 
Die Marine (rd. 59 000 Soldaten, geplante Reduzierung auf etwa 45 000 Mann) besitzt u. a. insgesamt 11 U-Boote (darunter drei nukleargetriebene strategische U-Boote, die zu den Strategischen Atomstreitkräften gehören), zwei Flugzeugträger (»Charles de Gaulle«, »Foch«), einen Kreuzer, 13 Zerstörer und 24 Fregatten.
 
Die Strategischen Atomstreitkräfte (»Force de dissuasion«, frühere Bezeichnung »Force de frappe«) setzen sich mit einer Gesamtstärke von 14 000 Soldaten aus Teilen von Heer, Luftwaffe und Marine zusammen. Sie verfügen über drei nukleargetriebene U-Boote mit je 16 M-4-Mittelstreckenraketen. Als taktische Atomstreitkräfte fungieren die auf den französischen Flugzeugträgern stationierten 30 Maschinen des Typs Super Etendard sowie 60 taktische Jagdbomber Mirage 2000, die jeweils ASMP-Flugkörper tragen können.
 
Frankreich ist Mitglied der NATO und der WEU. 1966 zog sich das Land aus der militärischen Struktur der NATO zurück. Im Zusammenhang mit der auf der Berliner NATO-Frühjahrstagung 1996 beschlossenen Anpassung der NATO an die veränderte europäische Sicherheitslage und dem Bekenntnis der Allianz zur Stärkung der europäischen Verteidigungsidentität stellte Frankreich die volle Beteiligung an allen NATO-Strukturen in Aussicht. Seitdem arbeitet Frankreich wieder voll im NATO-Militärausschuss (bislang nur Beobachterstatus) sowie in einigen NATO-Institutionen mit, ohne jedoch bislang in die integrierten Militärstäbe zurückzukehren.
 
 Landesnatur und Bevölkerung:
 
Landschaft:
 
Frankreich erstreckt sich vom Atlantischen Ozean im Nordwesten und Westen bis zum Mittelmeer im S. Im Südwesten reicht es bis auf den Kamm der Pyrenäen (im Pic de Vignemale 3 298 m über dem Meeresspiegel), im Südosten auf den der Westalpen (Montblanc 4 807 m über dem Meeresspiegel), im Osten bis in die Oberrheinische Tiefebene (Elsass), im Nordosten bis zum Rheinischen Schiefergebirge (Ardennen), im Norden bis zur Straße von Dover. Die Oberflächengestalt ist vorwiegend durch den Wechsel von Mittelgebirgen und ineinander übergehenden Beckenlandschaften charakterisiert. Die damit gegebene gute Durchgängigkeit ermöglichte schon in vorgeschichtlicher Zeit Fernwege. Die verästelten Systeme der Hauptströme, nur durch niedrige Schwellen voneinander getrennt, wurden früh durch Kanäle verbunden, die heute allerdings vielfach veraltet und wieder aufgegeben sind.
 
Zentrallandschaft Frankreichs ist (seit der historischen Verlagerung des politischen und kulturellen Schwergewichts aus dem Mittelmeergebiet) das Pariser Becken, eine weit gespannte Schichtstufenlandschaft mit mäßigem Relief und nach außen gekehrten Stufenstirnen (im Osten besonders markant), die von der Seine und ihren Nebenflüssen auf dem Weg in das Beckeninnere durchbrochen, im Osten von Maas und Mosel begleitet werden. Im allgemeinen Landschaftsbild treten die Landstufen gegenüber den weiträumigen Verebnungen zurück. Sie haben ihre heutigen, oft ineinander verfließenden Hangformen zum Teil erst während des periglazialen Klimas der letzten Eiszeit erhalten, ebenso die besonders im Norden mächtige Lössüberdeckung, die für die Landwirtschaft wichtig geworden ist.
 
Das Pariser Becken ist umgeben von vier alten Gebirgen: Armorikanisches Gebirge im Westen, Ardennen im Nordosten, Vogesen im Osten und Zentralmassiv im S. Sie stellen zu Rumpfgebirgen eingeebnete, im Zuge der tertiären Gebirgsbildung nur noch im Großen aufgewölbte oder entlang tektonischer Störungen in Schollen zerbrochene oder gegeneinander verstellte Bruchstücke des spätpaläozoischen Variskischen Gebirges dar; ihren karbonischen Schichten gehören die nordfranzösisch-belgischen Kohlenlager an. Die stark bewaldeten Ardennen (in Frankreich bis etwa 500 m über dem Meeresspiegel) werden von der Maas nach Norden durchbrochen. Sie sind wie die nicht minder waldreichen, viel höheren Vogesen (1 423 m über dem Meeresspiegel) mit dem französischen Teil des Oberrheingrabens (Elsass) Grenzlandschaften. Westlich der niedertauchenden Ardennen liegt der leichteste Zugang zum Pariser Becken, die niedrige Schwelle des Artois, ein viel begangener Völkerweg nach Südwesten; an seinem Übergang über die Seine entwickelte sich Paris.
 
Unter den vier alten Gebirgsblöcken tritt der armorikanische (»Armorika«), der in der Halbinsel Cotentin gegen den Ärmelkanal, in der Bretagne gegen den Atlantischen Ozean vorspringt, am wenigsten markant hervor. Er ist zu einem welligen, geologisch vielfach gegliederten Rumpf abgetragen. Seine in zahlreichen Buchten gegliederte Riasküste zeugt von Hebungen und Senkungen des Meeresspiegels (letzte war die Dünkirchener Transgression) und der damit verbundenen Absenkung der Talmündungen unter den Meeresspiegel. Die wild zerrissenen Kliffe und die zahlreichen vorgelagerten Inseln und Felsriffe bezeugen die Wucht der durch hohe Gezeiten verstärkten Brandung. Das armorikanische Massiv erstreckt sich bis in die Vendée südlich der unteren Loire und wird durch die flache Schwelle von Poitou vom Zentralmassiv getrennt.
 
Der mächtige Block des Zentralmassivs ist schwach bewaldet und steigt von Westen und Norden sanft an. Seine Südost- und Ostflanke ist dagegen hoch, steil und scharf zerschnitten. Tief und breit greifen, tektonisch vorgezeichnet, die Gräben des Alliertals und des oberen Loiretals von Norden ein. Seitlich über den Gräben erheben sich auf der Rumpffläche (Auvergne) die gut erhaltenen Formen vulkanischer Berge aus dem Tertiär und Quartär (Chaîne des Puys, Puy de Dôme 1 465 m über dem Meeresspiegel); ausgedehnte Vulkangebirge und Decken entstanden im Pliozän und Miozän (Mont-Dore 1 886 m, Cantal 1 858 m über dem Meeresspiegel). Die höchsten Gebiete tragen Spuren lokaler Vergletscherung in den Eiszeiten. Am Südrand sind auch gewaltige Pakete der jurassischen Deckschichten bis auf 1 700 m über dem Meeresspiegel gehoben worden. Sie sind durch die Flüsse in tiefen Cañons (Gorges) zerschnitten. Die Kalktafeln der Causses sind stark verkarstet.
 
Zwischen Zentralmassiv und Pyrenäen breitet sich das von mesozoischen und tertiären Schichten erfüllte Aquitanische Becken aus. Aus dieser Senke hoben sich seit der mittleren Kreide, verstärkt im älteren Tertiär, die ersten Faltenzüge der Pyrenäen heraus. Das mit der Hebung des Gebirges verstärkt angelieferte Schuttmaterial füllte das Vorland auf, das von den letzten Faltungen im Oligozän noch miterfasst wurde. Dieser Aufbau lieferte die Voraussetzungen für die Bildung von Erdöl- und Erdgaslagerstätten. Die Schuttfächer vor den aufsteigenden Pyrenäen sind von den Flüssen zum Teil stark zerschnitten worden und bilden Riedellandschaften. Sie gehen zur Küste hin in die sandigen, ehemaligen von Sumpf und Heide, seit dem 19. Jahrhundert von Kiefernwald eingenommenen »Landes« über, die gegen das Meer durch mächtige Dünenwälle und eine Reihe von Haffs und Strandseen (Étangs) abgeschlossen werden.
 
Die dritte große Durchgangslandschaft ist die Rhône-Saône-Senke. Sie ist Teil einer großen tektonischen Grabenzone (Mittelmeer-Mjösen-Zone), die zwischen Lyon und dem Oberrheingraben bei Mülhausen im Grenzbereich des Jura den Charakter eines Plateau- und Hügellandes annimmt. Im Süden öffnet sich die Furche zu den französischen Mittelmeerlandschaften: die Schwemmland- und Lagunenküste des Languedoc im Westen und, östlich des Rhônedeltas (Camargue), die buchtenreiche Felsküste der Provence und der Côte d'Azur. Im Osten wird sie durch die Voralpen und Alpen abgegrenzt, deren Bildung ebenfalls in der mittleren Kreide begonnen hatte. Der Jura erhielt seine heutigen Grundzüge aus der Anfaltung gegen die Widerlager der alten Massive, die ihrerseits nur noch durch Bruchschollen- und Grabenbildung beeinflusst wurden.
 
Klima:
 
Das Klima Frankreichs, bedingt durch seine Lage im Westen Europas und die durch die Reliefgestaltung vorgegebene Öffnung gegen den Atlantischen Ozean, ist weitgehend vom atlantischen Typus bestimmt und frei von größeren Gegensätzen. Nur der schmale Saum am Mittelmeer, der in der Rhônesenke eine starke Einbuchtung nach Norden erfährt, weist trockenheiße Sommer auf; die Niederschläge fallen hier im Frühjahr und Herbst oft als Starkregen. Im übrigen Frankreich fallen Niederschläge (über 500 mm) während des ganzen Jahres (Maximum liegt im Oktober/November, in den meeresfernen Gebieten im Juni). Niederschläge über 2 000 mm finden sich in den Alpen, im Jura, im Zentralmassiv und in den Pyrenäen. Schnee bleibt nur in den Höhen über 1 000 m über dem Meeresspiegel länger liegen. Die Vegetationsperiode ist lang. Im Gebiet der Armorika mildert der Meereseinfluss das Klima so sehr, dass in einzelnen schmalen Küstenstreifen auch während des Winters der Anbau von Spezialkulturen (Kartoffeln, Winter- und Frühgemüse) möglich ist; in geschützten Lagen reifen sogar Feigen; Roscoff (an der Nordküste der Bretagne) hat einen milderen Winter als Perpignan (am Mittelmeer), jedoch einen kühleren Sommer (August 16,7 ºC).
 
In Ostfrankreich hat das Klima etwas mehr kontinentale, mitteleuropäische Züge (wegen der größeren Zahl der Gewitter liegt das Maximum der Regen im Sommer). Das Aquitanische Becken hat, wie das Mittelmeergebiet, heiße Sommer und milde Winter, aber im Gegensatz dazu auch im Sommer oft hohe Niederschläge. Das Rhônetal, eingeengt zwischen Zentralmassiv und Alpen, wird insbesondere im Winter und Frühjahr von stürmischen, kalten Nordwinden heimgesucht (»Mistral«, bei Narbonne »Cers«, bei Perpignan »Tramontane«); schirokkoartige Südwinde sind der »Autan« und die »Marina«.
 
Bevölkerung:
 
Trotz Zugehörigkeit zu unterschiedlichen ethnischen und sprachlichen Gruppen ist die seit langem zentralistisch regierte Bevölkerung zu einem einheitlichen Volk mit stark ausgeprägtem Nationalbewusstsein zusammengewachsen. Die französische Sprache wird von fast allen Einwohnern als Muttersprache gesprochen. Jedoch koexistieren mit dem Französischen nichtfranzösische Regional- oder ethnische Sprachen; die Zweisprachigkeit betrifft etwa 15 Mio. Menschen. Die okzitanische Sprache (»Langue d'oc«), von der aquitanischen Küste bis zur italienischen Grenze (und darüber hinaus) verbreitet, wird nur noch von wenigen Menschen gesprochen und ist stark in ihrer Substanz bedroht. Weitere sprachliche Minderheiten sind die Bretonen (in der Bretagne westlich der Linie Vannes-Paimpol; knapp 1 Mio. Menschen), die Flamen (in Französisch-Flandern, um Dünkirchen, 400 000), die Katalanen im Roussillon (Département Pyrénées-Orientales, 200 000) sowie die Basken im äußersten Südwesten (um Saint-Jean-de-Luz, etwa 100 000). Etwa 1 Mio. leben im deutschen Sprachbereich (Elsass, Ostlothringen); die deutsche Sprache ist jedoch stark zurückgedrängt. Etwa 1 Mio. sprechen Italienisch (Korsika, Gebiet um Nizza) als Muttersprache. Der verstärkte Gebrauch von Fremdwörtern führte schließlich 1994 zu einem kontrovers diskutierten Gesetz, das v. a. den Einfluss der englischen Sprache zurückdrängen soll.
 
Die Bevölkerungszahl im Gebiet des heutigen Frankreich wird für das Jahr 500 n. Chr. auf etwa 3 Mio. geschätzt. Sie stieg bis etwa 1800 auf 27,5 Mio. an und veränderte sich von 1866 (38 Mio.) bis 1946 (40,5 Mio.) nicht wesentlich. Seither hat sie jährlich zunächst um etwa 1 % zugenommen. Die jährliche Wachstumsrate ist inzwischen auf 5 ‰ gesunken. Die jährliche Geburtenziffer, die 1938 noch um rd. 38 000 unter der Sterbeziffer lag, war von 1945 bis Mitte der 60er-Jahre durch die familien- und kinderfreundliche Politik stark angestiegen (1964-68: 18 ‰), hat sich jedoch seither auf etwa 13 ‰ eingependelt. 1815 hatte der Anteil der Bevölkerung Frankreichs an der Europas 18 % betragen, 1944 nur 7,4 %, 1998 waren es 8,4 %.
 
Erst mit der Industrialisierung und dem hohen Bedarf an Arbeitskräften (besonders in Landwirtschaft, Bergbau u. a., ehemals auch in den häuslichen Diensten) kamen besonders seit dem Ersten Weltkrieg viele Einwanderer. 1999 lebten 4,3 Mio. Ausländer in Frankreich (davon 18 % Portugiesen, 18 % Algerier, 15 % Marokkaner, 7 % Italiener, 5 % Spanier u. a.), v. a. in den Industrie- und den Weinbaugebieten. 1954-62 kam rd. 1 Mio. französischer Rückwanderer aus Nordafrika. Seit 1974 betreibt Frankreich jedoch eine restriktive Einwanderungspolitik, um die Arbeitslosigkeit einzudämmen, die bei den Ausländern 24,5 % beträgt.
 
Die durchschnittliche Bevölkerungsdichte Frankreichs (107 Einwohner je km2) ist im Vergleich zu den Nachbarländern niedrig. Analog den wirtschaftlichen Schwerpunkten ergeben sich Verdichtungsräume, allen voran der Ballungsraum Paris, der fast 20 % der Gesamtbevölkerung beherbergt (Region Île-de-France: 901 Einwohner je km2). Im Zentralmassiv sinkt die Bevölkerungsdichte bis auf 14 Einwohner je km2 (Département Lozère).
 
Religion:
 
Die Verfassung garantiert die Religionsfreiheit. Seit 1905 besteht eine strikte gesetzliche Trennung von Staat und Kirche. Einen staatskirchenrechtlichen Sonderstatus besitzen das Elsass und Lothringen, die 1905 als Reichsland Elsass-Lothringen dem Deutschen Reich angehörten. Die Grundlage der Beziehungen Staat-Kirche bildet hier nach wie vor das Konkordat von 1801, auf dessen Basis der Staat die Geistlichen auf Vorschlag der Kirchen als Beamte anstellt, ihre Gehälter und Pensionen trägt und in Straßburg eine katholische und eine evangelische theologische Fakultät unterhält. - Offizielle Zählungen der Religionszugehörigkeit finden nicht statt. Nach kirchlichen Angaben gehören rd. 80 % der Bevölkerung der katholischen Kirche an. Die Zahl der praktizierenden Katholiken wird mit etwa 15 % angegeben und entspricht damit fast der Zahl der »Religionslosen« (knapp 25 %). - Rund 1 Mio. Franzosen gehört verschiedenen protestantischen Kirchen und Gemeinschaften an. Die größte protestantische Kirche ist die 1938 als Zusammenschluss mehrerer protestantischer Kirchen gebildete »Reformierte Kirche Frankreichs« (Église Réformée de France) mit rd. 350 000 Mitglieder und 400 Gemeinden. Die »Reformierte Kirche des Elsass und Lothringens« (Église Réformée d'Alsace et de Lorraine) hat rd. 42 000 Mitglieder, die 1802 als Zusammenschluss verschiedener lutherischen Kirchen des Elsass und Lothringens gebildete »Kirche Augsburgischen Bekenntnisses des Elsass und Lothringens« (Église de la Confession d'Augsbourg d'Alsace et de Lorraine) rd. 230 000 Mitglieder - Die katholische Kirche ist in 17 Kirchenprovinzen mit insgesamt 17 Erzbistümern und 73 Bistümern sowie zwei exemte Erzbistümer (Marseille und Straßburg) und das exemte Bistum Metz gegliedert. Die große Mehrzahl der protestantischen Kirchen (Reformierte, Lutheraner, Methodisten, Baptisten u. a.) arbeiten in der »Protestantischen Föderation Frankreichs« (Fédération Protestante de France) zusammen. Rd. 250 000 Christen gehören verschiedenen orthodoxen Kirchen an. Die etwa 300 000 Armenier in Frankreich gehören überwiegend der armenischen Kirche an. - Die größte nichtchristliche Religionsgemeinschaft bildet der Islam. Von den etwa 4 Mio. (überwiegend sunnitische) Muslimen v. a. nordafrikanischer Herkunft bezeichnet sich die Mehrheit als gläubige Muslime. Einen hohen Bevölkerungsanteil bilden sie besonders in der Stadt und dem Großraum Marseille. - Die jüdischen Gemeinden haben rd. 700 000 Mitglieder; ihre Dachorganisation ist der »Zentralrat der jüdischen Gemeinden Frankreichs« mit Sitz in Paris.
 
Bildungswesen:
 
Die Schulpflicht reicht vom 7. bis zum 16. Lebensjahr; das Schulwesen ist aufgrund des Gesetzes vom 11. 7. 1975 mit Wirkung ab 1977 neu gestaltet worden und ist in Primarstufe (Enseignement du premier degré; École élémentaire) sowie Sekundarstufe I (vier Schuljahre; Collège) und II (zwei oder drei Schuljahre; Enseignement du second degré; verschiedene Formen des Lycée) untergliedert. Der Besuch der Elementarschule (École primaire) ist obligatorisch im Gegensatz zum Besuch des Kindergartens (École maternelle), einer Ganztagseinrichtung ab dem 2. Lebensjahr, die aber von 99 % der vier- und 100 % der fünf- und sechsjährigen Kinder besucht wird und als Vorschule in Lesen, Schreiben und Rechnen einführt. Die École primaire, ebenfalls als Ganztagseinrichtung organisiert, ist in drei aufeinander folgende Zyklen untergliedert: Cycle préparatoire (ein Jahr), Cycle élémentaire und Cycle moyen (je zwei Jahre). Anschließend treten alle Kinder ins Collège ein, zunächst in die Beobachtungsstufe (zwei Jahre), danach in die Orientierungsstufe, in der durch zusätzliche Wahlfächer eine Differenzierung erfolgt. Der Abschluss ermöglicht die Aufnahme einer Berufsausbildung in einem Berufsausbildungszentrum (Centre de formation d'apprentis; C. F. A.), den Übertritt ins Lycée (in zwei dreijährigen Formen: Lycée classique mit allgemeiner Hochschulreife oder Lycée technique als Zugang zu technischen Ausbildungen auf Hochschulebene) oder ins berufliche Lycée (Lycée d'enseignement professionnel; L. E. P.) mit einer Dauer von zwei Jahren. Andere Möglichkeiten sind nach einem Jahr Orientierungsstufe der Besuch einer Vorbereitungsklasse auf die L. E. P. oder von zwei berufsvorbereitenden oder zwei Berufsschulklassen (bis zum Ende der Schulpflicht). Die Zählung der Klassen erfolgt in Frankreich von der Abiturklasse aus gesehen, welche die 1. Klasse darstellt, die 12. Klasse ist das Jahr der Einschulung. - Neben dem öffentlichen Schulwesen steht das Enseignement libre (freies Unterrichtswesen), es besteht zu über 93 % aus katholischen Privatschulen. Von den (schulgeldpflichtigen) Privatschulen gehören 40 % Privatpersonen, 33 % katholische Vereinigungen und 17 % katholische Unterrichtsorden. Insgesamt besuchen 17 % der französischen Schüler Privatschulen. Diese tragen meist traditionelle Namen: Der Jardin d'enfants entspricht der École maternelle, die Cours complémentaires dem Collège, die École technique dem L. E. P., die Cours techniques dem Lycée technique, das Lycée dem Lycée classique. Zum Enseignement libre gehören auch zahlreiche Hochschulen.
 
