Schildmauer,
Architektur: 1) stirnseitiger Abschluss eines Gewölbes; 2) stark befestigte Mauerbauten zur Deckung der Angriffseite einer Burg; 3) im Brückenbau die Schutzmauer am Brückenwiderlager, die Erd- und Schottermassen zurückhält.
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Schịld|mau|er, die (Archit.): ein Tonnengewölbe an der Stirnseite abschließende Mauer.
Universal-Lexikon. 2012.