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Grundsatz
Typ; Regel; Norm; Annahme; These; Axiom (fachsprachlich); Voraussetzung; Prämisse; Notwendigkeit; Bedingung; Grundannahme; Kondition; Vorannahme; Grundvoraussetzung; Leitfaden; Prinzip; Grundregel; Lebensregel; Maxime; Doktrin

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Grund|satz ['grʊntzats̮], der; -es, Grundsätze ['grʊntzɛts̮ə]:
a) Prinzip, das jmd. für sich zur Richtschnur gemacht hat, nach dem er bzw. sie handelt:
strenge, sittliche, moralische Grundsätze; Grundsätze haben; an seinen Grundsätzen festhalten; sie ist eine Frau mit/von Grundsätzen.
Syn.: Maßstab.
b) allgemeingültiges Prinzip, das einer Sache zugrunde liegt:
ein demokratischer, rechtsstaatlicher Grundsatz.
Syn.: Gesetz, Maßstab, Norm, Regel, Richtlinie, Standard.
Zus.: Rechtsgrundsatz.

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Grụnd|satz 〈m. 1u
1. feste Regel
2. Richtlinie des Handelns
3. unbestreitbare Wahrheit od. Tatsache als Grundlage der Betrachtung od. Erörterung
● Grundsätze befolgen, haben, vertreten; ich habe meine Grundsätze; mein \Grundsatz heißt: ...; sein: das ist mein \Grundsatz ● bestimmte, feste, starre, strenge Grundsätze; ethische, moralische Grundsätze ● an seinen Grundsätzen festhalten; bei seinen Grundsätzen bleiben; eine Person mit, von Grundsätzen; nach bestimmten Grundsätzen handeln; von seinen Grundsätzen nicht abgehen, abweichen; von einem bestimmten \Grundsatz ausgehen

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Grụnd|satz , der:
a) feste Regel, die jmd. zur Richtschnur seines Handelns macht:
strenge, moralische Grundsätze;
seine Grundsätze aufgeben;
an seinen Grundsätzen festhalten;
das geht gegen seine Grundsätze;
sie ist eine Frau mit/von Grundsätzen;
b) allgemeingültiges Prinzip, das einer Sache zugrunde liegt, nach dem sie ausgerichtet ist, das sie kennzeichnet; Grundprinzip:
demokratische, rechtsstaatliche Grundsätze.

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Grundsatz,
 
1) allgemein: Regel; Gesichtspunkt, Prinzip als Grundlage einer Betrachtung.
 
 2) Ethik: eine Regel für das Verhalten oder Handeln, die subjektiv durch bestimmte Zwecke oder objektiv durch ein moralisches Gesetz begründet sein kann.
 
 3) Logik, Wissenschaftstheorie: ein Satz, der in einer Theorie zu den unbeweisbaren, nichtbeweisbedürftigen Grundgesetzen oder Axiomen gehört, welche die Grundlage der Beweise von Theoremen bilden.

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Grụnd|satz, der: a) feste Regel, die jmd. zur Richtschnur seines Handelns macht: strenge, moralische Grundsätze; seine Grundsätze aufgeben; Was sich nicht schickt, schickt sich nicht. Ein Mensch muss Grundsätze haben (Hilsenrath, Nazi 20); an seinen Grundsätzen festhalten; das geht gegen seine Grundsätze; sie ist eine Frau mit/von Grundsätzen; b) allgemein gültiges Prinzip, das einer Sache zugrunde liegt, nach dem sie ausgerichtet ist, das sie kennzeichnet; Grundprinzip: demokratische, rechtsstaatliche Grundsätze; Daher denn ein unveräußerbarer G. jedes Kulturstaates die Unabsetzbarkeit und Unbestechlichkeit des Richters ist (Thieß, Reich 638).

Universal-Lexikon. 2012.