Im Bereich der Hochschule brachte das Rahmengesetz vom 12. 11. 1968 Reformen in Organisation und Studienablauf. Die Fakultäten wurden durch das System der Fachbereiche (Unité d'enseignement et de recherche; U. E. R.) ersetzt. Den Fachbereichen wurde eine größere finanzielle, didaktische und verwaltungstechnische Autonomie verliehen. Neben dem Fachbereich besteht das technologische Institut (Institut universitaire de technologie; I. U. T.), meist mit kürzeren Studiengängen. Neben den (1995) rd. 70 staatlichen Universitäten und drei Polytechniken bestehen Hochschulen, insbesondere die staatlichen oder privaten Grandes écoles einschließlich der Écoles supérieures, Eliteschulen mit strengen Aufnahmeprüfungen, z. B. technische Hochschulen (École polytechnique, École nationale des ponts et chaussées), Wirtschafts- und Verwaltungshochschulen, die Hochschulen für Architektur, für Bergbau, für Agrarwissenschaften, die Écoles normales supérieures (Studiengänge in traditionell großen wissenschaftlichen Disziplinen), Hochschulen für Bibliothekswesen, für lebende orientalische Sprachen, die besonders forschungsorientierte École pratique des hautes études en sciences sociales. Abgesehen von einigen dieser Grandes écoles, die der Schirmherrschaft anderer Minister unterstehen, liegen Verwaltung und Kontrolle der staatlichen Schulen und Hochschulen in Händen des Ministers für nationale Erziehung, der mit dem »Obersten Rat« (84 Mitglieder) und regional dem jeweiligen Rat der 28 »Akademien«, in die das französische Bildungswesen unterteilt ist, zusammenarbeitet. Außerdem gibt es noch zahlreiche spezialisierte Hochschulen (École spécialisée) unterschiedlichen Niveaus, zum Teil staatlich, zum Teil privat, darunter die pädagogischen Hochschulen (École normale) und den deutschen Fachhochschulen entsprechende Einrichtungen für Ingenieur-Wissenschaft (z. B. die Sections de techniciens supérieures, die Écoles d'ingénieurs) oder für Sozialpädagogik. Die akademischen Grade und Diplome sind wie die schulischen Abschlüsse sehr differenziert gegliedert. 20 Universitäten bieten Fernstudiengänge an.
 
Die allgemeine Erwachsenenbildung sowie die berufliche Weiterbildung werden verstärkt gefördert. Seit 1971 gibt es Regelungen über Bildungsurlaub für Arbeitnehmer; Abendkurse für den Abschluss als Ingenieur bietet das Conservatoire national des arts et métiers (C. N. A. M.) in zahlreichen Städten an. Die Ausgaben für Bildung und Kultur betrugen (1994) 313,3 Mrd. FF (25,4 % des öffentlichen Haushalts).
 
Forschung und Wissenschaft werden gefördert und koordiniert vom Centre National de la Recherche Scientifique; traditionsreiche wissenschaftliche Einrichtungen sind u. a. das Institut de France und das Collège de France.
 
Publizistik:
 
Presse: Kooperationen und Fusionen als Folge eines auch in anderen Ländern zu beobachtenden Konzentrationsprozesses haben in Frankreich nach dem Zweiten Weltkrieg ebenfalls zu strukturellen Veränderungen im Printmediensektor geführt. Im Unterschied zu Großbritannien und Deutschland sind Tageszeitungen in Frankreich weniger verbreitet (145 Zeitungsexemplare je 1 000 Einwohner, Reichweite 50 %), eine rege Nachfrage herrscht dagegen nach Magazinen, Illustrierten und Special-Interest-Zeitschriften. Ohne staatlichen Beihilfen, die etwa 1/6 ihres Umsatzes ausmachen, könnte die Tagespresse nicht überleben. Zu den 12 überregionalen Tageszeitungen gehören u. a.: »Le Monde« (linksliberal, 393 000), die zu den weltweit angesehensten Tageszeitungen zählt, »Le Figaro« (bürgerlich-konservativ, 361 000), der wegen seines umfangreichen Stellenanzeigenteils und seiner erfolgreichen Magazine »Figaro Madame« und »Figaro Magazine« als ertragreichste Zeitung gilt, sowie die Boulevardzeitung »Le Parisien« mit ihrer überregionalen Ausgabe »Aujourd'hui« (insgesamt 486 000). Weitere wichtige Titel sind die Sportzeitung »L'Équipe« (398 000), die Wirtschaftsblätter »Les Échos« (128 000) und »La Tribune« (91 000), die linksliberale »Libération« (169 000), die katholische Zeitung »La Croix« (87 000) und die kommunistische »L'Humanité« (50 000). Das Traditionsboulevardblatt »France-Soir«, in den 1960er-Jahren mit mehr als 1,1 Mio. Exemplaren auflagenstärkste Zeitung Frankreichs, hat seit 1980 starke Auflageneinbußen erlitten (1980: 422 000, 1999: 145 000). Die verbreitetste Zeitung Frankreichs ist die Regionalzeitung »Ouest-France«, Rennes (767 000). Insgesamt erscheinen 60 Regionalzeitungen in einer Auflage von rd. 6 Mio. Exemplaren. - Es kommen sieben Newsmagazine, u. a. »Le Nouvel Observateur« (445 000), »L'Express« (421 000), »Le Point« (295 000), mit einer verkauften Auflage von insgesamt rd. 2,3 Mio. Exemplaren heraus, die nahezu identisch ist mit der Gesamtauflage der 12 überregionalen Tageszeitungen (2,32 Mio.). - Die wichtigsten Pressegruppen sind: Socpresse (Hersant-Gruppe; 20 Tageszeitungen, darunter Le Figaro, France Soir, Le Progrès), die Amaury-Gruppe (Le Parisien, L'Équipe, France-Football), die Lagardère Groupe (Le Journal du Dimanche, France-Dimanche, Elle) sowie die Verlagsgruppe Le Monde (Le Monde, Le Monde diplomatique, verschiedene Beteiligungen). - Wichtigste Nachrichtenagentur ist Agence France-Presse/AFP, gegründet 1944.
 
Rundfunk:
 
Der staatliche Rundfunk verbreitet über Radio France mehrere landesweite Hörfunkprogramme mit regionalen, departementalen und lokalen Fenster- und Vollprogrammen, darunter auch fremdsprachige, sowie den Auslandsdienst Radio France Internationale (RFI). Mit der Novellierung des Rundfunkgesetzes 2000 wurden alle öffentlich-rechtliche Fernsehprogramme in der staatlichen Holding France Télévision zusammengefasst. Dazu gehören »France 2« als landesweiter Sender und »France 3« mit 24 Regional- und 18 Lokalstationen sowie der Bildungssender »La Cinquième«. Der 1992 gestartete deutsch-französische Kulturkanal »La Sept/ARTE«, seit 2000 unter dem Namen »ARTE France«, bleibt hingegen weiterhin selbstständig. Wie die Presse, so werden auch Hörfunk und Fernsehen durch einen staatlichen Hilfsfonds - gebildet durch Abgaben der kommerziellen Sender - subventioniert. Erster französischer Privatsender und zugleich Marktführer im Free-TV-Bereich ist der ehemals staatliche Sender TF1, der 1987 privatisiert wurde. Eine hohe Reichweite hat ferner der ebenfalls 1987 gegründete Sender M 6. Bereits 1984 ging der Pay-TV-Sender Canal plus (Canal plus S. A.) an den Start, mit 6,7 Mio. Abonnenten in Frankreich und 14 Mio. Kunden europaweit der größte europäische Betreiber von Bezahlfernsehen. Das Medienunternehmen Havas, gegründet 1835 als Nachrichtenagentur, wurde 1998 mit seinem 34%-Anteil an Canal plus in die Compagnie Générale des Eaux eingegliedert und in Vivendi S. A. umbenannt, das 2000 mit dem kanadischen Getränke- und Unterhaltungskonzern Seagram Inc. zur Vivendi Universal S. A. fusionierte. Neben AOL Time Warner entstand damit ein weiterer weltumspannender Medienkonzern mit Tochterunternehmen in den Bereichen Film, Fernsehen, Musik und Internet. - Im Unterschied zu Deutschland und ähnlich wie in Großbritannien verfügt die Mehrheit (70,4 %) der Bevölkerung in Frankreich über terrestrische Antennen (18,8 % über Satelliten- und 10,8 % über Kabelanschluss), mittels deren auch Pay-TV empfangen werden kann; Canal plus z. B. erreicht 4/5 seiner Abonnenten über terrestrische Netze. Mit dem Beginn des digitalen Fernsehens (1996), als drei konkurrierende Sender - CanalSatellite numérique (Canal-plus-Tochter), Télévision per Satellite (TPS) und AB Sat - zugleich an den Start gingen, stieg die Zahl der Satellitenhaushalte allerdings von 1,03 Mio. auf (2000) 4,05 Mio. Haushalte.
 
 Wirtschaft und Verkehr:
 
Wirtschaft:
 
Mit einem Bruttosozialprodukt (BSP) je Einwohner von (1997) 26 300 US-$ (Deutschland: 28 280 US-$) nimmt Frankreich in der Rangfolge der Industrieländer und der EU-Staaten einen Platz im oberen Drittel ein. Der Übergang von einem Agrarstaat zu einer modernen und führenden Industrie- und Dienstleistungsgesellschaft vollzog sich relativ langsam.
 
Nach 1945 befand sich die bis dahin agrarisch-kleinindustriell geprägte französische Wirtschaft in einem beschleunigten Prozess der nachholenden Industrialisierung und Modernisierung (besonders gegenüber der Bundesrepublik Deutschland) unter den Bedingungen einer 1946 eingeführten korporativistisch organisierten gesamtwirtschaftlichen Rahmenplanung. Mit diesem System der Planification wurde versucht, eine gleichgewichtige Anwendung der Steuerungsmethoden Planung und Wettbewerb zu realisieren. Die Wirtschaftspläne, zu deren Einhaltung die Privatwirtschaft durch die Vergabe staatlicher Kredite und Aufträge angehalten wurde, bewährten sich bis in die Zeit der europäischen Öffnung der französischen Wirtschaft als wirkungsvolles Instrument der Umsetzung beschlossener Wachstums- und Investitionsziele. Hinzu trat die Verstaatlichung von Schlüsselsektoren (Energiewirtschaft, Verkehr, Großbanken, Versicherungsunternehmen) und einigen Industrieunternehmen.
 
Der Wiederaufbau und die Steigerung der Produktion in den 50er-Jahren (1949 wurde das Niveau von 1929 erreicht) vollzogen sich im geschützten Rahmen einer weitgehend geschlossenen Wirtschaft. Die französische Wirtschaft exportierte nur wenig (6 % des BIP) in Länder außerhalb der Franc-Zone. Eine Wende brachten der Verlust der kolonialen Märkte im Zuge der Entkolonialisierung Anfang der 60er-Jahre und die in der EWG verwirklichte Zollunion. Der Übergang zu einer offenen Wirtschaft bedingte eine international wettbewerbsfähige Industrie. Wirtschaftspolitische Ziele waren: Förderung von »Schlüsselindustrien« (elektronische und Investitionsgüterindustrie), Schaffung einer zusammenhängenden nationalen Industriestruktur, Bildung von international wettbewerbsfähigen Unternehmensgruppen, gestützt auf staatliche und private Großunternehmen. Trotz der erfolgreichen Anhebung der Industrialisierung auf das Niveau anderer EG-Staaten blieben einige Strukturschwächen der französischen Wirtschaft bestehen: ein relativ hoher Anteil der Landwirtschaft am BIP, das relativ niedrige Gewicht moderner Investitionsgüterbranchen gegenüber traditionellen Konsumgüterzweigen, die Kluft zwischen großen, staatlich geförderten Unternehmen und einer Vielzahl traditioneller, oft rückständiger Familienunternehmen.
 
Zum vorrangigen wirtschaftspolitischen Problem der 70er- und 80er-Jahre wurde die Frage der Anpassung an die Anforderungen des internationalen Wettbewerbs und an die neuen technologischen Herausforderungen, wobei sich zwei unterschiedliche Strategien gegenüberstanden: 1) eine liberale Strategie der weltmarktorientierten Strukturanpassung, deren Kernelemente das Festhalten am freien Außenhandel, das Akzeptieren der internationalen Arbeitsteilung und der daraus resultierenden Anpassungszwänge sowie eine forcierte aktive und passive Internationalisierung der französischen Wirtschaft waren. Diesen Ansatz verfolgte die Wirtschaftspolitik der 70er-Jahre unter Präsident V. Giscard d'Estaing (1974-81) und der Regierung Barre (1976-81) sowie die Regierung Chirac (1986-88); 2) ein Modernisierungskonzept, das - ohne die Öffnung der französischen Wirtschaft infrage zu stellen - industriepolitischen Strukturreformen und binnenwirtschaftlichen Entwicklungszielen einen hohen Eigenwert beimaß und vom Willen zu einer stark eigenbestimmten wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung geprägt war. Dieses von der Linken vertretene Konzept wurde unter Präsident F. Mitterrand in einer ersten Phase sozialistische Wirtschaftspolitik (1981-84) umgesetzt.
 
Das vorrangige Ziel der mehr angebotsorientierten Wirtschaftspolitik in den 70er-Jahren war die Inflationsbekämpfung, verbunden mit einer Stabilisierung des Franc und einer Verbesserung der außenwirtschaftlichen Lage; angestrebt wurde die Überwindung französischer Wettbewerbsnachteile und die Umstrukturierung der französischen Industrie unter Aufgabe unrentabler Produktionsbereiche. Staatliche Eingriffe sollten abgebaut und mehr Wettbewerb eingeführt werden (z. B. Aufhebung aller seit 1945 bestehenden Preisbindungen). Hinzu kam der forcierte Ausbau der Kernenergie durch den Staat. Auch wenn diese Politik zur »Gesundschrumpfung« einiger nicht wettbewerbsfähiger Krisenbranchen führte und der staatliche »Dirigismus« etwas zurückgedrängt wurde, waren ihre Ergebnisse unzureichend: Die Inflationsrate erreichte 1980/81 mit rd. 13 % den bis dahin höchsten Stand in der Fünften Republik; die Arbeitslosenquote war Mitte 1981 mit knapp 8 % die höchste seit den 50er-Jahren.
 
Die sozialistische Regierung setzte zunächst große Erwartungen in eine umfassende Industriestrukturpolitik mittels eines erweiterten öffentlichen Sektors sowie in ein linkskeynesian. Wachstums- und Beschäftigungsprogramm. Sie verschaffte sich durch ein umfassendes Nationalisierungsprogramm einen direkten Einfluss auf Unternehmensgruppen: Im Bereich des Finanz- und Versicherungswesens bekam der Staat 1982 mit 36 weiteren verstaatlichten Banken fast das gesamte Kreditwesen in seine Hand; die größten Versicherungsgesellschaften gingen in öffentliches Besitz über; der neue öffentliche Industriesektor erreichte rd. 30 % des Gesamtumsatzes der französischen Industrie und tätigte über 50 % der Industrieinvestitionen.
 
Die zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und zur Ankurbelung der Wirtschaft getroffenen Maßnahmen (u. a. Erhöhung der Mindestlöhne und der Familienbeihilfen, Zusatzbesteuerung der hohen Einkommen), brachten angesichts der gegenläufigen, stabilitätsorientierten Wirtschaftspolitik der Nachbarstaaten allerdings nicht die erwünschten Effekte und vergrößerten die Defizite in Staatshaushalt und Außenhandel. Die Regierung vollzog deshalb schon 1982/83 eine Kehrtwende zugunsten einer stabilitätsorientierten Spar- und Antiinflationspolitik sowie einer traditionellen Politik der Sanierungs- und Rationalisierungsmaßnahmen in der Industrie (u. a. Lohn- und Preisstopp, Subventionskürzungen). International wettbewerbsfähige Unternehmen wurden gefördert und bei den krisenanfälligen (Stahl, Kohle, Schiffbau, Automobil) Unternehmen in Autonomie die notwendigen Kapazitätsreduzierungen und Sanierungen vorgenommen. Die Inflationsrate wurde von (1983) 9 % auf (1986) 2 % gesenkt. In der Währungspolitik betrieb die sozialistische Regierung ab 1984 die auch von den Nachfolgeregierungen fortgeführte Politik des starken Franc (»Franc fort«), die die französische Währung über einen Gleichklang mit der Währungspolitik der Deutschen Bundesbank an die D-Mark band. Als Erfolg dieser Politik ging der Wertverlust des Franc gegenüber der D-Mark zurück; ab 1988 stellte sich ein stabiler Devisenkurs zur D-Mark ein (Durchschnittskurs der 1990er Jahre 29,5 DM). Die konservative Regierung Chirac (1986-88) nahm die angebotsorientierte Strategie in der Wirtschaftspolitik wieder auf (u. a. Abbau des Haushaltsdefizits, Steuersenkungen, Reprivatisierung von Staatsunternehmen, Abkehr vom Prinzip zentralstaatlicher Regulierbarkeit der Wirtschaftsprozesse). Nach der Wiederwahl Mitterrands zum Staatspräsidenten wurde von der sozialistischen Regierung der Staatseinfluss auf die Unternehmen beibehalten, jedoch wurden einige Kapitalbeteiligungen verkauft. Die Regierung verfolgte eine auf Konkurrenzfähigkeit im internationalen und v. a. im europäischen Vergleich sowie auf Inflationsbekämpfung ausgerichtete Politik. Das Problem der anhaltend hohen Arbeitslosigkeit konnte jedoch nicht gelöst werden. Ab 1993 nahm die neue konservativ-liberale Regierung unter É. Balladur die Privatisierungspolitik wieder auf, durch die der Staat bis Ende 1994 Einnahmen in Höhe von rd. 100 Mrd. FF erzielte. An der harten Währungspolitik wurde trotz starker Spannungen im europäischen Währungssystem festgehalten. Während sich Inflation (2000: 1,7 %; Deutschland 2,0 %) und außenwirtschaftliches Gleichgewicht positiv entwickelten, blieb die Arbeitslosigkeit (1990: 9 %; 2001: 8,7 %) lange ein wirtschaftspolitisches Hauptproblem, insbesondere die hohe Jugendarbeitslosigkeit.
 
Landwirtschaft:
 
Trotz ihres anhaltenden Schrumpfungsprozesses und Strukturwandels ist die Landwirtschaft für die französische Volkswirtschaft nach wie vor von großer Bedeutung. 2000 waren nur noch knapp 3 % (1962: 20 %; 1975: 9,5 %) aller Erwerbspersonen in der Landwirtschaft beschäftigt; an der Entstehung des BIP waren die Erzeugnisse der Land- und Forstwirtschaft sowie der Fischerei (1997) mit 2 % beteiligt. Frankreich ist mit einem Anteil von (1997) 22,3 % an der Gesamtproduktion der größte Produzent landwirtschaftlicher Erzeugnisse aller EU-Länder. 1994 wurden Agrarprodukte im Wert von 197 Mrd. FF exportiert, die damit 16 % der Gesamtexporte ausmachen. Wichtigste landwirtschaftliche Ausfuhrgüter sind Getränke (v. a. Wein), Tiere, Fleisch und Fleischwaren, Getreide und Getreideerzeugnisse, Milch- und Molkereiprodukte, Zucker, Gemüse und Obst.
 
In Frankreich werden rd. 60 % der Fläche landwirtschaftlich genutzt, davon (2000) 61 % für Ackerbau, 35 % als Weideland und 4 % für Obst- und Weinbau. Nach wie vor überwiegen kleine und mittlere Betriebe, jedoch gewinnen größere Betriebe immer mehr an Gewicht. 1997 wiesen 27 % der Betriebe eine Betriebsgröße von bis zu 5 ha auf und machten damit 4 % der landwirtschaftlich genutzten Fläche aus. Die Betriebe mit mehr als 100 ha (11,2 % der Gesamtbetriebe) bewirtschafteten 38 % der landwirtschaftlich genutzten Fläche. 1997 lag die durchschnittliche Betriebsgröße bei 41,7 ha (Deutschland: 32,1 ha). Die Gesamtzahl der Betriebe hat im Zuge des Strukturwandels von (1970) 1,6 Mio. auf (1997) 679 800 stark abgenommen. Großbetriebe sind überwiegend im Pariser Becken anzutreffen. Jedoch auch die kleinen und Kleinstbetriebe, die zum Teil hochwertige Spezialprodukte (Gemüse, Kräuter, Wein u. a.) anbauen, sind meist außerordentlich leistungsfähig. Frankreich ist mit Abstand der größte Getreideproduzent der EU (rd. 40 % der Produktion).
 
