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Ta|schen|rech|ner, der; -s, -:kleiner elektronischer Rechner, der in der Tasche mitgeführt werden kann:
ein elektronischer Taschenrechner.
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Tạ|schen|rech|ner 〈m. 3〉 elektron. Rechenmaschine, die in der Tasche mitgeführt werden kann
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Tạ|schen|rech|ner , der:
kleiner elektronischer Rechner, der in der Tasche mitgeführt werden kann.
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Taschenrechner,
handliches Gerät, das mithilfe eines Chips mathematische Operationen ausführt. Heutige Taschenrechner verfügen i. d. R. über eine Flüssigkristallanzeige (Siebensegment-Display), eine Tastatur sowie über einen oder mehrere Zwischenspeicher. Die Stromversorgung erfolgt durch Batterie, Netzteil oder auch Solarzellen.
Im Unterschied zu Computern können Taschenrechner nicht oder - wenn sie programmierbar heißen - nur sehr beschränkt für verschiedene Aufgaben eingesetzt werden. Ihre Funktionen sind »fest verdrahtet«, also durch den Chip festgelegt, sie bleiben auf mathematische Aufgaben beschränkt.
Das Betriebssystem Windows bietet unter den Zubehörprogrammen einen »Taschenrechner«, mit dem sich einfache, aber auch wissenschaftliche Berechnungen durchführen lassen.
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Tạ|schen|rech|ner, der: kleiner elektronischer Rechner, der in der Tasche mitgeführt werden kann: ein elektronischer T.; Er rechnete mit dem T. (M. Walser, Seelenarbeit 38).
Universal-Lexikon. 2012.