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Bụ̈n|de|lung 〈f. 20〉 das Bündeln, das Gebündeltwerden
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bụ̈n|deln <sw. V.; hat:
zu einem Bündel zusammenfassen, zusammenschnüren:
alte Zeitungen b.;
gebündelte Banknoten;
Ü seine Kräfte b.
Dazu:
Bụ̈n|de|lung, die; -, -en.
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Bündelung,
Strahlenbündelung, Physik: die Zusammenführung von Strahlen unterschiedlicher Richtung zu einem »Bündel« von Parallelstrahlen; erfolgt bei elektromagnetischen Wellen mithilfe geeigneter, in den verschiedenen Frequenzbereichen unterschiedlicher Linsen- und Parabolspiegelsystemen, bei Strahlen geladener Teilchen (v. a. Elektronen und Ionen) durch elektrische oder magnetische Felder mit bestimmtem Feldlinienverlauf, z. B. in Elektronenmikroskopen und Beschleunigern. Die Bündelung von Atom- und Neutronenstrahlen erfolgt mithilfe geeigneter Kollimatoren.
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Bụ̈n|de|lung, die; -, -en: das Bündeln.
Universal-Lexikon. 2012.