Im Mittelmeerraum finden sich Obstbau, Ölbaum- und Blumenkulturen, während die Atlantikküste aufgrund des milden und feuchten Klimas für den Gartenbau geeignet ist. Bedeutende Weinbaugebiete sind Burgund, die Champagne, das Bordelais, das Tal der Loire und das Elsass, für einfachere Weine das Languedoc (französische Weine). Frankreich zählt zu den größten Weinerzeugern der Erde 22 % der Weltproduktion; 52 % der Produktion der EU-Staaten); 2000 wurden 57,6 Mio. hl erzeugt.
 
Viehzucht wird v. a. im Norden und Nordwesten, im Pariser Becken und in den Gebirgen betrieben. Der Anteil der Viehwirtschaft am Gesamtaufkommen der Landwirtschaft liegt bei rd. 60 %. Innerhalb Europas hat Frankreich den bedeutendsten Rinderbestand und gehört zu den wichtigsten Erzeugern von Fleisch und Milchprodukten.
 
In Frankreich wird eine umfassende landwirtschaftliche Strukturpolitik verfolgt. Insbesondere zinsgünstige Darlehen und Subventionen zur Sozialversicherung sollen sowohl zur Einkommenssicherung als auch zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit beitragen. Aufgrund der veränderten Marktbedingungen für Getreide versucht die Agrarwirtschaft ihrerseits, Überkapazitäten in der Getreideproduktion abzubauen und Marktnischen im Bereich bestimmter Spezialprodukte (z. B. Heilkräuter, Gewürzpflanzen) oder qualitativ hochwertiger Produkte (z. B. stark proteinhaltige Futterpflanzen wie Erbsen, Bohnen und Lupinen) zu erschließen. Durch die Süderweiterung der EU (Spanien, Portugal) sind für die französische Landwirtschaft jedoch Probleme v. a. bei den für die Mittelmeerländer typischen Produkten (z. B. Wein, Obst und Gemüse) entstanden, die durch die relative Stärke des französischen Franc gegenüber den Währungen dieser Länder verschärft werden.
 
Forstwirtschaft:
 
Frankreich ist mit rd. 14 Mio. ha Wald (25 % der Gesamtfläche, Bundesrepublik Deutschland 29,5 %) nicht eben ein waldreiches Land. Hinzu kommt, dass dieses Potenzial nicht vollständig als Rohstoffquelle genutzt wird. Allerdings versucht man den Holzeinschlag (1999: 36,2 Mio. m3 Rundholz) zu intensivieren. Während Frankreich große Mengen an Rohholz exportiert, weist es ein hohes Defizit bei verarbeiteten Erzeugnissen auf. In der Forstwirtschaft und Holzindustrie sind (1999) 500 000 Arbeitnehmer beschäftigt. Der Wert der Erzeugnisse aus der Holznutzung liegt bei rd. 10,5 Mrd. FF im Jahr. Knapp 75 % des Waldes ist in privatem Besitz. Durch Waldbrände gehen jährlich durchschnittlich 25 000 ha Wald verloren (Durchschnitt 1988-98).
 
Fischerei:
 
Die Fangmengen der Fischerei sind zum Teil durch EU-Vorschriften begrenzt. 1999 wurden von den knapp 6 000 Kuttern der französischen Fischereiflotte rd. 600 000 t Fisch und Meeresfrüchte angelandet. Damit steht Frankreich unter den EU-Staaten an 4. Stelle. Mit stark erhöhten Anlandungen von Algen (1999: 15 100 t Frischgewicht; 8. Stelle weltweit) versucht man, der steigenden Nachfrage nach dieser vitaminreichen Pflanze gerecht zu werden; von Bedeutung sind außerdem die Austernbänke an der Westküste. Wichtigste Fischereihäfen sind Concarneau, Cherbourg, Marennes/Oléron, Boulogne-sur-Mer und Lorient.
 
Bodenschätze:
 
Obwohl Frankreich über große Eisenerz- und Kohlevorkommen, über abbauwürdige Uranreserven sowie über Vorräte an Bauxit, Blei, Zink, Barium und Wolfram verfügt, müssen in erheblichem Umfang Rohstoffe zusätzlich importiert werden. Der überwiegende Anteil des heimischen Eisenerzes kommt aus Lothringen und ist von geringem Metallgehalt (durchschnittlich 30 %, Minette). Der Abbau geht beständig zurück (1975: 15,5 Mio. t, 1998: 0,6 Mio. t). Seit dem Rückgang der Kohleförderung in der Region Nord in den 70er-Jahren kommt der überwiegende Teil der französischen Kohle aus Lothringen. Die Steinkohleförderung ging von (1970) 40,1 Mio. t auf (2000) 3,4 Mio. t zurück. 2000 betrug die nationale Erdölförderung 1,4 Mio. t, die an Erdgas 18,9 TWh. Das größte Erdgasfeld liegt im westlichen Pyrenäenvorland. Als Nebenprodukt der Erdgasaufbereitung wird Schwefel gewonnen; 1993 war Frankreich mit 1,3 Mio. t der achtgrößte Schwefelproduzent der Erde. Die Kalisalzförderung mit Schwerpunkt in Mülhausen ist stark rückläufig (1993: 0,9 Mio. t, 1999: 0,4 Mio. t). Der Uranbedarf für Kernkraftindustrie und militärische Zwecke wird zu nur zu einem geringen Teil aus heimischer Gewinnung gedeckt (1999: 470 t).
 
Energiewirtschaft:
 
Seit Mitte der 70er-Jahre ist die Energiepolitik darauf gerichtet, die Abhängigkeit des Landes von der Energieeinfuhr, insbesondere vom Erdöl zu vermindern. Die französische Erzeugung von Primärenergie deckt mittlerweile die Hälfte des Gesamtverbrauchs, was v. a. auf den starken Ausbau der Energieerzeugung aus Kernkraft zurückzuführen ist. 1999 entfielen von der in Kraftwerken installierten Leistung 12 % auf Wärmekraftwerke, 13 % auf Wasserkraftwerke und 75 % auf Kernkraftwerke. Frankreich ist der weltgrößte Erzeuger von Kernkraft je Einwohner. Absolut haben die französischen Kernkraftwerke (1999) mit 370 TWh mehr als doppelt so viel Strom erzeugt wie die deutschen. Politisch wird an der positiven Einschätzung der Kernenergie festgehalten. 1998 waren 57 Kernkraftwerke in Betrieb, davon zwei mit Brütertechnologie. Bei der Erzeugung von Elektrizität liegt der Anteil der Kernenergie deutlich höher als bei der installierten Leistung. Aus Absatzmangel mussten schon mehrere Kernkraftwerke zeitweilig abgeschaltet werden. Ein Ausweg aus der drohenden Überproduktion wird im Export von Elektrizität gesehen. Uranerz wird u. a. in der Gasdiffusionsanlage in Pierrelatte angereichert; zur Wiederaufarbeitung der abgebrannten Plutoniumbrennelemente dient die Anlage in La Hague.
 
Industrie:
 
Im produzierenden Gewerbe waren (1999) 26 % aller Erwerbstätigen, d. h. rd. 5,6 Mio. Menschen, beschäftigt; davon 1,4 % im Bergbau, 69 % im verarbeitenden Gewerbe, 25,6 % im Baubereich und 4,0 % in der Energiewirtschaft.
 
Die Industrie erzeugt zu rd. einem Drittel Halbfertigprodukte. Fertigwaren der Kraftfahrzeug-, Investitions- und Konsumgüterindustrie sind zu knapp 70 % am gesamten Produktionswert beteiligt. In der Flugzeugindustrie mit ihrem Zentrum in Toulouse für den zivilen, für den militärischen Bereich in Toulouse und Bordeaux ist Frankreich neben Großbritannien und Deutschland in Europa führend und nimmt eine bedeutende Stellung bei der Produktion der Airbus-Flugzeuge ein. In der Raumfahrttechnik steht das europäische Satellitenprogramm »Ariane« unter französischer Leitung. Der im Weltmaßstab in den vergangenen Jahren zurückgefallene Schiffbau ist v. a. auf die Standorte Nantes und Saint-Nazaire konzentriert und auf den Bau von Tankern und Containerschiffen spezialisiert.
 
Zu den führenden Zweigen zählt weiterhin die Hüttenindustrie, die neben Kupfer-, Blei-, Zink- und Aluminiumgewinnung v. a. auf die Eisen- und Stahlgewinnung ausgerichtet ist. Die wichtigsten Zweige der Investitionsgüterindustrie umfassen den Maschinen-, Fahrzeug- und Schiffbau, die Luft- und Raumfahrtindustrie, die elektronische und elektrotechnische Industrie sowie die Rüstungs-, Automobil- und Fahrradindustrie. Die Automobilindustrie zählt zu den Schlüsselbranchen der französischen Wirtschaft; sie ist der exportintensivste Wirtschaftszweig und nach der deutschen der zweitgrößte Hersteller in Europa. Die wichtigsten Produktionsstätten liegen im Pariser Raum. Zu den führenden Industriezweigen zählt auch die chemische, pharmazeutische und kosmetische Industrie. Trotz struktureller Schwächen spielt die Textil- und Bekleidungsindustrie innerhalb Europas eine führende Rolle. Weitere wichtige Branchen sind die Nahrungs- und Genussmittelindustrie, die Bauindustrie, die Herstellung von Holz-, Leder- und Papierwaren.
 
Insgesamt verfügt die französische Industrie über eine moderne Produktionsstruktur und in einigen Bereichen über eine technologische Spitzenstellung. Im Vergleich zu Deutschland haben jedoch Wachstumsbranchen des Investitionsgüterbereichs ein geringeres Gewicht und einige traditionelle, von Strukturkrisen betroffene Branchen (z. B. Stahl-, Textil- und Bekleidungsindustrie) einen vergleichsweise großen Anteil. Die Struktur der Industrieunternehmen ist nach wie vor unausgeglichen; es gibt eine Kluft zwischen den in fast allen Bereichen bestehenden wenigen international konkurrenzfähigen Großunternehmen und einer Vielzahl von Kleinunternehmen.
 
Im Unterschied zu Deutschland mit seiner eher dezentralen Verteilung der industriellen Aktivität auf eine größere Zahl gleichrangiger Ballungsgebiete beschränken sich in Frankreich die industriellen Schwerpunkte nach wie vor auf eine Hälfte des Landes, nordöstlich einer Linie Caen-Marseille, und dort im Wesentlichen auf die Regionen Île-de-France (Pariser Großraum), Rhône-Alpes (Saint-Étienne, Lyon, Grenoble), Nord-Pas-de-Calais (Lille, Dünkirchen, Boulogne-sur-Mer), Lothringen, Elsass und Franche-Comté (Besançon, Montbéliard, Belfort). Bis auf die Subzentren um Nantes, Bordeaux und Toulouse ist der gesamte Südwesten des Landes landwirtschaftlich geprägt. Bedingt durch die Strukturkrise im Kohlebergbau und Schiffbau sowie in der Stahl- und Textilindustrie, von der besonders der Norden und Lothringen sowie der Marseiller Raum betroffen sind, wird das traditionelle, doppelte Industrialisierungsgefälle zwischen Paris und der Provinz sowie zwischen Nordosten und Südwesten durch ein neuartiges, umgekehrtes Gefälle überlagert: Große Teile der technologisch wettbewerbsfähigen Industrie und Zentren der Spitzentechnologien liegen heute in den Landesteilen südlich der Loire, z. B. in Nizza, Bordeaux und Toulouse. Um Strukturanpassungen bei den alten Industriezweigen zu erleichtern (Sanierung von Krisenbranchen, Ansiedlung technologieorientierter Unternehmen) und um die Rentabilität der Unternehmen allgemein zu verbessern, stellt die Regierung günstige Finanzmittel und Darlehen zur Verfügung. Da ein sehr großer Teil der Unternehmen aus kleinen Familienbetrieben mit niedriger Produktivität besteht, genießen Investitionsbeihilfen zur Entwicklung der PME (Abkürzung von französisch petites et moyennes entreprises) eine hohe Priorität.
 
Dienstleistungssektor:
 
Gegenüber der seit Jahrzehnten schrumpfenden Landwirtschaft und dem seit den 70er-Jahren rückläufigen Anteil der Industrie ist der in Frankreich traditionell starke Dienstleistungssektor ein wachsender Bereich mit (1999) 15,2 Mio. Beschäftigten, das sind 68 % aller Erwerbstätigen. Während der Erwerbstätigenanteil des Bereichs Handel und Verkehr von (1960) 15,5 % auf (1999) 17,7 % nur leicht zunahm, verzeichnete der Bereich Dienstleistungsunternehmen und öffentliche Verwaltung eine Erhöhung seines Erwerbstätigenanteils von (1960) 27,8 % auf (1999) 43,2 %. Bedingt durch das demographische, politische, wirtschaftliche und kulturelle Gewicht der Pariser Region konzentriert sich dort auch der Dienstleistungssektor.
 
Tourismus:
 
Hauptgebiete des Tourismus sind Paris, die Mittelmeerküste, die Seebäder der Normandie, die Bretagne, das Loiretal, die Atlantikküste, Burgund, die Provence sowie die Alpen (v. a. für den Wintersport). 1999 konnte Frankreich mit 70 Mio. weltweit die meisten touristischen Besucher verzeichnen.
 
Außenwirtschaft:
 
Bis zu Beginn der 90er-Jahre wies die frz Handelsbilanz beständig Einfuhrüberschüsse auf. Seit 1992 ist durch eine höhere internationale Wettbewerbsfähigkeit die gegenteilige Entwicklung eingetreten und es wurden Exportüberschüsse erzielt, jedoch kehrte sich dies inzwischen wieder um (2000: Exporte: 2 112 Mrd. FF, Importe 2 181 Mrd. FF). Frankreich steht insgesamt an vierter Stelle der Welthandelsnationen. Wichtige Ausfuhrgüter sind Produkte der Landwirtschaft und der Nahrungsmittelindustrie (2000: 14 % des Exportwertes), der Grundstoffindustrie und des Maschinenbaus (2000: 30 %), des Fahrzeugbaus (2000: 15,7 %) und der Verbrauchsgüterindustrie (2000: 15,9 %). Wichtige Einfuhrgüter sind Brennstoffe (2000: 10 % des Einfuhrwertes), Konsumgüter (2000: 15,2 %), Grundstoffindustriegüter und Maschinen (2000: 22,6 %), Automobile (2000: 10,1 %). Wichtigste Handelspartner sind die Länder der EU, unter denen Deutschland an erster Stelle steht, gefolgt von Spanien, Italien und Großbritannien. Auf die EU-Staaten entfallen (2000) rd. 60 % des gesamten französischen Außenhandels, auf die USA knapp 8 %. Seit Beginn der 1980er-Jahre stiegen die Handelsbeziehungen mit Japan stark an (2000: 2,7 %), jedoch überwiegen die Importe (2000: 82,3 Mrd. FF) deutlich gegenüber den Exporten (2000: 35,4 Mrd. FF). Die französische Dienstleistungsbilanz weist insbesondere wegen der Einnahmen aus dem Tourismus ständig hohe Überschüsse auf.
 
Verkehr:
 
Trotz relativ geringer Bevölkerungsdichte verfügt Frankreich über ein gut ausgebautes Straßen- und Eisenbahnnetz, das auf Paris ausgerichtet ist. Frankreich übt für Spanien und Portugal aufgrund seiner geographischen Lage wichtige Transitfunktionen aus. Das Straßennetz hat eine Länge von (2000) 981 023 km (ohne landwirtschaftlichen Wege); davon sind rd. 9 300 km Autobahnen (in der Regel gebührenpflichtig) und 27 223 km Nationalstraßen (routes nationales). Die Motorisierungsdichte liegt (2000) bei 454 Pkw je 1 000 Einwohner (Deutschland: 406; USA: 565). Die Länge der Eisenbahnstrecken (33 163 km) hat seit den 80er-Jahren nur leicht abgenommen, da Stilllegungen unrentabler Strecken durch den Bau neuer Strecken für Hochgeschwindigkeitszüge ausgeglichen wurden. Nachdem seit 1981 der Hochgeschwindigkeitszug TGV (Train à Grande Vitesse) zwischen Paris und Lyon mit Erfolg verkehrt, wurde dieses Netz mit Verbindungen von Paris in den Westen und Südwesten Frankreichs (TGV Atlantique) und der Verbindung Paris-Lille mit Weiterführung nach Brüssel und dem Eurotunnel (TGV Nord) erweitert. Der weitere Ausbau ist geplant (u. a. Marseille-Montpellier, Ostfrankreich-Süddeutschland). Die verschiedenen Bahngesellschaften wurden 1938 zur staatlichen SNCF (»Société Nationale des Chemins de Fer Français«) vereinigt. Während die Zahl der beförderten Passagiere von 1980 bis 2001 von 685 Mio. auf 895 Mio. gestiegen ist, gingen sowohl die Menge der beförderten Güter (1980: 209 Mio. t; 2001: 134 Mio. t) als auch die Tonnenkilometer (seit 1980 um knapp ein Drittel) deutlich zurück.
 
Frankreich verfügt über ein dichtes, aber teilweise veraltetes Netz von Binnenwasserstraßen. Von den rund 8 500 km Wasserwegen werden rd. 6 700 km genutzt (2 840 km natürliche Wasserwege; 3 800 km Kanäle). Die größte Bedeutung besitzen die Seine zwischen Paris (größter Binnenhafen) und Le Havre, die Rhône (v. a. unterhalb von Lyon) und der elsässische Teil der Rhein-Rhône-Verbindung. - Für den Überseeverkehr verfügte Frankreich 2000 über eine Handelsflotte von 209 Schiffen von 100 und mehr BRZ mit einer Gesamttonnage von 4,5 Mio. BRZ. Daneben gab es (2000) 5 090 Schiffe mit weniger als 100 BRZ. Größter Seehafen ist Marseille mit (2000) 90,3 Mio. t Umschlag (drittgrößter europäischer Seehafen). Es folgen Le Havre (63,9 Mio. t), Dünkirchen (38,8 Mio. t) und Rouen (24,8 Mio. t).
 
Wichtigste Fluggesellschaften sind Air France und Air Inter, die beide in Staatsbesitz sind. Wichtigste Drehscheibe des Flugverkehrs ist Paris mit den beiden Großflughäfen Charles de Gaulle und Orly. Mit (2000) 73,6 Mio. Passagieren (CDG und Orly zusammen) nimmt Paris in Kontinentaleuropa den 1. weltweit den 6. Rang ein. Der Passagieranteil auf internationalen Flügen beträgt (2000) 71,4 %, das sind 52,5 Mio. Passagiere (weltweit 2. Rang nach London). Paris wird (2000) von 416 Fluggesellschaften aus 94 Nationen angeflogen, Verbindungen bestehen zu (2000) 532 Städten in 134 Ländern der Erde. Neben Paris befinden sich weitere bedeutende Flughäfen in Nizza (Côte d'Azur), Marseille (Marignane), Lyon(Saint-Exupery) und Toulouse (Blagnac).
 
Ziel der Verkehrspolitik ist der Ausbau des hochwertigen Verkehrsnetzes (v. a. Neubau von Autobahnen und Strecken für Hochgeschwindigkeitszüge), besonders um den Knotenpunkt Paris zu entlasten sowie den Transit zwischen Deutschland, den Beneluxstaaten und Großbritannien (Eurotunnel, 1994 fertig gestellt) einerseits und Italien (Alpentunnel) sowie der Iberischen Halbinsel (Bau eines Pyrenäentunnels) andererseits zu erleichtern.
 
 
Zur Vorgeschichte Westeuropa, Vorgeschichte; zur galloromanischen und fränkischen Periode Gallien, Fränkisches Reich.
 
