Senioritätsprinzip,
Soziologie: der Grundsatz, nach dem das Dienst- beziehungsweise Zugehörigkeitsalter und/oder das Lebensalter das maßgebliche Kriterium für den Aufstieg in einer Organisation bilden. Das Senioritätsprinzip ist (als soziales und zum Teil auch arbeitsrechtlich fixiertes Prinzip) v. a. im öffentlichen Dienst (Laufbahnprinzip der Beamten), in Parteien und Verbänden (so genannte »Ochsentour«) aber auch in Hierarchien von (Groß)-Unternehmen etabliert, gerät allerdings zunehmend in die öffentliche Kritik.
Universal-Lexikon. 2012.