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Schutzgewalt
Schutzgewalt,
 
Völkerrecht: 1) das Recht aller Staaten, ihren Angehörigen gegenüber fremden Staaten diplomatischen Schutz zu gewähren; 2) die über abhängige oder koloniale Gebiete ausgeübte Herrschaft eines Staates (Protektorat, Schutzgebiete).

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Schụtz|ge|walt, die (hist.): 2Mund.

Universal-Lexikon. 2012.