 Früh- und Hochmittelalter
 
Nachdem das fränkische Großreich 843 im Vertrag von Verdun zwischen den Söhnen Kaiser Ludwigs des Frommen (Lothar I., Ludwig der Deutsche, Karl II., der Kahle) geteilt worden war, konnte Karl II. seine Herrschaft über das ihm zugesprochene Westreich (Grenze zum Mittelreich Lothars an den Flussläufen von Schelde, Maas, Saône und Rhône ausgerichtet) v. a. dadurch behaupten, dass er Adel und hohen Klerus im Vertrag von Coulaines (bei Le Mans, 843) als Teilhaber der Herrschaft an sich band. Trotz erheblicher Widerstände der Bretonen und Aquitanier, des Aufstiegs mächtiger Adelsfamilien (Welfen, Robertiner u. a.) und der damit verbundenen Aufteilung der einst vom König allein ausgeübten Kirchenherrschaft blieb die westliche Monarchie als einheitliche politische Größe bestehen; Erzbischof Hinkmar von Reims hatte als Berater Karls II. wesentlichen Anteil an einem Prozess früher Nationbildung, der durch Aufgabe des Großreichsgedankens und Konzentration auf die Interessen der westlichen Monarchie unter einem von Bischöfen geweihten und auf kirchliche Normen verpflichteten König gekennzeichnet war. Die Normanneneinfälle schwächten das zum Schutz des ganzen Reiches unfähige Königtum und begünstigten Regionalgewalten (Burgund, Aquitanien, Flandern, Anjou), zu denen seit 911 auch die durch Erhebung des normannischen Führers Rollo zum Grafen von Rouen begründete Normandie trat. 888 wurde mit dem Robertiner Odo zum ersten Mal ein nichtkarolingischer König gewählt, gegen den die karolingische Partei Karl III., den Einfältigen, erhob, dessen Herrschaftsgebiet im Wesentlichen auf den Raum zwischen Oise und Aisne mit dem Zentrum Laon beschränkt blieb. Fortan kämpften Robertiner und Karolinger um das Königtum, bis sich nach dem Tod des letzten karolingischen Königs, Ludwig V. (987), und der Wahl des Robertiners Hugo Capet das kapeting. Haus (Kapetinger) durchsetzte. Dieser mit ständigen Kriegshandlungen verbundene Konflikt hemmte die auf der kirchlichen und adligen Grundherrschaft beruhende Landwirtschaft und ließ erst seit Beginn des 11. Jahrhunderts nennenswerten Landesausbau zu, der mit der Neuansiedlung von »hospites« zu besseren rechtlichen Bedingungen im Pariser Becken und im Tal der Loire einsetzte. Die neuen Dörfer (»villeneuves« im Norden, »sauvetés« im Süden) führten zur Verdichtung des Wegenetzes und damit zur besseren Erschließung großer Landgebiete. Bevölkerungszunahme und Rechtsverbesserungen auch im Altsiedelland steigerten die Nahrungsmittelproduktion, die auch bessere Voraussetzungen für Gewerbe und Handel mit sich brachte. Rechtsverleihungen an Kaufleute- und Handwerkersiedlungen (lateinisch burgi) in der Nähe von Klöstern und Burgen hoben die Bewohner (lateinisch burgenses, später französisch bourgeois »Bürger«) aus der ländlichen Abhängigkeit und begründeten Vorformen des Städtewesens. Römische Rechtskontinuität und italienischer Einfluss brachten in den Städten des Südens die Konsulatsverfassung hervor, während sich im Norden im 11. Jahrhundert Ansätze kommunaler Schwurverbände herausbildeten.
 
Anfangs herrschte der König nur über einen Bruchteil (etwa 10 %) des Reiches aus eigenem Recht (Krondomäne), aber durch Erhebung des jeweils ältesten Sohnes zum Mitkönig noch während der Regierung des Vaters wurde das dynastische Erbprinzip eingeführt. Die sakrale Legitimierung des Königs ergab sich aus der Krönung, die seit 1129 in Reims vollzogen wurde, und zwar unter Verwendung eines Salböls, das man ab 1131 mit dem »Himmelsöl« des heiligen Remigius gleichsetzte. Die karolingische Tradition wurde durch enge Bindung an das Kloster Saint-Denis betont (Karlskult, Grablege, Insignien als Weihegaben, Verwahrung des Krönungsornats). Der Zusammenhalt des Reiches beruhte nicht auf vielfältigen Lehnsbindungen, sondern auf dem politischen Willen der Fürsten, die in ihren Gebieten alle Rechte des Königs, v. a. die Bischofsernennungen, wahrnahmen, sodass Zersplitterung in Kleinherrschaften vermieden wurde. Mit Ludwig VI. (1108-37) begann ein Konsolidierungsprozess, der zunächst den Adel der Île-de-France unter die Krongewalt brachte, gegenüber der anglonormannischen Macht und einem Angriff Kaiser Heinrichs V. (1124) Kräfte zur Selbstbehauptung zeigte und Ludwig VII. die Teilnahme am 2. Kreuzzug (1147-49) erlaubte. Gegen den Rat des Abtes Suger von Saint-Denis trennte sich Ludwig VII. von seiner Gemahlin Eleonore von Aquitanien, deren zweite Ehe mit Heinrich Plantagenet, Graf von Anjou und Herzog der Normandie, Aquitanien in den Besitz der englischen Krone brachte, da der Plantagenet als Heinrich II. König von England wurde (1154). Gegen dessen Sohn Johann ohne Land konnte Philipp II. Augustus (1180-1223) einen erfolgreichen Krieg führen, der 1204 Normandie und Poitou an die französische Krone brachte. Eine effektivere Verwaltung steigerte das Steueraufkommen, sodass der König Söldner werben und politische Ziele durch Einsatz von Geldmitteln fördern konnte. Bestimmungen des Lehnsrechts wurden für eine weitsichtige Heiratspolitik genutzt, die ganze Fürstentümer durch Erbgang an die Krondomäne fallen ließ. Der Sieg Philipps II. über den mit König Johann verbündeten Kaiser Otto IV. bei Bouvines (1214) bekräftigte die europäische Großmachtstellung Frankreichs; ein erster, als Kreuzzug gegen die Albigenser geführter Vorstoß in den Süden (1209) wurde durch Ludwig VIII. mit der Eroberung des gesamten Languedoc vollendet (1226) und im Ergebnis durch den Vertrag von Paris (1229) mit Raimund VII. von Toulouse rechtlich gesichert (Herzogtum Narbonne, Teile des Albigeois, Gebiet des Bistums Cahors an die Krondomäne; Heirat der Erbtochter Raimunds mit dem Bruder Ludwigs IX. zur Begründung des Erbanspruchs für die restlichen Landesteile). Ludwig IX., der Heilige (1226-70), wies englische Versuche zur Rückeroberung der verlorenen Gebiete ab und festigte das Ansehen des Königtums, trotz des unglücklichen Verlaufs des von ihm geführten 6. und 7. Kreuzzuges (1248-54 und 1270). Einen verstärkten Ausbau der zentralistischen Staatsgewalt brachte die Regierung Philipps IV., des Schönen (1285-1314): Juristen (Legisten) im Königsdienst, endgültige Systematisierung der Reichsverwaltung (Parlament [Parlement] als oberstes Gericht, Rechnungskammer [Chambre des comptes] als selbstständige Behörde; Einteilung des Kronlandes in feste Verwaltungsbezirke: Bailliages im Norden, Sénéchaussées im Süden, kontrolliert durch vom König direkt bestellte Enquêteurs), Gewinne an der Westgrenze des Heiligen Römischen Reiches (Freigrafschaft Burgund, Toul), Feldzüge gegen Flandern und Sizilien. Der König widersetzte sich Papst Bonifatius VIII. und erlangte durch die Wahl des Franzosen Klemens V. erheblichen Einfluss auf die Kirche (Übersiedlung des päpstlichen Hofes nach Avignon 1309-76). Mit der Zerschlagung des Templerordens 1307-12 erlangte er dessen Vermögen. Als der letzte kapeting. König ohne männliche Erben starb (Karl IV., ✝ 1328), ging die Krone gegen begründete Ansprüche Eduards III. von England an Philipp VI. (1328-50) aus dem Haus Valois. Dies war einer der Anlässe für den Hundertjährigen Krieg, in dem England seinen Festlandsbesitz verteidigte. Der Kriegsausbruch traf Frankeich in einer Phase wirtschaftlicher Rezession, nachdem im 12. und 13. Jahrhundert eine steigende Bevölkerungszahl, Wohlstand der Landbevölkerung und blühendes Gewerbe auch zu vermehrten Kroneinnahmen geführt hatten. Die Zentrallage zwischen der flandrischen Industriezone (Tuche, Metallverarbeitung) und den westlichen deutschen Reichsgebieten machte die Champagne zu einem international bedeutenden Messeraum (Champagne, Geschichte), der besonders von italienischen Kaufleuten und Bankiers aufgesucht wurde, die neue Formen des bargeldlosen Zahlungsverkehrs (Wechsel) verbreiteten. Königsschutz und rechtliche Regelung der Geschäftsabwicklung begünstigten den Geldumlauf, der auch die abhängigen Bauern erreichte und sie zur Ablösung ihrer Lasten durch Zinszahlung oder Freikauf befähigte. Da die adligen Grundherren für Hof- und Kriegsdienst abkömmlich sein mussten, hatten sie ihre Eigenwirtschaften meist in Pacht- oder Rentenbetriebe umgewandelt, die feste Einkünfte abwarfen; Grundherrschaft und Adelsgesellschaft gerieten in die Krise, als steigende Kosten für adligen Lebensstil, Kriegsrüstung und bei Gefangenschaft anfallende hohe Lösegeldforderungen die überdies vom Geldwertverlust betroffenen Einkünfte der meisten Familien zu übersteigen begannen.
 
 
Nach der ersten Phase (1341-43) des Bretonischen Erbfolgekrieges versuchten die Engländer trotz militärisch bedeutender Siege bei Crécy (1346; heute Crécy-en-Ponthieu) und Maupertuis (1356, Gefangennahme König Johanns II.) vergeblich, eine rasche Entscheidung zu erzwingen. Die Pest (seit 1348), Mitspracheforderungen und Staatsreformpläne der Stände (seit 1355) sowie Bauernaufstände (Jacquerie, 1358) erschütterten das Land, dem Karl V., der Weise (1364-80), eine neue, auf rationale Grundsätze gestellte Regierung gab. Sein vorzeitiger Tod stürzte Frankreich unter der Regentschaft der Herzöge von Anjou, Berry und Burgund in eine politische Krise, verschärft seit 1392 durch krankheitsbedingte Regierungsunfähigkeit Karls VI. Als Herzog Johann ohne Furcht von Burgund seinen Rivalen Ludwig von Orléans ermorden ließ (1407), führte der Konflikt zwischen den Häusern Orléans (»Armagnacs«) und Burgund (»Bourguignons«) zum Bürgerkrieg, in dessen Verlauf Burgund 1414 ein Bündnis mit Heinrich V. von England schloss. Damit trat der Hundertjährige Krieg in eine neue Phase (1415 Sieg der Engländer in der Schlacht bei Azincourt, Besetzung von Paris, 1420 Anerkennung Heinrichs V. als König von Frankreich durch die Stände, 1428/29 Belagerung von Orléans und Eingreifen der Jeanne d'Arc). Die Krönung Karls VII. (1429) führte zwar nicht die Wende, wohl aber eine Stabilisierung der französischen Abwehrkräfte herbei, die nach dem Friedensschluss mit Burgund in Arras (1435) zur Rückeroberung von Paris ausreichten. In der Pragmatischen Sanktion von Bourges (1438) bestimmte Karl VII. das Verhältnis der französischen Monarchie zur römischen Kurie auf der Grundlage der gallikanischen Freiheiten: U. anderen wurden Appellationen nach Rom eingeschränkt, ferner königliches Vorschlagsrecht bei kirchlichen Stellenbesetzungen und freie kanonische Wahl aufeinander bezogen; der Papst sah sich dem Konzil untergeordnet. Die Stände erklärten die Söldnerwerbung zum alleinigen Königsrecht und genehmigten eine dauernde direkte Steuer (taille royale) für diesen Zweck. Auf solcher Grundlage leitete Karl VII. 1445 eine große Heeresreform ein, die mit den Ordonnanzkompanien eine Frühform des stehenden Heeres schuf. Diese Armee eroberte 1449 die Normandie, 1453 auch die Guyenne und führte das Ende des Hundertjährigen Krieges herbei. England blieb von seinem gesamten Festlandsbesitz nur Calais (bis 1559). Karl VII. stärkte die Krongewalt auch im Innern, v. a. durch die Unterordnung der Seitenlinien des Königshauses nach dem Sieg über die Adelserhebung der Praguerie (1440). In den letzten Regierungsjahren Karls VII. trat der Thronfolger Ludwig zunehmend in Opposition und floh 1456 unter den Schutz Herzog Philipps des Guten von Burgund nach Flandern. Sein Regierungsantritt als Ludwig XI. (1461-83) war von bald enttäuschten Reformhoffnungen begleitet; in der »Ligue du Bien public« sammelte sich seit 1465 die Adelsopposition (Häuser Alençon, Anjou, Armagnac, Bourbon, Bretagne) unter Führung Burgunds. Diese Liga konnte Ludwig XI. durch militärische und diplomatische Gegenzüge spalten, behielt aber den neuen Herzog von Burgund, Karl den Kühnen (1467-77), als entschlossenen Gegner, der die wohlorganisierten Kräfte seines reichen und leistungsstarken Staates gegen die Krone einsetzte und durch seine Ehe mit Margarete von York (Schwester Eduards IV. von England) das angloburgundische Bündnis erneuerte. Der Londoner Vertrag (1474) zielte auf das Ende der Valois-Monarchie, aber Ludwig XI. erreichte im Frieden von Picquigny (bei Amiens, 1475) den Ausgleich mit Eduard IV. und dessen endgültigen Verzicht auf die französische Krone; zwei Jahre später eröffnete der Tod Karls des Kühnen den Zugriff auf Burgund.
 
Ludwig XI. führte ein striktes persönliches Regiment und zog alle wichtigen Entscheidungen an sich. Umfangreiche Steuererhebungen dienten zur Finanzierung der vergrößerten Armee, der Pensions- und Subsidienpolitik. Um solche Lasten tragbar zu machen, förderte Ludwig XI. Handel, Gewerbe und Verkehr, wodurch er die Städte gegen den Adel auf seine Seite brachte. Nach Ludwigs Tod - sein Sohn und Nachfolger Karl VIII. war unmündig - regierten seine Tochter Anna und ihr Gemahl Peter von Beaujeu (später Herzog von Bourbon) an der Spitze eines Rates, den die Generalstände 1484 eingesetzt hatten. Die unter Führung Herzog Franz' II. von Bretagne versammelte Adelsopposition scheiterte, eine Verheiratung der Erbtochter Anna von Bretagne mit dem deutschen König Maximilian I. wurde durch militärisches Eingreifen Frankreichs verhindert und Anna zur Ehe mit Karl VIII. von Frankreich gezwungen (1491); nach dessen Tod wurde sie Gemahlin seines Nachfolgers Ludwig XII. (1498). Ziel dieser Heiratspolitik war, die Bretagne endgültig an die französische Krondomäne zu bringen (erst 1532 de jure verwirklicht) und so die Einheit Frankreichs zu vollenden.
 
Die im Verlauf des 15. Jahrhunderts durch Pest und Kriegsschäden schwer getroffene Wirtschaft erholte sich nur langsam, wobei der Krone erhebliche Einflussmöglichkeiten offen standen. Paris hatte seine Stellung als Hauptstadt behalten und blieb mit 200 000 Einwohnern (Mitte 15. Jahrhundert) Zentrum von Verwaltung, Wirtschaft und Geistesleben (Universität), aber auch eine künftig nie mehr angefochtene politische Größe. Wirtschaftlich geschwächte Aristokratie und teilweise bankrotte Städte gerieten in Abhängigkeit vom König, der durch sein im Krieg verfeinertes Steuersystem über Mittel verfügte, die erstmals eine großräumige, auf eine geschlossene Volkswirtschaft zielende staatliche Wirtschaftspolitik erlaubten. 1466/72 wurde die französische Seidenindustrie in Lyon und Tours begründet; protektionistische Erlasse und Handelsfreiheit ergänzten sich zu einem frühen merkantilistischen System, das die Zentralisierung des Landes zur Vorbedingung ökonomischer Prosperität gemacht hat.
 
 Renaissancekönigtum und Hugenottenkriege (1483-1598)
 
Bereits 1494/95 hatte Karl VIII. (1483-98, Selbstregierung seit 1491) versucht, die alten Ansprüche des Hauses Anjou auf das Königreich Neapel-Sizilien für die Krone Frankreichs zu übernehmen und auf einem Italienzug durchzusetzen, war aber an der Heiligen Liga (Papst Alexander VI., Kaiser Maximilian I., Mailand, Venedig, Spanien) gescheitert. Seit diesem Eroberungszug wurde Italien bis in die Mitte des 16. Jahrhunderts zum Kampffeld zwischen Frankreich und dem Haus Habsburg, das seit 1496 Spanien dynastisch verbunden war. Bleibenden materiellen Gewinn zog Frankreich aus diesen Kriegen nicht: Ludwig XII. (1498-1515), der das italienische Projekt seines Vorgängers um den von Verwandtschaftsbeziehungen zu den Visconti abgeleiteten Anspruch auf Mailand erweiterte, verlor 1505 Neapel an Spanien und musste 1512, nachdem Papst Julius II. die Heilige Liga gegen ihn erneuert hatte (mit Spanien, Venedig und den Eidgenossen), auch das 1500 erworbene Mailand wieder räumen. Franz I. (1515-47) eroberte durch den Sieg bei Marignano (1515) Mailand zurück. 1519 bewarb er sich ohne Erfolg um die Kaiserkrone. Seinem Rivalen, Kaiser Karl V., unterlag er in vier Kriegen (1521-26, 1527-29, 1536-38, 1542-44) und verlor Mailand und die oberitalienische Machtstellung endgültig. In der Schlacht bei Pavia (1525) selbst gefangen genommen, musste er im Damenfrieden von Cambrai (1529) auch die Lehnshoheit über Flandern und Artois aufgeben, was er später im Frieden von Crépy nochmals bekräftigen und mit dem Verzicht auf seine kolonialen Pläne in Nordamerika verbinden musste (1544). Die Italienzüge hatten vielfältige kulturelle Anregungen nach Frankreich gebracht, v. a. Architektur und Literatur standen seit Anfang des 16. Jahrhunderts unter dem Einfluss der italienischen Renaissance. In Abwehr gegen die habsburgische Umklammerung und Übermacht leitete Franz I. die neuzeitliche überkonfessionelle Bündnispolitik Frankreichs ein (Bündnisse mit den Türken und den protestantischen Reichsständen). Im Innern stärkte er die Krongewalt durch Einziehung der letzten großen Lehnsfürstentümer (Bourbon und Bretagne) sowie den Ausbau der Verwaltung im frühabsolutistischen Sinne und erlangte durch das mit Papst Leo X. 1516 geschlossene Konkordat entscheidenden Einfluss auf die Besetzung der Bistümer und auf die Verwendung der kirchlichen Einkünfte. Damit wurde die Kirche für fast 300 Jahre zu einem monarch. Herrschaftsinstrument. Der Sohn und Nachfolger von Franz I., Heinrich II. (1547-59, verheiratet mit Katharina von Medici), verbündete sich im Kampf gegen Habsburg ebenfalls mit den deutschen protestantischen Reichsständen (1552, Vertrag von Chambord); er besetzte Metz, Toul und Verdun und eroberte 1558 Calais. Im Frieden von Cateau-Cambrésis (1559) behauptete er diese Eroberungen, doch erhärtete das Abkommen noch einmal die spanische Übermacht; es bedeutete die endgültige Preisgabe der französischen Italienpolitik.
 
Inzwischen hatte die Reformation in Form des Kalvinismus breite Schichten des Bürgertums und Teile des Adels erfasst. Die französischen Protestanten, die Hugenotten, geführt von G. de Coligny und den in Navarra regierenden Bourbonen (besonders von Angehörigen des Hauses Condé), vertraten zugleich die ständisch-aristokratische Opposition gegen das Königtum. Die katholische Partei wurde von den Herzögen von Guise geführt, die Anlehnung an Spanien suchten, während die Hugenotten v. a. von England unterstützt wurden. Katharina von Medici, die nach dem Tod Heinrichs II. den entscheidenden Einfluss auf die Regierung ihrer drei schwachen Söhne (Franz II., 1559-60, verheiratet mit Maria Stuart, Karl IX., 1560-74, und Heinrich III., 1574-89) behielt, suchte zwischen den Parteien zu vermitteln, um die Macht der Krone zu retten. Mit dem Blutbad der Bartholomäusnacht (1572) scheiterte auch Colignys Politik, die darauf zielte, König Karl IX. für den Kalvinismus und den Krieg gegen Spanien zu gewinnen. Der Bürgerkrieg flammte erneut auf (Hugenottenkriege). Erst als der Hugenottenführer Heinrich von Bourbon-Navarra, nach dem Aussterben des Hauses Valois (1589) als Heinrich IV. Erbe des französischen Thrones, zum katholischen Glauben übertrat (1593), wurde das Land allmählich befriedet. Die Religionskriege endeten endgültig erst 1598 mit dem Edikt von Nantes, das den Hugenotten den Rechtsstatus einer konfessionellen Minorität und die staatsbürgerliche Gleichberechtigung zusicherte. Philipp II. von Spanien erkannte im Frieden von Vervins (1598) Heinrich IV. als rechtmäßigen französischen König an.
 
