Schutzgewalt,
Völkerrecht: 1) das Recht aller Staaten, ihren Angehörigen gegenüber fremden Staaten diplomatischen Schutz zu gewähren; 2) die über abhängige oder koloniale Gebiete ausgeübte Herrschaft eines Staates (Protektorat, Schutzgebiete).
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Schụtz|ge|walt, die (hist.): 2↑Mund.
Universal-Lexikon. 2012.