Im 16. Jahrhundert hatte Frankreich teil am allgemeinen Aufschwung der europäischen Wirtschaft, der v. a. den Führungsschichten zugute kam, während die Unterschichten unter den Preissteigerungen litten.
 
 Aufstieg im Zeichen des Absolutismus (1598-1715)
 
Unter Heinrich IV. (1589-1610), mit dem nach der Ermordung Heinrichs III. das Haus Bourbon auf den französischen Thron kam, richtete sich das zerrüttete Land rasch wieder auf. Sein protestantischer Minister Sully (1597-1610) ordnete Finanzen und Wirtschaft; in Kanada wurden die ersten französischen Siedlungen gegründet (1608 Quebec). Heinrich bereitete einen neuen Krieg gegen das habsburgische Spanien vor, wurde aber vor dessen Ausbruch von F. Ravaillac ermordet (14. 5. 1610.
 
Nach dem Rückschlag, den die französische Entwicklung dadurch erfuhr - für den unmündigen Ludwig XIII. (1610-43) regierte zunächst seine Mutter, Maria von Medici -, festigte Kardinal Richelieu (1624-42 leitender Minister) die absolute Krongewalt. Er errang zugleich im Kampf gegen die Habsburger die ersten großen französischen Siege (Dreißigjähriger Krieg: Subsidienvertrag von Bärwalde mit Schweden 1631, militärisches Eingreifen 1635). Den Hugenotten nahm er im Interesse staatlicher Einheit ihre politisch-militärische Sonderstellung (Einnahme von La Rochelle, einem ihrer Hauptstützpunkte, 1628; Edikt von Alès 1629). Er unterdrückte die Opposition des Hochadels und sorgte durch Einrichtung der Intendantur (Intendant) für eine straffere Verwaltung der Provinzen. Gegen den zunehmenden Steuerdruck richtete sich eine Reihe von Volksaufständen (u. a. der »Croquants«, 1635-37, der »Nu-pieds«, 1639). Richelieu förderte Wissenschaft und Kunst, um sie in den Dienst der Monarchie zu stellen; 1635 gründete er die Académie française. Während der Minderjährigkeit Ludwigs XIV. setzte Kardinal Mazarin (1643-61 leitender Minister) Richelieus Politik fort und erlangte im Westfälischen Frieden (1648) für Frankreich eine der Garantiemächte der Friedensverträge - die habsburgischen Besitzungen und Rechte im Elsass. 1658 schloss er, um den französischen Einfluss auf das Heilige Römische Reich zu erweitern, mit mehreren Reichsständen den 1. Rheinbund (Alliance du Rhin) und bewarb sich für den jungen König um die Kaiserkrone. Im Bund mit England entschied Frankreich ferner den Krieg gegen Spanien erfolgreich; der abschließende Pyrenäenfriede (1659), durch den es das Roussillon, Artois und einige Grenzplätze in Flandern gewann, besiegelte den Niedergang der spanischen Vormacht in Europa; an seine Stelle trat allmählich Frankreich. In der Fronde (1648-53) erhob sich die ständisch-aristokratische Opposition noch einmal gegen die absolute Königsgewalt, brach aber wegen ihrer inneren Gegensätze zusammen.
 
Seit 1661 (Tod Mazarins) führte Ludwig XIV. (1643-1715) persönlich die Regierung. J.-B. Colbert als Finanz- und Wirtschaftsminister förderte im Sinne des Merkantilismus Industrie und Handel, reformierte das Steuerwesen und den Staatshaushalt, schuf eine große Kriegsflotte und baute das französische Kolonialreich (Kanada, Louisiana, Westindien, Senegambien) aus. Louvois als Kriegsminister machte die französische Armee zur stärksten in Europa. In mehreren Angriffskriegen (Devolutionskrieg, 1667/68; Holländischer Krieg, 1672-79; Pfälzischer Erbfolgekrieg, 1688-97) schob Ludwig XIV. die französische Ostgrenze vor, gliederte durch Reunionen weiteres Reichsgebiet in den französischen Staatsverband ein und annektierte Straßburg (1681). Die religiöse Einheit des Landes sollte durch die Aufhebung des Edikts von Nantes 1685 (Revokationsedikt von Fontainebleau) und die Bekämpfung der Jansenisten (Jansenismus) wiederhergestellt werden. Frankreich, das unter Ludwig XIV. seine kulturelle Glanzzeit erlebte, wurde zum Vorbild Europas: Versailles wurde das Muster der Schlossbauten des Absolutismus, die Hofhaltung des »Sonnenkönigs« das Vorbild für die höfisch-aristokratische Gesellschaft Europas, die französische Literatur, v. a. das Theater, erreichte mit J. Racine und Molière einen Gipfelpunkt. Allerdings zerrütteten die Kriege und die aufwendige Hofhaltung die Finanzen, erschöpften die wirtschaftliche Kraft des Landes und gefährdeten schließlich - im Verein mit der Religionspolitik - das Ansehen des Königtums. Es kam zu zahlreichen Hungerrevolten. Zur Wiederherstellung des europäischen Gleichgewichts bildete sich zuerst 1672, dann 1689 eine europäische Koalition gegen Frankreich, an deren Spitze Wilhelm III. von Oranien stand, seit 1688 König von England. Trotz militärischer Siege konnte sich Frankreich nur mit Mühe behaupten. Die vernichtende Niederlage in der Seeschlacht bei La Hogue (1692) beraubte es seiner von Colbert aufgebauten Kriegsflotte und brachte in der Folge seinen Seehandel zum Erliegen. Im Frieden von Rijswijk (1697) konnte es schließlich nur seinen Besitzstand wahren, im Spanischen Erbfolgekrieg (1701-13/14) büßte es auch seine Vormachtstellung ein. Nur dank des Umschwunges in der britischen Politik konnte Ludwig in den Friedensschlüssen von Utrecht (1713), Rastatt und Baden (1714) für seinen Enkel Philipp von Anjou das spanische Erbe - ohne die niederländischen und italienischen Nebenländer - als bourbonische Sekundogenitur behaupten.
 
Am Ende der Regierung Ludwigs XIV. hatten seine aggressive Außenpolitik, seine Verschwendungssucht und Reformunfähigkeit das Land in den Staatsbankrott geführt.
 
 Niedergang der absoluten Monarchie (1715-89)
 
Mit dem Tod Ludwigs XIV. ging die Regentschaft für seinen noch unmündigen Urenkel und Nachfolger Ludwig XV. (1715-74, 1723 großjährig) an Philipp II., Herzog von Orléans, über. Dieser veränderte die französische Politik grundsätzlich, indem er der Aristokratie einen Teil ihrer Macht zurückgab und sich mit Großbritannien gegen Spanien verbündete. Die Staatsschuld verminderte sich durch das Finanzmanipulationen des J. Law, sodass die Wirtschaft neue Impulse erhielt. Kardinal Fleury (leitender Minister 1726-43) gelang noch einmal die Konsolidierung der Staatsfinanzen. Dennoch unterlag die Krone einem schleichenden Machtverfall, verursacht von Ludwigs Willkür- und Mätressenherrschaft (Marquise de Pompadour, Gräfin Dubarry), seiner kostspieligen und verlustreichen Kriegs- und Kolonialpolitik und der abermaligen Erschütterung der Staatsfinanzen. Zwar konnte Fleury Frankreich 1735/38 noch die Anwartschaft auf Lothringen verschaffen (Polnischer Thronfolgekrieg; 1766 Erwerbung Lothringens); im Österreichischen Erbfolgekrieg (1740-48), in den Frankreich gegen den Willen Fleurys eingriff, war es indessen erfolglos; 1756/57 kam es schließlich zu dem für Frankreich verhängnisvollen Bündniswechsel von Preußen zu Österreich: Im Siebenjährigen Krieg (1756-63) kämpfte es erfolglos gegen Preußen und verlor seine nordamerikanischen und die meisten indischen Kolonien an Großbritannien (Pariser Frieden 1763).
 
Grundlegende Reformansätze zur Sanierung der Staatsfinanzen durch Besteuerung aller Einkünfte und aller Stände scheiterten am Widerstand der privilegierten Stände Adel und Geistlichkeit, gegen den sich die Krone nicht durchsetzen konnte. Die Versuche stießen auch bei den obersten Gerichtshöfen, den Parlamenten, auf erbitterten Widerstand. Diese wurden von den Inhabern käuflicher und erblicher Ämter, dem allmählich neben dem alten Adel (noblesse d'épée) aufgestiegenen Amtsadel (noblesse de robe), beherrscht. Die Lage des Klerus war durch den sozialen Gegensatz zwischen schlecht besoldeten Pfarrern und den fast ausschließlich der Aristokratie entstammenden Prälaten bestimmt. Die französische Aufklärung, ohne ein einheitliches politisches Konzept, richtete ihre Kritik sowohl gegen den Absolutismus und die Machtstellung der Kirche (Montesquieu und Voltaire) als auch gegen die Privilegienstruktur des Ancien Régime (Enzyklopädisten, J.-J. Rousseau). Die Physiokraten traten für die Aufhebung der Feudalität ein, die die Produktivität der Landwirtschaft behinderte. Gegen die politischen und sozialen Missstände und die eigene Benachteiligung begann auch das wirtschaftlich erstarkende und sozial aufsteigende Bürgertum als führende Schicht des dritten Standes zunehmend zu opponieren.
 
Die auf Modernisierung der Gerichtsorganisation abzielende Reform des Kanzlers R. N. de Maupeou (1771) wurde von Ludwig XVI. (1774-92), dem Enkel und Nachfolger Ludwigs XV., unter dem Druck der Privilegierten zurückgenommen. Unter seiner Regierung scheiterten auch die Reformversuche seiner Finanzminister A. R. J. Turgot (1774-76), J. Necker (1777-81) und C. A. de Calonne (1783-87). Die politisch wenig ergiebige französische Beteiligung am nordamerikanischen Unabhängigkeitskrieg verschärfte die Finanzkrise. Nach dem die Autorität der Krone untergrabenden Scheitern aller Bemühungen, den Staatsbankrott abzuwenden, berief der König zur Beseitigung des Defizits und zur Reform des Staates 1788 die Generalstände ein, die seit 1614 nicht mehr getagt hatten. Damit war die Bewegung ausgelöst, die zur Revolution führte.
 
 Revolution und napoleonische Zeit (1789-1815)
 
Die Französische Revolution (1789-99) erwies nicht nur in Frankreich die Schwäche absolutistischer Herrschaft und stellte dort Staat (Errichtung der Ersten Republik 1792) und Gesellschaft binnen weniger Jahre auf neue Grundlagen, sondern erschütterte durch die Französischen Revolutionskriege (gegen die erste und zweite europäische Koalition) und die folgenden Napoleonischen Kriege fast das gesamte europäische Staatensystem. Gleichzeitig verbreiteten sich die Ideen von 1789 in ganz Europa. In der Dynamik der Revolution drohte jedoch die Realisierung ihrer Errungenschaften zu scheitern. Mit dem Staatsstreich des 18. Brumaire VIII (9. 11. 1799, dem Sturz des Direktoriums, versuchte Napoléon Bonaparte, die revolutionären Errungenschaften Frankreichs zu sichern.
 
Bonaparte, durch die Konsularvrfassung vom 13. 12. 1799 Erster Konsul, schuf im Innern eine grundlegend neue, auf dem Erbe der Revolution und den administrativen Traditionen des Ancien régime beruhende Ordnung des französischen Staatslebens (Kodifikation des französischen Rechts im Code Napoléon, Code) und stellte durch das mit Papst Pius VII. geschlossene Konkordat von 1801 den Kirchenfrieden wieder her. Er beendete erfolgreich den Krieg gegen die zweite europäische Koalition (Frieden von Lunéville 1801 und Amiens 1802). Die französische Rheingrenze und die Vorherrschaft Frankreichs in Italien wurden anerkannt; auf die territoriale Neuordnung Deutschlands im Reichsdeputationshauptschluss 1803 übte Frankreich den entscheidenden Einfluss aus. 1799 wurde Piemont einverleibt, während in Übersee das von Spanien 1800 zurückgekaufte westliche Louisiana 1803 an die USA verkauft werden musste und Haiti durch den Aufstand der Farbigen endgültig verloren ging. Gestützt auf Volksabstimmungen, war Bonaparte seit 1802 Konsul auf Lebenszeit, seit 1804 als Napoleon I. erblicher Kaiser der Franzosen (Selbstkrönung in Gegenwart von Pius VII. in Paris, 2. 12. 1804) und seit 1805 König von Italien. Die straff zentralisierte Verwaltung, allgemeine Wehrpflicht, die durch den Verkauf der Güter der Kirche und der Emigranten geförderte Bildung eines selbstständigen Bauernstandes (eine Agrarrevolution blieb jedoch aus), die bürgerliche Gesellschaftsordnung - sämtlich Ergebnisse der Revolution - kennzeichneten das neue Kaiserreich.
 
Spannungen mit Großbritannien mündeten 1805 in neue Kriege, in denen neben tatsächlichen Interessengegensätzen auch Napoleons übersteigerter Machtwille und Expansionsdrang wirkten. In den Kriegen gegen die dritte und vierte Koalition (bis 1806/07) erreichte er nach den Niederlagen Österreichs und Preußens, dem Ende des Heiligen Römischen Reiches, dem Versuch, Mitteleuropa in das französische Staatensystem einzuordnen (2. Rheinbund), mit der Kontinentalsperre 1806 als Kampfansage gegen Großbritannien und der in Tilsit 1807 erzwungenen Partnerschaft des russischen Zaren Alexander I. den Gipfel seiner Macht. In den eroberten Gebieten setzte seine Herrschaft tief greifende Reformen durch, die das Ancien Régime in Europa beendeten und eine neue europäische Ordnung begründeten. In den folgenden Kriegen gegen Spanien und Portugal (1807/08), gegen Österreich (1809), mit der Besetzung und Annexion des Kirchenstaats (1808/09) stieß die napoleonische Fremdherrschaft jedoch auf den Widerstand der Völker und Staaten, wobei der spanische Unabhängigkeitskrieg (seit 1808) europäische Signalwirkung hatte. Bis 1812 verfolgte Napoleon I. seine imperiale europäische Integrations- und Hegemonialpolitik weiter, u. a. durch die seine monarch. Herrschaft legitimierende Dynastiegründung. Die 1810-12 Frankreich erschütternde Wirtschaftskrise infolge stockenden Absatzes und der Last der Kontinentalsperre sowie der drückenden indirekten Steuern ließ bei wachsender Kriegsmüdigkeit zuerst die Großbourgeoisie der napoleonischen Politik den Rücken kehren, zugleich bis 1812 die katholisch-royalistische Opposition wachsen. Wendepunkt wurde der für die »Große Armee« katastrophale Russische Feldzug von 1812. Die Erhebung Preußens führte 1813 zum Ausbruch der Befreiungskriege; der Anschluss Österreichs vervollständigte die letzte und größte Koalition gegen Frankreich, das dieser Übermacht erlag (Völkerschlacht bei Leipzig, 16.-19. 10. 1813). Der Feldzug von 1814 endete mit der Kapitulation von Paris (30. 3.), es folgte der Sturz Napoleons (2. 4. Absetzung, 7. 4. Abdankung) und die Restauration des Königtums der Bourbonen unter Ludwig XVIII. (1814/15-24). Der 1. Pariser Friede (30. 5. 1814 ließ Frankreich die Grenzen von 1792. Der Versuch Napoleons, von Elba aus die Macht zurückzuerobern, führte zur Herrschaft der »Hundert Tage«, die durch die Schlacht bei Waterloo ihr Ende fand; es folgten die abermalige Abdankung des Kaisers (22. 6. 1815 und seine Verbannung nach Sankt Helena. Ludwig XVIII. kehrte nach Paris zurück. Im 2. Pariser Frieden (20. 11. 1815 musste Frankreich u. a. Saarlouis, Saarbrücken und Landau abtreten und sich mit den Grenzen von 1790 begnügen.
 
 Restauration, Julimonarchie und Zweite Republik (1815-52)
 
Die Wiederherstellung des legitimistischen monarch. Prinzips im Zeichen der Restauration vermochte die gesellschafts- und rechtspolitischen Errungenschaften der Revolution nicht rückgängig zu machen. Die innenpolitische Entwicklung wurde wesentlich von der sich nach unten abschließenden, aus Besitz- und Bildungsbürgertum (Grundbesitzer, Beamte, Industrielle, Adlige) bestehenden Notabelnelite bestimmt, die in royalistische, konservative und liberale Gruppierungen gespalten war und in einen zunehmenden Gegensatz zu den Interessen der durch die allmähliche Industrialisierung anwachsenden Unterschichten geriet. Ludwig XVIII. hatte mit dem Erlass der »Charte constitutionnelle« (4. 6. 1814 Frankreich in die erste konstitutionelle Monarchie auf dem Kontinent umgewandelt. Die Verfassung war durch das die vermögende Oberschicht begünstigende Zensuswahlrecht sowie durch ein Zweikammersystem mit Budgetbewilligungsrecht und Ministerverantwortlichkeit gekennzeichnet, wobei die Mitglieder der ersten Kammer (Pairskammer) vom König ernannt wurden und somit Adel und Großbürgertum allein politische Mitbestimmungsrechte genossen. Doch schon 1820, nach der Ermordung des königlichen Neffen und einzigen Nachfolgers, Charles Ferdinand de Bourbon, Herzog von Berry, verstärkte sich der Einfluss der Ultraroyalisten, die die Rückerstattung der bislang unveräußerten Kirchengüter, die Aufhebung der zivilen Ehescheidung, die Pressezensur und ein restriktiveres Wahlrecht durchsetzten. Außenpolitisch konnte Frankreich bereits 1818 auf dem Aachener Kongress die völkerrechtliche Gleichstellung durch seine Aufnahme in die Heilige Allianz (in deren Namen 1823 erfolgreiche militärische Intervention gegen die liberale Revolution in Spanien) und in das Bündnissystem der Quadrupelallianz von 1814/15 erreichen, nachdem es im Zuge seiner raschen wirtschaftlichen Konsolidierung die Kriegsreparationen getilgt sowie den Abzug der Besatzungstruppe beschleunigt hatte. Im Innern verstärkte sich die Opposition, die sich v. a. in der Gründung von Geheimgesellschaften und in der Pflege des Napoleonkultes äußerte. Denn auch Karl X., der als Nachfolger Ludwigs XVIII. 1824 den Thron bestieg und weitgehend unter dem Einfluss reaktionärer Remigrantenkreise stand, suchte das enge Bündnis von Königtum und Kirche und setzte die bischöfliche Schulaufsicht, die Rückkehr der Jesuiten sowie die Entschädigung der Emigranten durch, was den Gegenkräften im liberalen Bürgertum erheblichen Auftrieb gab. So verloren die bislang in der Parlamentskammer dominierenden Ultraroyalisten unter J. A. de Polignac trotz außenpolitischer Ablenkungsmanöver (z. B. der vergebliche Versuch, Belgien und das linke Rheinufer zu annektieren, und die erfolgreiche Eroberung Algiers) in den Wahlen von 1830 ihre Mehrheit. Sie bewogen aber den König zur Auflösung der oppositionellen Kammer und zum Erlass der »Juliordonnanzen«, die durch ein neues Wahlrecht das Industriebürgertum entmachteten und die Pressefreiheit aufhoben. Darin sahen die zum Widerstand entschlossenen Liberalen unter A. Thiers einen Staatsstreich. Vor diesem Hintergrund brach am 27. 7. 1830 die Julirevolution aus, die nach dreitägigen Straßenkämpfen zwischen der königlichen Armee und den durch Überproduktions- und Hungerkrisen radikalisierten Pariser Kleinbürgern und Studenten mit der Eroberung des Palais Bourbon endete. Während diese aufständischen Gruppen eine Republik anstrebten, entschieden sich die großbürgerlich ausgerichteten Kammern mit der Wahl des »Bürgerkönigs« Louis Philippe (aus der bourbonischen Nebenlinie Orléans) zugunsten der konstitutionellen Monarchie, nachdem Karl X. abgedankt und sein - vom legitimistischen Ausland zunächst als »Barrikadenkönig« abgelehnter - Nachfolger die revidierte Charte von 1830 anerkannt hatte. In der »Julimonarchie« gewann das Finanzbürgertum wesentlich an politischem Gewicht. Die wachsende Industrialisierung des Landes führte mit dem nun entstehenden Handwerker- und Arbeiterproletariat nicht nur zur größeren Breitenwirkung der frühsozialistischen Gesellschaftskonzepte (C. Fourier, P. J. Proudhon, L. Blanc, L. A. Blanqui), sondern auch zu erheblichen sozialen Unruhen. Die bald niedergeschlagenen Weberaufstände in Lyon 1831-34 und die Blanquistenerhebung 1835 destabilisierten unter revolutionär-demokratischem Vorzeichen den rasch wieder durch ein persönliches Regiment des Königs bestimmten Kurs des Juste-milieu ebenso wie die 1836 und 1840 erfolglos unternommenen Putschversuche Charles Louis Napoléon Bonapartes (später Napoleon III.), eines Neffen Napoleons I.
 
Im Gegensatz zur ökonomischen Entwicklung trug die Außenpolitik wenig zur Stützung des Regimes bei: Die französische Unterstützung des Paschas von Ägypten, Mehmed Ali, in seinem Kampf gegen die türkische Oberhoheit scheiterte (Orientkrise), und auch die Absicht Thiers', durch einen europäischen Krieg gegen den Deutschen Bund die Rheingrenze zu erlangen, misslang, da Louis Philippe den Frieden zu erhalten suchte und den Ministerpräsidenten 1840 zum Rücktritt zwang. Wenngleich in der Folgezeit unter F. Guizot eine Wiederannäherung an Großbritannien und Österreich gelang und vor dem Hintergrund einer erneuten Hochkonjunktur das auf individuelle soziale Aufstiegschancen ausgerichtete Motto des »Enrichissez-vous« (»Bereichert euch«) zum Ausgleich der politischen Unzufriedenheit gezielt propagiert wurde, wuchsen die durch Korruptionsskandale bestärkten Zweifel der Oberschicht an der Kompetenz des Regimes. Hinzu trat 1845-47 eine Phase von Missernten und wirtschaftlicher Depression, die auch durch den Abschluss der Eroberung Algeriens nicht aufgefangen werden konnte, was die allgemeine Unruhe steigerte und Forderungen nach einer Erweiterung des Wahlrechts immer lauter werden ließ. Als Guizot diesbezügliche, von den Republikanern organisierte öffentliche Bankette (»Reformbankette«) verbot, brach in Paris 1848 die Februarrevolution aus, in deren Verlauf Studenten- und Arbeiterdemonstrationen, gipfelnd in dem Sturm auf das Palais Royal, die Flucht und Abdankung des Königs, die Proklamation der Zweiten Republik sowie die Einsetzung einer von A. de Lamartine geführten provisorischen Regierung erzwangen. Deren zunächst sozialistischer Kurswechsel, der sich v. a. in der Errichtung von Nationalwerkstätten zur Realisierung des »Rechts auf Arbeit« äußerte, ließ aber in den folgenden allgemeinen und gleichen Wahlen die gemäßigten bürgerlichen Republikaner die Mehrheit gewinnen. Diese lösten die unproduktiven Nationalwerkstätten wieder auf, woraufhin im Juni 1848 ein vom Kriegsminister L. E. Cavaignac im Auftrag der Nationalversammlung blutig niedergeschlagener Aufstand Paris erschütterte, in dem sich erstmals das Bürgertum und die Arbeiterschaft in offenem Kampf gegenüberstanden.
 
 Das Zweite Kaiserreich (1852-70)
 
In der Auseinandersetzung um die Eindämmung der sozialistischen Forderungen setzte sich bald die plebiszitär-cäsaristische Herrschaftstechnik des Bonapartismus durch, wie ihn Charles Louis Napoléon Bonaparte praktizierte. Er nutzte das Sicherheitsbedürfnis des Besitzbürgertums, die Deklassierungsängste der Bauern und die wachsende Not der städtischen Unterschichten gleichermaßen für die Etablierung einer autoritären Staatsform. Bereits die neue republikanische Verfassung vom 4. 11. 1848 hatte die Arbeiterrechte wieder eingeschränkt und an die Spitze der Exekutive einen - bei vierjähriger Amtszeit allerdings nur einmal wählbaren und direkt vom Volk bestimmten - Präsidenten gestellt. Bei dessen Wahl im Dezember 1850 siegte der von den Orléanisten und der Kirche unterstützte Charles Louis Napoléon Bonaparte überraschend klar. Unter geschickter Ausnutzung des napoleonischen Mythos sowie der Hoffnungen auf einen »starken Mann« steigerte der »Prinz-Präsident« seine Popularität und suchte, als die konservative Parlamentsmehrheit 1850 das allgemeine Wahlrecht beschränkte, dieses ebenso wiederherzustellen wie v. a. seine Wiederwählbarkeit durchzusetzen. Da dies misslang, löste er am 2. 12. 1851 die Nationalversammlung auf, ließ deren führende Oppositionspolitiker verhaften, setzte die Verfassung außer Kraft und erklärte sich am 2. 12. 1852 zum Kaiser, wobei er beide Staatsstreiche durch Volksabstimmungen absicherte. Gestützt auf die Armee sowie auf die Kirche, die mit der konservativen Schulgesetzgebung 1850 ihre traditionelle Ordnungsmachtfunktion wiedererlangt hatte, errichtete Napoleon III. ein mit scheinkonstitutionellen Formen bemänteltes plebiszitäres Regime. In dessen Rahmen wurden die gesetzgebenden Körperschaften zwar noch immer durch allgemeine Wahlen bestimmt, sie waren jedoch von jeder wirksamen Regierungskontrolle ausgeschaltet, sodass der Kaiser eine nahezu autokratische Machtfülle in Anspruch nehmen konnte. Diese nutzte er zur polizeistaatlichen Unterdrückung der Opposition, zur Reglementierung der Presse und zur Durchsetzung umfangreicher, der Arbeitsbeschaffung und damit ebenfalls der Revolutionsprophylaxe dienender Bauprogramme. In diesem Zusammenhang erfolgte die städtebauliche Sanierung (Baron G. E. Haussmann) von Paris, wo sich Frankreich mit den Weltausstellungen 1855 und 1867 international als eine der führenden Industrienationen präsentierte. Der sich in einer expandierenden Großindustrie, bedeutenden Bankengründungen und wachsenden Kapitalexporten manifestierenden Prosperität entsprach die erfolgreiche Außenpolitik Napoleons III., die die Revision der Ordnung des Wiener Kongresses und eine neue Machtposition Frankreichs zum Ziel hatte. Mit seinem Engagement an der Seite Großbritanniens im Krimkrieg 1854-56 durchbrach Frankreich die äußere Isolation, untergrub die Vormachtstellung Russlands und konnte auf dem Pariser Friedenskongress 1856 als Vermittler auftreten. In der italienischen Einigungsbewegung im Sardinisch-Französisch-Österreichischen Krieg 1859 gelangen der Sieg über Österreich und damit territoriale Zugewinne. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der weiteren Expansion der französischen Kolonien stand das Zweite Kaiserreich um 1860 auf seinem Höhepunkt. Es sah sich aber innenpolitisch einer seit 1863 wachsenden parlamentarischen Opposition gegenüber, die sich mit der protektionistischen Kritik am Freihandelsprinzip des 1860 mit Großbritannien geschlossenen Cobdenvertrages, mit dem Scheitern der militärischen Mexikoexpedition und dem Unvermögen, den preußisch-österreichischen Gegensatz zu Gebietsgewinnen am Rhein oder in Belgien und Luxemburg zu nutzen, verstärkte. Gerade der preußische Sieg bei Königgrätz 1866 und die erfolgreiche, auf eine kleindeutsche Einigung abzielende Politik O. von Bismarcks wurden als Demütigung Frankreichs empfunden, zumal der Versuch eines französisch-österreichisch-italienischen Bündnisses an der Römischen Frage scheiterte. Um sein Ansehen zu festigen, kam Napoleon III. daher den innenpolitischen Reformforderungen nach, gestaltete sein Regime in ein konstitutionelles »Empire libéral« um, ließ eine Stärkung des Parlaments und rechtsstaatliche Garantien zu und berief nach den Wahlen 1869 ein liberales Reformkabinett unter É. Ollivier. Doch führte der von französischer Seite aus verletztem Hegemonialanspruch bewusst in Kauf genommene Ausbruch des Deutsch-Französischen Krieges von 1870/71 mit der Gefangennahme Napoleons III. nach der Niederlage der französischen Armee bei Sedan (2. 9. 1870 zum Zusammenbruch des Kaisertums.
 
 Die Dritte Republik (1870-1940)
 
Verfassungspolitische Spannungen und Konsolidierung (1871-79):
 
Unter dem Druck eines in Paris ausbrechenden Arbeiteraufstandes proklamierte L. Gambetta am 4. 9. 1870 die Dritte Republik, deren zunächst von der Linken geführte Regierung den Krieg gegen Deutschland durch eine von den Provinzen aus organisierte Rekrutenaushebung (levée en masse) fortsetzte, die Kapitulation der von deutschen Truppen eingeschlossenen Hauptstadt am 28. 1. 1871 jedoch nicht verhindern konnte. Die am 13. 2. in Bordeaux konstituierte Nationalversammlung ließ die Verfassungsfrage offen, da ihre monarchistische Mehrheit in Legitimisten, Orléanisten und Bonapartisten zerfiel. Thiers, der zum Chef der Exekutivgewalt (später zum Präsidenten) ernannt wurde, stimmte dem Präliminarfrieden von Versailles (26. 2.) und damit der Abtretung von Elsass und Lothringen sowie der Zahlung von 5 Mrd. Francs Reparationen an das Deutsche Reich zu. Daraufhin kam es aus patriotischem Widerstand gegen den Waffenstillstand wie aus sozialem Protest gegen die konservative Republik zum Aufstand der Pariser Kommune. Der Kampf zwischen der Nationalversammlung und der von einer zersplitterten, extremen Linken geführten Kommune, deren Charakter zwischen einem sozialistischen städtischen Selbstverwaltungsmodell und einer nationalen Gegenregierung schwankte, wurde nach verlustreichen militärischen Auseinandersetzungen zugunsten der Ordnungskräfte der Nationalversammlung entschieden. Zugleich trennte dieser Konflikt die gemäßigten und radikalen Republikaner unter J. F. C. Ferry und Gambetta von den Revolutionären, ließ auch die gemäßigten Orléanisten sich für die Republik engagieren und begründete einen nicht nur für die französische Arbeiterbewegung bedeutenden revolutionären Mythos. Nachdem Thiers durch vorzeitige Zahlung der Reparationen bereits 1873 den Abzug der deutschen Besatzung erreicht hatte, er jedoch angesichts der noch immer offenen Verfassungsfrage aufgrund seiner republikanischen Absichten von den Monarchisten gestürzt und von dem legitimistischen General Mac-Mahon abgelöst worden war, schien die Restauration der Monarchie bevorzustehen. Doch Henri Charles de Bourbon, Graf von Chambord, der sich als bourbonischer Prätendent bereits Henri V. nennen ließ, weigerte sich, eine vom Parlament erarbeitete Verfassung und die Trikolore anzuerkennen, sodass die Nationalversammlung 1875 mit nur einer Stimme Mehrheit die republikanisch-parlamentarische Staatsform beschloss und im selben Jahr durch drei - mit Ergänzungen bis 1940 geltende - Verfassungsgesetze festschrieb. Erst der vorzeitige Rücktritt Mac-Mahons nach wiederholten Wahlerfolgen der Republikaner und die Präsidentschaft von J. Grévy, die 1879 den latenten Verfassungskonflikt beendeten, sicherten jedoch deren Bestand. Dieser beruhte v. a. auf dem wachsenden ökonomischen und politischen Gewicht des mittleren Bürgertums, das die alte Notabelnelite ablöste.
 
Die Republik der »Opportunisten« (1879-98):
 
Während das Großbürgertum seine Schlüsselstellung in Wirtschaft und Bankwesen ausbaute und der Adel besonders in den westlichen Landesteilen wie in der Armee seine Führungsrolle bewahrte, trug der Verzicht auf grundlegende Sozialreformen den gemäßigten Republikanern den Vorwurf des Opportunismus ein, wenngleich ihr Kurs eines schrittweisen innenpolitischen Ausgleichs unter J. F. C. Ferry in den 1880er-Jahren zur Liberalisierung des Pressegesetzes, zu einer Reform der Munizipalordnung und des Justizwesens, zur Zulassung von Gewerkschaften und v. a. zur Laisierung des modern ausgebauten Bildungswesens führte. Nicht minder umstritten war die ebenfalls vonseiten der monarchistischen wie klerikalen Rechten und radikalen Linken attackierte außenpolitische Linie der »opportunistische« Republikaner, die eine weitere, als Unterstützung des Industriebürgertums gedachte Expansion des Kolonialreiches in Nordafrika und Indochina betrieben. Mit der Besetzung Tunesiens, Tongkings und Annams sowie Madagaskars in den 1880er-Jahren gelang es zwar, die 1870 verlorene Großmachtrolle und Bündnisfähigkeit wiederzuerlangen, doch führte dieser Kurs zum Konflikt mit den Interessen Großbritanniens, was 1898/99 in der Faschodakrise gipfelte. Besonders jedoch die ökonomische Krise der »Großen Depression« erschütterte die Stellung der regierenden Republikaner, stärkte in den Wahlen 1885 Monarchisten wie Radikale und verhinderte in der Folge klare Mehrheiten und stabile Regierungen. Eine auf der Rechten wie der Linken anhaltende Enttäuschung über die Ausgleichspolitik gegenüber Deutschland und über ausbleibende soziale Reformen ließ die antiparlamentarisch-nationalistische Bewegung um den Kriegsminister G. Boulanger großen Zulauf gewinnen und brachte das Land an den Rand eines Staatsstreiches. Diese Gefahr war erst 1891 nach dem Tod des Generals gebannt. In der Folgezeit sammelten sich die Unzufriedenen in kleinbürgerlichen, nationalistisch-autoritären Gruppierungen auf der einen und in der rasch anwachsenden sozialistischen Bewegung unter A. E. Millerand und J. Jaurès auf der anderen Seite. Die innenpolitische Polarisierung verstärkte sich in den 1890er-Jahren durch den Panamaskandal, mehr noch aber durch die Dreyfusaffäre. Die heftige Kontroverse um den 1894 zu Unrecht wegen Spionage verurteilten jüdischen Offizier A. Dreyfus führte auch zu Parteigründungen: 1901 konstituierte sich der »Parti radical et radical-socialiste« und 1905 der »Parti socialiste«. Zugleich entstanden durch sie mit der rechten Action française und der linken Liga für Menschenrechte Aktionskomitees, deren Struktur über das bisherige Honoratiorensystem hinausreichte.
 
Die Republik der »Radikalen« (1898-1914):
 
Der Aufstieg der sozialistischen Arbeiterbewegung ließ die vom mittleren Bürgertum getragenen Radikalen, die in den Wahlen 1898 mit den Republikanern den siegreichen »Bloc républicain« bildeten, in die politische Mitte rücken, mit dem Kabinett unter P. M. Waldeck-Rousseau 1899-1902 eine für ihr egalitäres Republikverständnis bezeichnende, strikt antiklerikale Linie einschlagen und im Verein mit den unter Jaurès auf einen reformistischen Kurs einschwenkenden Sozialisten den Kulturkampf forcieren. Dieser bildete seit 1902 die Basis der Ministerpräsidentschaft von É. Combes und wurde 1905 mit der gesetzlichen Trennung von Kirche und Staat entschieden. Wenngleich die Sozialisten auch die Anfänge einer Sozialversicherung und des Arbeiterschutzes initiieren konnten, so trennte sie das militärische Vorgehen des Ministerpräsidenten G. Clemenceau gegen Unruhen unter südfranzösischen Winzern 1907 und die Unterdrückung der Streiks der syndikalistischen Gewerkschaften durch seinen Nachfolger A. Briand 1910 von der nur bedingt zu sozialen Reformen bereiten radikalen Regierung.
 
In der Außenpolitik hatte Frankreich, das seit Mitte der 1890er-Jahre seine koloniale Expansion im Sudan, in Togo, Dahomey und Mittelkongo fortsetzte, nach der Nichterneuerung des deutsch-russischen Rückversicherungsvertrages 1894 durch das Bündnis mit Russland seine Isolierung durchbrochen, 1902 für den Fall eines deutschen Angriffs auf Frankreich die Neutralität Italiens erreicht und 1904 mit Großbritannien die auf einem Interessenausgleich in Nordafrika und Hinterindien fußende »Entente cordiale« (Entente) abgeschlossen. Dieser Pakt wurde 1907 im Zuge der britisch-russischen Verständigung zur britisch-russisch-frzösischen Tripelentente erweitert. Das nun seinerseits isolierte Deutschland löste 1905 die 1. und 1911 die 2. Marokkokrise aus. Diese wurde zwar durch das Marokko-Marengo-Abkommen beigelegt, aber die deutsch-französischen Handelsrivalitäten und chauvinistischen Abgrenzungsmuster blieben bestehen. Die Balkankrisen und das Wettrüsten verstärkten das gegenseitige Misstrauen, förderten im französischen Bürgertum einen antideutschen Nationalismus und konservative Strömungen, Letztere als Reaktion auf den radikalen Antiklerikalismus der Regierung. 1913 wurde mit R. Poincaré ein Vertreter des Revanchegedankens zum Präsidenten der Republik gewählt. Die Bemühungen um eine aktive Friedenspolitik, wie sie von J. Caillaux und Jaurès (1914 von einem nationalistischen Fanatiker ermordet) betrieben wurden, blieben wirkungslos.
 
Der Erste Weltkrieg (1914-18):
 
Mit dem Ausbruch des Ersten Weltkrieges und der deutschen Kriegserklärung an Frankreich vom 3. 8. 1914 wurden die Gegensätze zwischen der Regierungs-Mehrheit und den Sozialisten durch die sofortige Bildung einer »Union sacrée« zur gemeinsamen Verteidigung der Republik in den Hintergrund gedrängt. Unter dem Druck der militärischen Niederlagen musste das zeitweilig zur Übersiedlung nach Bordeaux gezwungene Parlament nun gegen die Eigendynamik der sich einer Kontrolle entziehenden Armeeführung ankämpfen. Der Wunsch nach einem Verständigungsfrieden, Kriegsmüdigkeit (»Defaitismus«), sich häufende Meutereien an der Front führten 1917 zu einer Krise der französischen Widerstandskraft, die militärisch durch P. Pétain und F. Foch, politisch durch Ministerpräsident Clemenceau überwunden wurde. Die wesentlichen Bestimmungen des Versailler Vertrages waren das Werk Clemenceaus. Mit der Rückgliederung Elsass-Lothringens erreichte dieser zwar das Hauptziel der Revanchepolitik, weiter gehende Forderungen, wie etwa die dauerhafte Annexion des Saargebietes, scheiterten am Widerstand der anderen Großmächte. Jedoch wurde Frankreich der Hauptteil der deutschen Reparationen zugesprochen, und in Afrika sowie in Syrien gewann es bedeutende Mandatsgebiete; das französische Kolonialreich erreichte seine größte Ausdehnung (französische Kolonien). Gestützt auf seine Bündnisse mit Belgien, Polen, Jugoslawien, Rumänien und der Tschechoslowakei, wurde Frankreich wieder zur stärksten europäischen Festlandsmacht und zu einem gewichtigen Mitglied des Völkerbundes.
 
Zwischen den Weltkriegen:
 
Nach Kriegsende war die Beseitigung beziehungsweise Milderung der wirtschaftlichen, finanziellen und sozialen Kriegsfolgen wichtigste innenpolitische Aufgabe. Bei den notwendigen Entscheidungen standen Regierung und Parlament im Spannungsfeld eines stark aufgefächerten Parteienfeldes. Auch die Außenpolitik war von diesen Spannungen betroffen. Während die Rechte in einem »harten« Kurs gegenüber Deutschland eine Garantie der französischen Sicherheit sah, betrachtete die Linke die Schaffung eines kollektiven Sicherheitssystems im Rahmen des Völkerbundes als ein Mittel, zu einem Ausgleich der nationalen Interessen in Europa zu gelangen.
 
Unter der Regierung Clemenceau trat im Frühjahr 1919 ein Gesetz über kollektive Arbeitsverträge und ein Gesetz über den Achtstundentag in Kraft. Nach dem Wahlsieg des Bloc national (November 1919) stellte dieser die Staatspräsidenten Paul Deschanel (* 1856, ✝ 1922; 1920) und Millerand (1920-24). Die Radikalsozialisten stimmten mit dem »Bloc national«. 1920 spalteten sich die Kommunisten von den Sozialisten ab. 1924 errang das Cartel des gauches (»Linkskartell«) einen hohen Wahlsieg und leitete eine Wende in der Innen- und Außenpolitik ein. Staatspräsident Millerand musste zugunsten von G. Doumergue (1924-31) zurücktreten. Ministerpräsident wurden u. a. É. Herriot (1924-25) und Briand (1925-26). An der Spitze eines neuen Parteienbündnisses, der »Union nationale«, führte Poincaré als Ministerpräsident (1926-29) die Stabilisierung der Währung und der Staatsfinanzen durch, die Führung der Außenpolitik überließ er ganz seinem Außenminister Briand. 1931 wurde Paul Doumer (* 1857, ✝ 1932), nach dessen Ermordung A. Lebrun Staatspräsident (1932-40).
 
Die Weltwirtschaftskrise (seit 1929) wirkte sich in Frankreich erst seit 1931 aus, nachdem die Produktion in den 1920er-Jahren auf zahlreichen Gebieten gestiegen war (Anstieg des Industrieentwicklungsindexes auf 133 % des Standes von 1911). Die Uneinigkeit der gemäßigten bürgerlichen Kräfte bei der Lösung der wirtschaftlichen und sozialen Probleme und der damit im Zusammenhang stehende häufige Regierungswechsel begünstigten das Anschwellen des Rechts- und Linksradikalismus. Im Februar 1934 lösten v. a. rechtsextreme Gruppen (u. a. Croix-de-Feu, Cagoule) Unruhen aus. Die Regierung der »Union nationale« unter Doumergue konnte zwar die Staatskrise beilegen, scheiterte jedoch mit dem Versuch, durch begrenzte politische Reformen stabilere Regierungs-Verhältnisse zu schaffen.
 
Die von der Linken als Staatsstreichversuch des »Faschismus« gewerteten Februarunruhen, der soziale Erneuerungswille vieler Intellektueller, die sozialen Auswirkungen der Deflationspolitik der Regierung unter P. É. Flandin (1934/35) und P. Laval (1935/36) sowie die dem faschistischen Regierungssystem in Italien entgegenkommende Außenpolitik Lavals führten zur Bildung einer Volksfront aus Sozialisten, Kommunisten und Radikalsozialisten. Nach dem Wahlsieg im Mai 1936 bildete der Sozialist L. Blum eine Regierung aus Sozialisten und Radikalsozialisten, die von den Kommunisten toleriert wurde. Sie setzte u. a. die Vierzigstundenwoche durch, beschloss die Nationalisierung eines Teils der Rüstungsindustrie und die Neuorganisation der Bank von Frankreich.
 
Trotz seines Sieges im Ersten Weltkrieg sah sich Frankreich v. a. durch ein wieder erstarkendes Deutschland bedroht. Die Suche nach »Sicherheit« wurde zum beherrschenden Thema der französischen Außenpolitik. 1920 schloss Frankreich ein Bündnis mit Belgien, 1921 mit Polen. Angesichts wachsender französisch-britischer Differenzen in europäischen und kolonialen Angelegenheiten und der Weigerung der USA, politisch-militärische Verbindlichkeiten in Europa einzugehen, verfolgten die französischen Regierungen in dieser Zeit nun umso unnachgiebiger gegenüber Deutschland die Politik der Reparationen, z. B. auf den Konferenzen von London (1921, Londoner Ultimatum) und Cannes (1922). Im Zuge der »Politik der produktiven Pfänder« ließ Poincaré 1923 das Ruhrgebiet gegen den Widerstand Großbritanniens und der USA besetzen. Die Regierung des »Bloc national«, die zum ersten Male diplomatische Beziehungen zur UdSSR aufnahm, leitete v. a. eine Verständigungspolitik gegenüber Deutschland ein und stimmte 1924 mit der Annahme des Dawesplanes einer internationalen Lösung des Reparationsproblems zu. Ihren Höhepunkt fand die deutsch-französische Annäherung 1925 im Abschluss der Locarnoverträge und 1926 in den Gesprächen von Thoiry zwischen den Außenministern Briand und G. Stresemann. 1930 stimmte Frankreich der Reduzierung (Youngplan), 1932 der faktischen Einstellung (Konferenz von Lausanne) der deutschen Reparationsleistungen zu. Auch in der Frage der Besetzung des Rheinlandes, in dem Frankreich zeitweilig separatistische Tendenzen gefördert hatte, kam es bis 1930 schrittweise zu einer Verständigung. Mit dem Aufbau der Kleinen Entente zwischen 1924 und 1927 baute Frankreich sein Bündnissystem aus. Unter führender Mitwirkung Briands kam es 1928 zum Abschluss eines »Kriegsächtungspaktes« (Briand-Kellogg-Pakt). In Abrüstungsfragen blieb Frankreich stark von sicherheitspolitischen Erwägungen bestimmt (Genfer Konferenzen).
 
Nach Abschluss des Viermächtepaktes (1933) suchte die französische Außenpolitik der aggressiven Politik des nationalsozialistischen Deutschlands durch einen weiteren Ausbau des französischen Bündnissystems zu begegnen: Förderung des Balkanpaktes (1934), Beistandspakt mit der UdSSR (1935) und Ausbau der britisch-französischen Entente zu einem Militärbündnis. Die Annäherung an das faschistische Italien unter Außenminister Laval blieb Episode. Im März 1936 nahm Frankreich die Besetzung des entmilitarisierten Rheinlandes durch deutsche Truppen hin. Im Spanischen Bürgerkrieg vertrat die Volksfrontregierung das Prinzip der »Nichtintervention«. 1938 schloss sich die Regierung Daladier (1938-40) der britischen Politik des »Appeasement« gegenüber dem nationalsozialistischen Deutschland an (Münchener Abkommen, 1938), gab aber nach der italienischen Aktion in Albanien im April 1939 eine automatische Beistandsverpflichtung für Griechenland, Rumänien und Polen. Nach dem deutschen Angriff auf Polen erklärte sie zusammen mit der britischen Regierung am 3. 9. 1939 dem Deutschen Reich den Krieg. Im Schutze der Maginotlinie verhielt sich die französische Armee jedoch defensiv und erlitt im Mai/Juni 1940 gegen die angreifende deutsche Wehrmacht eine militärische Niederlage (Zweiter Weltkrieg).
 
 État Français und Résistance (1940-45)
 
Auf der Grundlage des von Marschall Pétain als Ministerpräsident (1940-42) am 22. 6. 1940 abgeschlossenen Waffenstillstandsabkommens wurde der größere Teil Frankreichs unter Einschluss von Paris von deutschen Truppen besetzt. Elsass und Lothringen wurden faktisch dem Deutschen Reich eingegliedert und die Bevölkerung war zum Dienst in der Wehrmacht gezwungen. Im unbesetzten Frankreich errichtete Pétain ein autoritäres Regierungssystem mit Sitz in Vichy. Am 11. 7. 1940 nahm er den Titel »Chef de l'État Français« (»Chef des französischen Staates«) an. Bei seiner Begegnung mit A. Hitler in Montoire-sur-le-Loir (Département Loir-et-Cher; 24. 10. 1940) wurde die französische Zusammenarbeit mit dem Deutschen Reich festgelegt. Nach der Landung der Alliierten in Nordafrika besetzten deutsche Truppen am 11. 11. 1942 die bisher unbesetzte Zone Frankreichs. Das Vichy-Regime, in dem neben Pétain v. a. Laval immer stärker hervortrat, entwickelte sich zu einem diktatorischen Regierungssystem, das der deutschen Besatzungsmacht (v. a. bei der Verfolgung der Widerstandskämpfer und der Deportation von Juden) keinen Widerstand entgegensetzte.
 
In einer Radioansprache setzte sich General C. de Gaulle am 18. 6. 1940 von London aus für die Fortsetzung des Krieges auf britischer Seite ein. An der Spitze des Freien Frankreich fasste er politisch zunächst nur in Französisch-Äquatorialafrika (Generalgouverneur: F. Eboué) und in den französischen Pazifikbesitzungen Fuß. Im September 1941 bildete er in London das »Comité National Français« (CNF), das im Juni 1943 von dem in Algier konstituierten Comité Français de Libération Nationale (CFLN) abgelöst wurde. Im Mai 1943 gelang es J. Moulin, dem Beauftragten de Gaulles im besetzten Frankreich, die Widerstandsorganisationen des Mutterlandes im »Conseil National de la Résistance« (CNR) zusammenzufassen (Résistance). Im August 1943 erkannten Großbritannien, die USA und die UdSSR das CFLN als offizielle französische Regierung an. Die Mehrheit der französischen Gebiete außerhalb des Mutterlandes unterstellte sich seiner Autorität. Am 3. 6. 1944 wandelte de Gaulle das CFLN in eine von ihm geführte provisorische Regierung um, an deren Spitze er nach der Landung der Westalliierten in der Normandie (6. 6. 1944 am 25. 8. 1944 in das befreite Paris einzog. Französische Truppen, hervorgegangen aus den »freifranzösischen Streitkräften« nahmen an den Endkämpfen gegen Deutschland teil. Am Ende des Zweiten Weltkrieges beklagte Frankreich etwa eine halbe Mio. Tote.
 
 Die Vierte Republik (1945-58)
 
Mit der Etablierung der provisorischen Regierung de Gaulle in Paris und ihrer Bestätigung durch die am 21. 10. 1945 gewählte 1. Konstituante (Verfassunggebende Versammlung) beginnt die Geschichte der Vierten Republik. Kommunisten, Sozialisten und die christlich-demokratischen Volksrepublikaner (Mouvement Républicain Populaire, MRP) waren die stärksten politischen Kräfte und trugen 1945-47 die verschiedenen Regierungen (»tripartisme«). Innenpolitisch verband die Regierung den Wiederaufbau von Wirtschaft und Gesellschaft mit dem Kampf gegen die Anhänger des Vichy-Regimes (Kollaboration). Sie leitete gesellschaftliche Reformen (u. a. Nationalisierung von Grundstoffindustrien, Großbanken, Schifffahrts- und Fluggesellschaften) ein, beschloss soziale Maßnahmen und richtete eine Planungsbehörde (für den gezielten Einsatz staatlicher Investitionen) ein (J. Monnet). Im Zentrum der innenpolitischen Diskussion stand die Verfassungsfrage. Nachdem sich de Gaulle mit seinen Vorstellungen von einer starken Exekutive nicht durchgesetzt hatte, trat er im Januar 1946 zurück. Im Mai 1946 lehnte die Bevölkerung den Verfassungs-Entwurf der 1. Konstituanten ab und stimmte im Oktober 1946 dem modifizierten Verfassungstext einer 2. Konstituanten zu. Mit der Schaffung der Französischen Union suchte diese Verfassung zugleich ein neues staatsrechtliches Verhältnis zu den Kolonien. Der Präsident der Französischen Republik (1947-54 V. Auriol, 1954-59 R. Coty) war zugleich Präsident der Französischen Union.
 
Unter dem Druck des sich verschärfenden Ost-West-Konfliktes schloss Ministerpräsident P. Ramadier, ein Sozialist, 1947 die Kommunisten (unter M. Thorez) von der Regierungsverantwortung aus. Während seit 1947 die Gaullisten, die im »Rassemblement du Peuple Français« (RPF) erstmals eine politische Plattform gefunden hatten, und die Kommunisten in grundsätzlicher Opposition zur Vierten Republik standen, bildeten nunmehr die Parteien der »dritten Kraft« (Volksrepublikaner, Sozialisten, Radikalsozialisten, seit 1951 auch die Unabhängigen Republikaner und Bauern) die Regierung. Vorübergehende Bedeutung erhielt eine von P. Poujade geführte Protestbewegung, die »Poujadisten«. Auseinander strebende Tendenzen in der Innen- und Außenpolitik bewirkten bei den Wahlen 1951 und 1956 den Schwund der parlamentarischen Grundlage der staatstragenden Parteien, ihre Zersplitterung und den raschen Wechsel der Regierungen, u. a. unter den Ministerpräsidenten G. Bidault, R. Schuman, R. Pleven, A. Pinay, P. Mendès-France, E. Faure und G. Mollet.
 
In der Außenpolitik bemühten sich die Regierungen der Vierten Republik mit Erfolg um eine gleichberechtigte Rolle Frankreichs in der internationalen Diplomatie (Gewinn eines ständigen Sitzes im Sicherheitsrat der UN) sowie bei der Besetzung Deutschlands und Österreichs (Errichtung einer französischen Besatzungszone in beiden Gebieten). Darüber hinaus nahmen französische Vertreter an allen bedeutsamen internationalen Konferenzen teil. Vor dem Hintergrund des sich verschärfenden Ost-West-Konfliktes gab Frankreich seit 1947/48 den Versuch auf, einer eigenen außenpolitischen Linie zwischen den USA und Großbritannien einerseits und der UdSSR andererseits zu folgen, und reihte sich in das von den USA geführte Bündnissystem ein (1949 Mitgründung der NATO, 1954 der SEATO). Waren die französischen Regierungen zunächst für eine weitgehende Dezentralisierung (»Zerstückelung«) Deutschlands eingetreten, so stimmten sie später der Gründung der Bundesrepublik Deutschland sowie ihrer Einbindung in den europäischen Integrationsprozess zu. Frankreich beteiligte sich an der Gründung des Europarates (1949), der Montanunion (1951) sowie von EWG und EURATOM (1957, Römische Verträge). Die von Pleven vorgeschlagene supranational organisierte Europäische Verteidigungsgemeinschaft scheiterte am Widerstand der Nationalversammlung.
 
1946-54 in den Indochinakrieg verwickelt, musste die Regierung Mendès-France auf der Genfer Indochinakonferenz 1954 die staatsrechtlichen Bindungen mit den Staaten dieser Region lösen und in die Teilung Vietnams einwilligen. 1956 wurden Marokko und Tunesien in die Unabhängigkeit entlassen. 1956 scheiterte der britisch-französische Versuch, durch eine militärische Intervention die Nationalisierung des Suezkanals durch Ägypten rückgängig zu machen (Suezkrise). Der vergebliche Versuch, Algerien als einen Teil des französischen Staates zu erhalten und den Aufstand des »Front de la Libération Nationale« (FLN) niederzuschlagen (Algerienkrieg, seit 1954), löste im Mai 1958 einen Putsch französischer Streitkräfte und Siedler in Algerien aus. Zur Behebung der Staatskrise beriefen die verfassungsmäßigen Institutionen am 1. 6. 1958 de Gaulle zum Ministerpräsident und statteten ihn mit großen Vollmachten aus.
 
 Die Fünfte Republik (seit 1958)
 
Mit der Verfassung der Fünften Republik vom 4. 10. 1958 (am 28. 9. 1958 von der Bevölkerung gebilligt) stärkte de Gaulle in bewusster Abwendung von den Verfassungen der Dritten und Vierten Republik die Regierungsgewalt, besonders die des Staatspräsidents, auf Kosten der gesetzgebenden Organe. Im Dezember 1958 wählte ein Gremium von Wahlmännern de Gaulle mit großer Stimmenmehrheit (78,5 %) zum Staatspräsidenten. Aufgrund der Einführung der Wahl des Staatspräsidenten durch das Volk (am 28. 10. 1962 durch Referendum gebilligt) konnte de Gaulle die innenpolitische Machtstellung seines Amtes ausbauen. Seine von den Premierministern M. Debré (1959-62), G. Pompidou (1962-68) und M. Couve de Murville (1968-69) geführten Regierungen konnten sich in der Nationalversammlung auf eine starke gaullistische Fraktion (Gaullismus) stützen.
 
Zu Beginnn seiner Amtszeit fand de Gaulle v. a. zwei Probleme vor, die ihm die Vierte Republik hinterlassen hatte: die Inflation und den Algerienkrieg. Mit der Einführung des »Nouveau Franc« (1959) suchte die Regierung die Geldwertstabilität zu erreichen. Gegen den Widerstand der Algerienfranzosen, die durch die OAS (Organisation de l'Armée Secrète) Terroranschläge verübten, und Teilen der Armee (Putschversuch 1961) setzte der Staatspräsident im Vertrag von Évian-les-Bains (18. 3. 1962 gebilligt durch Volksabstimmung am 8. 4. 1962) die Entlassung Algeriens in die Unabhängigkeit durch. Schon 1960 hatten die in der Französischen Gemeinschaft mit Frankreich verbundenen Staaten ihre volle Souveränität erhalten.
 
Wichtigstes außenpolitisches Ziel de Gaulles war die Wahrung der Unabhängigkeit Frankreichs und seines internationalen Ansehens. Da er automatisch wirkende Bündnisverpflichtungen ablehnte, löste er 1966 die französischen Truppen aus der militärischen Integration der NATO. Mit dem Aufbau einer nationalen französischen Atomstreitmacht (»Force de frappe«, später »Force de dissuasion«) wollte er den militärischen Schutz Frankreichs sicherstellen. Die europäische Integration suchte er im Sinne eines »Europa der Vaterländer« auf ihre wirtschaftliche Ziele zu reduzieren. Eine Erweiterung der Europäischen Gemeinschaften, v. a. den Beitritt Großbritanniens, lehnte er ab. Mit der Unterzeichnung des Deutsch-Französischen Vertrages (22. 1. 1963 durch de Gaulle und Bundeskanzler K. Adenauer erreichte die Politik der deutsch-französische Aussöhnung einen Höhepunkt. In der internationalen Politik wandte sich die französische Regierung gegen das machtpolitische Übergewicht der USA und der UdSSR, besonders in Fragen der Abrüstung. Im Vietnamkrieg und im Nahostkonflikt bemühte sie sich um eine eigenständige Position Frankreichs.
 
Im Innern suchte die Opposition durch den Abschluss von Wahlbündnissen ihre Zersplitterung zu überwinden; bürgerliche Kräfte sammelten sich im »Centre Démocrate« (CD), nichtkommunistische Linksgruppierungen in der »Linksföderation« (»Fédération de la Gauche Démocrate et Socialiste«, FGDS). Bei den Präsidentschaftswahlen von 1965 konnte sich de Gaulle im zweiten Wahlgang gegen F. Mitterrand, den Kandidaten der Linksföderation, durchsetzen. Die Zurückstellung sozialer Verbesserungen zugunsten eines forcierten Aufbaus einer nationalen Atomstreitmacht löste soziale Unzufriedenheit aus.
 
Seit dem 3. 5. 1968 kam es in Paris zu schweren Studentenunruhen, die in Verbindung mit einer durch die Gewerkschaften am 13. 5. ausgelösten Streikbewegung den Bestand der Fünften Republik infrage stellten. Um der scharfen, von Gewerkschaften, Linksparteien und Studenten jedoch verschieden akzentuierten Kritik an den gesellschaftlichen und politischen Verhältnissen entgegenzuwirken, versprach de Gaulle am 25. 5. ein Reformprogramm, das unter dem Begriff der »Participation« (»Teilnahme«) die Beteiligung der Arbeiter an Entscheidungen der Wirtschaft in Aussicht stellte. Nach einer Einigung der Regierung und der Gewerkschaften über die Erfüllung der sozialen Forderungen der Streikenden am 27. 5. ebbte der Streik im Juni 1968 ab. Im Oktober 1968 verabschiedete die Regierung ein Gesetz über die Mitbestimmung an den Hochschulen. Als die Bevölkerung im April 1969 in einem Referendum u. a. eine Reform des Senats und eine Regionalreform verwarf, trat de Gaulle als Staatspräsidenten zurück.
 
Bei den Präsidentschaftswahlen im Juni 1969 setzte sich der gaullistische Kandidat Pompidou im zweiten Wahlgang gegen A. Poher (CD) durch. Gestützt auf die Premierminister J. Chaban-Delmas (1969-72) und P. Messmer (1972-74) setzte Pompidou die Außenpolitik seines Vorgängers in ihren Grundlinien fort, stimmte aber in seiner Europapolitik der Erweiterung der EG, v. a. der Aufnahme Großbritanniens, zu. In der internationalen Abrüstungsdiskussion wandte sich die Regierung gegen alle Bestrebungen, auf dem Wege über kollektive Rüstungsbeschränkungen (z. B. beim Kernwaffensperrvertrag) hegemoniale Strukturen zu verfestigen, befürwortete aber die Teilnahme an der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE). Auch im Innern setzte Pompidou im Wesentlichen die Politik de Gaulles fort. Durch eine Verwaltungsreform schuf er 22 Regionen, die jedoch wenig Selbstständigkeit erhielten. Seit 1972 sammelte sich die Opposition in dem Parteienbündnis »Union de la Gauche« (»Linksunion«) unter der Führung von Mitterrand (mit dem Parti Socialiste, dem Parti Communiste Français und dem Mouvement des Radicaux de Gauche).
 
Nach dem Tod Pompidous gewann 1974 V. Giscard d'Estaing, der Vorsitzende der Unabhängigen Republikaner, die Präsidentschaft gegen Mitterrand. Die von den Premierministern J. Chirac (1974-76) und R. Barre (1976-81) geführten Regierung stützten sich in der Nationalversammlung auf eine Mehrheit von Gaullisten (seit 1976 im Rassemblement pour la République, RPR, zusammengeschlossen) und Parteien der gemäßigten Rechten und Mitte, die sich 1978 in einer Wahlkoalition, der Union pour la Démocratie Française (UDF), verbanden. Der in den 70er-Jahren sich verschärfenden wirtschaftlichen Rezession und ihren Folgen (Arbeitslosigkeit, Inflation) suchte die Regierung mit einem Spar- und Konjunkturprogramm (»Barreplan«) zu begegnen. Unter Betonung der Eigenständigkeit Frankreichs näherte sich Giscard d'Estaing in seiner Verteidigungspolitik wieder stärker der NATO; er unterstützte den Ausbau der europäischen Institutionen (z. B. die Direktwahl des Europäischen Parlaments) und betrieb eine aktive Nahost- und Afrikapolitik (militärische Intervention in Tschad).
 
Bei den Präsidentschaftswahlen von 1981 siegte Mitterrand. Gestützt auf die im selben Jahr gewonnene absolute Mehrheit der Sozialisten in der Nationalversammlung leitete die Regierung von P. Mauroy (1981-84) ein Reformprogramm (Anhebung der sozialen Leistungen; Verstaatlichung von Banken und Schlüsselindustrien; Dezentralisierung der Verwaltung) ein; angesichts hoher Arbeitslosigkeit, Inflation und Staatsverschuldung sah sie sich jedoch gezwungen, seit 1982/83 im Rahmen eines Sparprogramms v. a. den Ausbau des sozialen Netzes stark zu verlangsamen. Pläne zur Reorganisation der Stahlindustrie und der (gescheiterte) Versuch einer Schulreform lösten innenpolitische Spannungen aus. Im Juli 1984 ernannte Mitterrand L. Fabius zum Premierminister
 
Nach dem Wahlerfolg der Gaullisten (RPR) und der bürgerlichen Mittelparteien (UDF) 1986 sah sich Mitterrand zu einer Zusammenarbeit, zur »Cohabitation« (»Zusammenleben«), mit diesen Kräften gezwungen und ernannte Chirac zum Premierminister (1986-88). Angesichts der Tatsache, dass Staatspräsident und Premierminister - zum ersten Male in der Geschichte der Fünften Republik - gegensätzlichen politischen Richtungen angehörten, bemühten sich beide, in der innenpolitischen Auseinandersetzung ihre Kompetenzen als Verfassungsorgane gegeneinander abzugrenzen und verfassungspolitisch zu sichern. Mit großer Mehrheit wurde im April/Mai 1988 Mitterrand erneut zum Staatspräsidenten gewählt. Er regierte zunächst wieder mit sozialistischen Kabinetten (unter M. Rocard, 1988-91; Édith Cresson, 1991/92; P. Bérégovoy, 1992/93), nach dem Wahlsieg der bürgerlichen Parteien bei den Parlamentswahlen vom März 1993 in einer zweiten »Cohabitation« mit einer bürgerlichen Koalition unter dem Gaullisten É. Balladur. Außenpolitisch wichtigste Entscheidungen dieser Zeit waren die Zustimmung Frankreichs zum Zwei-plus-Vier-Vertrag im Juni 1990 und der Beitritt zum Kernwaffensperrvertrag im Januar 1992. Der Vertrag von Maastricht wurde in einem Referendum im September 1992 von der Bevölkerung nur knapp befürwortet (51 %). Bei den Präsidentschaftswahlen 1995 bewarben sich von dem gaullistischen RPR dessen Vorsitzender Chirac und Premierminister Balladur, von den Sozialisten L. Jospin. In der Stichwahl (7. 5. 1995) siegte, gegen Jospin, Chirac, der damit neuer Staatspräsident wurde. Zum Premierminister wurde A. Juppé ernannt. Gegen die Proteste der Weltöffentlichkeit, v. a. der Pazifikländer, wies Chirac die Wiederaufnahme der französischen Atomwaffenversuche in Französisch-Polynesien an (September 1995-Januar 1996). Die Regierung Juppé verlor, besonders aufgrund ihres strengen Sparkurses, schnell an Ansehen. In vorgezogenen Neuwahlen 1997 erreichten die Sozialisten in der Nationalversammlung eine starke Mehrheit, sodass der Präsident für eine neue Periode der »Cohabitation« den Sozialisten Jospin mit der Regierungsbildung beauftragte. Jospin leitete danach eine Fünf-Parteien-Koalition (aus Sozialisten, Kommunisten, Grünen, Linksradikalen und einer »Bürgerbewegung«). Bei den bürgerlichen Parteien folgten auf die Wahlniederlage erhebliche Umbrüche: Der Machtkampf bei den Neogaullisten führte u. a. zur Änderung des Parteistatuts auf Initiative des Vorsitzenden P. Séguin (Direktwahl des Parteivorsitzenden, seit 1999: Michèle Alliot-Marie) und zur Abspaltung des Rassemblement pour la France (RPF) durch C. Pasqua 1999, das rechtsliberale Bündnis UDF konstituierte sich 1998 als Partei. Am 10. 2. 1998 beschloss die Nationalversammlung (unterstützt von der Mehrheit der Regierungskoalition und gegen den Widerstand der bürgerlichen Parteien) die gesetzliche Einführung der 35-Stunden-Woche ab 1. 1. 2000. Am 10. 6. 1999 stellte sich die Nationalversammlung auch einer historischen Hypothek, indem sie einen Gesetzentwurf verabschiedete, in dem erstmals der »Algerienkrieg« (zuvor im öffentlichen Sprachgebrauch als »Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Ordnung« bzw. »Operationen in Nordafrika« bezeichnet) begrifflich festgeschrieben und als solcher anerkannt wurde.
 
Verschiedene Affären (u. a. Korruptionsskandal um den früheren staatlichen Mineralölkonzern Elf-Aquitaine, Streit um den Verdacht illegaler Parteienfinanzierung) und zunehmende Spannungen zwischen Premier Jospin und Präsident Chirac, die zu einer Belastung der »Cohabitation« und zu mehrfachen Regierungsumbildungen führten, bestimmten dann das innenpolitische Klima. Außenpolitisch zog die vom französischen Parlament im Januar 2001 beschlossene Anerkennung eines Genozids an den Armeniern 1915 im Osmanischen Reich Proteste der Türkei nach sich. Am 22. 5. 2001 verabschiedete die Nationalversammlung ein heftig umstrittenes Teilautonomiestatut für Korsika (im Januar 2002 vom Verfassungsrat aber in zentralen Teilen zurückgewiesen). Im Juni 2001 wurde vorzeitig die im Gesetz zur Strukturreform der Streitkräfte von 1997 festgelegte Aufhebung der allgemeinen Wehrpflicht verkündet. Bei den Präsidentschaftswahlen erreichte im April 2002 überraschend der Vorsitzende des rechtsextremen FN, J.-M. Le Pen, mit fast 17 % der Stimmen die Stichwahl gegen den amtierenden Präsidenten Chirac (19,8 %); dieses Ergebnis führte zu heftigen Protesten und Demonstrationen in zahlreichen Städten. Bei den Stichwahlen vom 5. 5. 2002, die sich zu »Volkswahlen« für die Republik und gegen Le Pen gestalteten, wurde Chirac dann mit rund 82 % der Stimmen im Präsidentenamt bestätigt. Der Sozialist Jospin trat nach seiner Wahlniederlage (Verfehlen der Stichwahlen mit nur 16,1 % der Stimmen) am 6. 5. 2002 als Regierungschef zurück. Am selben Tag wurde der rechtsliberale Politiker Jean-Pierre Raffarin Premierminister einer Übergangsregierung; mit seiner bürgernahen Politik stärkte er das Ansehen des rechtsbürgerlichen Blocks im Vorfeld der Parlamentswahlen vom 9. /16. 6. 2002. Diese konnte (bei einer historisch niedrigen Wahlbeteiligung von 61,5 %) das konservative Lager klar für sich entscheiden: Die neu gegründete »Union pour la majorité présidentielle« (Union für die Mehrheit des Präsidenten, Abkürzung UMP) gewann 355 Abgeordnetensitze und sicherte sich damit schon allein eine deutliche absolute Mehrheit (ein bisher einmaliges Ergebnis seit Bestehen der Fünften Republik); zusammen mit verbündeten Parteien kam die bürgerliche Rechte sogar auf 399 Mandate. Der PS und andere linke Parteien mussten erhebliche Stimmverluste hinnehmen; der rechtsextreme FN verfehlte ganz den Einzug ins neue Parlament. Der am 17. 6. 2002 erneut mit dem Amt des Regierungschefs betraute Raffarin besetzte die Ministerposten seines Kabinetts neben wenigen Parteilosen überwiegend mit Mitgliedern der UMP (zumeist aus dem RPR).
 
 
Allgemeines:
 
J.-F. Gravier: Paris et le désert français en 1972 (Paris 1972);
 G. Chabot: Géographie régionale de la France (ebd. 31975);
 
Atlas et géographie de la France moderne, 15 Bde. (ebd. 1976-83);
 D. Noin: L'espace français (ebd. 1976);
 J. Beaujeu-Garnier: La population française (Neuausg. ebd. 1977);
 
Dtl. - F. Bausteine zum Systemvergleich, hg. v. R. Lasserre u. a., 2 Bde. (1980-81);
 R. Beteille: La France du vide (Paris 1981);
 
F.-Lex. Schlüsselbegriffe zu Wirtschaft, Gesellschaft, Politik, Gesch., Kultur, Presse- u. Bildungswesen, bearb. v. Bernhard Schmidt u. a., 2 Bde. (1981-83);
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 D. Menyesch u. H. Uterwedde: F. Wirtschaft - Gesellschaft - Politik (21983);
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 R. Sparwasser: Zentralismus, Dezentralisation, Regionalismus u. Föderalismus in F. (1986).
 
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Droits de l'Homme en France, bearb. v. G. Cohen Jonathan u. a. (Kehl 1985);
 
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H.-J. Sonnenberger u. E. Schweinberger: Einf. in das frz. Recht (21986).
 
 
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Quellen: Nouvelle collection des mémoires pour servir à l'histoire de France depuis le XIIIe siècle jusqu'à la fin du XVIIIe, hg. v. J.-F. Michaud u. a., 34 Bde. (Neuausg. Paris 1881);
 
Recueil des instructions données aux ambassadeurs et ministres de France depuis les traités de Westphalie jusqu'à la Révolution française, 34 Bde. (ebd. 1884-1983);
 
Recueil des actes du Comité de Salut Publique, 29 Bde., hg. v. A. Aulard, 2 Suppl.-Bde., hg. v. M. Bouloiseau (ebd. 1889-1971);
 
A. Molinier u. a.: Les sources de l'histoire de France, 18 Bde. (ebd. 1901-35; Neuausg. ebd. 1971 ff.);
 
Documents diplomatiques français, 1871-1914, 43 Bde. (ebd. 1929-59);
 
Les papiers de Richelieu. Section politique intérieure, correspondance et papiers d'état, hg. v. P. Grillon, auf mehrere Bde. ber. (ebd. 1975 ff.),
 
Section politique extérieure, correspondance et papiers d'état. Empire allemand, hg. v. A. Wild, auf mehrere Bde. ber. (ebd. 1982 ff.);
 
Vom Konsulat zum Empire libéral. Ausgew. Texte zur frz. Verfassungsgesch. 1799-1870, hg. v. M. Erbe (1985).
 
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Atlas historique de la France contemporaine 1800-1965, bearb. v. P. Bouju u. a. (ebd. 1966);
 
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P. Pierrard: Dictionnaire de la IIIe République (Paris 1968);
 
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Zeitschriften: Bibliothèque de l'École des Chartes. Revue d'érudition (Paris 1839 ff.);
 
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L'année politique. Revue chronologique des principaux faits politiques, économiques et sociaux de la France. .., Serie 1 (ebd. 1875-1906),
 
Serie 2 (ebd. 1946-63), fortgef. u. d. T.
 
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Revue historique (ebd. 1876 ff.);
 
Revue d'histoire diplomatique (ebd. 1887 ff.);
 
Le moyen âge. Revue trimestrielle d'histoire et de philologie (Brüssel 1888 ff.);
 
Revue d'histoire ecclésiastique (Löwen 1900 ff.);
 
Annales. Économies, sociétés, civilisations, hg. vom CNRS u. a. (Paris 1946 ff.);
 
Revue d'histoire moderne et contemporaine (ebd. 1954 ff.; früher u. d. T. Revue d'histoire moderne);
 
Cahiers de civilisation médiévale, Xe-XIIe siècles (Poitiers 1958 ff.);
 
French historical Studies (Raleigh, N. C., 1966 ff.);
 
Archéologie médiévale (Caen 1971 ff.);
 
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G.-A. de Bertier de Sauvigny: Die Gesch. der Franzosen (a. d. Frz., Neuausg. 1986);
 
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P. Schunck: Gesch. F.s. Von Heinrich IV. bis zur Gegenwart (1994).
 
Mittelalter: J.-F. Lemarignier: Le gouvernement royal aux premiers temps capétiens (Paris 1965);
 
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W. Kienast: Dtl. u. F. in der Kaiserzeit, 3 Bde. (21974-75);
 
M. Mollat: Genèse médiévale de la France moderne. XIVe-XVe siècles (Neuausg. Paris 1977);
 
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C. Beaune: Naissance de la nation française (ebd. 1985);
 
J. Ehlers: Gesch. F.s im MA. (1987).
 
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G. Doublier: F.s Weg zur Einheit. Valois, Guisen, Hugenotten (Graz 1967);
 
P. M. Conlon: Prélude au siècle des lumières en France. Repertoire chronologique de 1680 à 1715, 6 Bde. (Genf 1970-75);
 
R. Mandrou: La France au XVIIe et XVIIIe siècles (Paris 31974);
 
V. L. Tapié: La France de Louis XIII et de Richelieu (Neuausg. ebd. 1980);
 
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19. und 20. Jh.: A. Milhaud: Histoire du radicalisme (Paris 1951);
 
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A. Siegfried: F.s vierte Republik (a. d. Frz., 1959);
 
J. Fauvet: Von de Gaulle bis de Gaulle. F.s Vierte Republik (a. d. Frz., 1960);
 
G. E. Bonnet: Le Quai d'Orsay sous trois républiques, 1870-1961 (Paris 1961);
 
A. Grosser: La 4e République et sa politique extérieure (ebd. 1961);
 
G. Wormser: La république de Clemenceau (ebd. 1961);
 
P. Labracherie: Le Second Empire, 2 Bde. (ebd. 1962 bis 1967);
 
E. Bonnefous: Histoire politique de la Troisième République, 7 Bde. (ebd. 1-21965-73);
 
L. Bergeron: L'épisode napoléonien, 1799-1815, 2 Bde. (ebd. 1972);
 
C. Bloch: Die Dritte Frz. Rep. (1972);
 
A. Dansette: Le Second Empire, 3 Bde. (Paris 1-21972-76);
 
C. Fohlen: La France de l'entre-deux-guerres (Tournai 21972);
 
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J. Chapsal: La vie politique en France depuis 1940 (Paris 51979);
 
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J. Hartmann: F.s Parteien (1985);
 
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Verfassungs- und Rechtsgeschichte: L. A. Warnkönig u. a.: Frz. Staats- u. Rechtsgesch., 3 Bde. (Basel 21875, Nachdr. 1968);
 
P. Viollet: Histoire des institutions politiques et administratives de la France, 4 Bde. (Paris 1890-1912, Nachdr. Aalen 1966);
 
R. Holtzmann: Frz. Verfassungsgesch. von der Mitte des 9. Jh. bis zur Revolution (1910, Nachdr. 1965);
 
P. Campbell: French electoral systems and elections since 1789 (Hamden, Conn., 21965);
 
R. Mousnier: La vénalité des offices. Sous Henri IV et Louis XIII (Paris 21971);
 
R. Mousnier: Les institutions de la France sous la monarchie absolue, 2 Bde. (ebd. 1974-80);
 
R. Rémond: La droite en France de la première Restauration à la Ve République, 2 Bde. (ebd. 31972-75);
 
P. Goubert: L'ancien régime, 2 Bde. (ebd. 3-51976-77);
 
U. Kempf: Das polit. System F.s (21980);
 
J.-F. Lemarignier: La France médiévale. Institutions et société (Neuausg. Paris 1984);
 
G. Haensch u. a.: F., Bd. 1: Gesch., Staat u. Verwaltung (21985);
 
J.-L. Harouel u. a.: Histoire des institutions de l'époque franque à la Révolution (Paris 1987);
 
J.-J. Chevallier u. G. Conac: Histoire des institutions et des régimes politiques de la France. De 1789 à nos jours (ebd. 81991).
 
Wirtschafts- und Sozialgeschichte: H. E. Sée: Frz. Wirtschaftsgesch., 2 Bde. (1930-36);
 
J. Heers: L'Occident aux XIVe et XVe siècles. Aspects économiques et sociaux (Paris 41973);
 
Histoire de la France rurale, hg. v. G. Duby, 4 Bde. (ebd. 1975-76);
 
A. Cabanis: Introduction à l'histoire économique et sociale de la France au XIXe et XXe siècles (Toulouse 1977);
 
G. Ziebura: F. 1789-1870. Entstehung einer bürgerl. Gesellschaftsformation (1979);
 
W. Mager: F. vom Ancien Régime zur Moderne. Wirtschafts-, Gesellschafts- u. polit. Institutionengesch. 1630-1830 (1980);
 
F. Caron: Histoire économique de la France, XIXe-XXe siècles (Paris 1981);
 
R. Fossier: Enfance de l'Europe. Aspects économiques et sociaux, 2 Bde. (ebd. 1982);
 
G. Dupeux: La Société française 1789-1970 (Neuausg. ebd. 1986);
 
Wirtschaft u. Gesellschaft in F. im Zeitalter der Industrialisierung. 1789-1880, hg. v. F. Braudel u. E. Labrousse, 2 Bde. (a. d. Frz., 1986-87);
 
F. Braudel: F., 3 Bde. (a. d. Frz., 1989-90).
 
Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:
 
Frankreich und England im Hochmittelalter: Auf dem Weg zur Nation
 
Hundertjähriger Krieg und burgundische Großmacht: Wenn zwei sich streiten, freut sich der Dritte
 
Frankreich im konfessionellen Bürgerkrieg (1562 bis 1598): Im Zeichen der Bartholomäusnacht
 
britisch-französisches Ringen um die Vorherrschaft in der Welt (1700 bis 1815): Eine Insel auf dem Weg zur Weltmacht
 
Siebenjähriger Krieg: Schlachtfelder auf drei Kontinenten
 
Französische Revolution von 1789: Vom dritten Stand zur Nation
 
Restauration: Das alte Europa als Phönix aus der Asche?
 
Europa im Revolutionsjahr 1848/49: Bürger auf den Barrikaden
 
Handelsgesellschaften erobern die Welt: Kampf um die Märkte
 
französische Kolonien: Das erste französische Kolonialreich
 
Frankreichs Hegemonie im 17. und 18. Jahrhundert: Europa im Zeichen der Lilie
 
Frankreich: Verunsicherte Großmacht
 
Frankreich: Von der Résistance zur Vierten Republik
 
Südostasien: Die Folgen des Zweiten Weltkriegs
 
Europa: Integration als Antwort auf die östliche Herausforderung
 
Entkolonialisierung: Das Ende der Kolonialherrschaft und die Bewegung der Blockfreien
 
Enzyklopädisten und die Französische Revolution
 

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Frạnk|reich; -s: Staat in Westeuropa; ↑Franzose, ↑Französin.

Universal-Lexikon. 2012.