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Sortenschutz
Sortenschutz,
 
dem Patent ähnliches, gewerbliches Schutzrecht für neu gezüchtete oder entdeckte Pflanzensorten. Der Sortenschutz ist im Sortenschutzgesetz in der Fassung vom 19. 12. 1997 geregelt. Hiernach ist Voraussetzung für die Erteilung des Sortenschutzes, dass die Pflanzensorte unterscheidbar, homogen, beständig, neu und durch eine eintragbare Sortenbezeichnung benannt ist. Das Recht auf Sortenschutz steht dem Ursprungszüchter oder Entdecker der Sorte oder dessen Rechtsnachfolger zu. Der Sortenschutz ist beim Bundessortenamt zu beantragen. Er bewirkt v. a., dass nur der Schutzrechtsinhaber berechtigt ist, Vermehrungsmaterial der Sorte zu erzeugen, in Verkehr zu bringen und aufzubewahren. Die Dauer des Sortenschutzes beträgt grundsätzlich 25 Jahre, bei einigen Pflanzensorten 30 Jahre. International geregelt ist der Sortenschutz durch das Internationale Übereinkommen zum Schutz von Pflanzenzüchtungen vom 2. 12. 1961 (zuletzt revidiert am 19. 3. 1991; in der Bundesrepublik Deutschland in Kraft seit 12. 4. 1986), das die Grundlage für zahlreiche nationale Sortenschutzgesetze bildet und den Angehörigen der anderen Vertragsstaaten Inländerbehandlung gewährleistet. In der EG wurde durch VO (EG) Nummer 2100/94 vom 27. 7. 1994 ein gemeinschaftsweit geltendes gewerbliches Schutzrecht für Pflanzensorten geschaffen. Für die Durchführung der VO wurde ein gemeinschaftliches Sortenamt mit Sitz in Angers errichtet. - In Österreich ist der Sortenschutz durch das Sortenschutzgesetz des Bundes von 1993 in der Fassung von 1997 ähnlich wie im deutschen Recht geregelt. Sortenschutzamt ist die Bundesanstalt für Pflanzenbau. In der Schweiz werden Züchtungen neuer Pflanzensorten nach dem genannten internationalen Übereinkommen sowie dem Sortenschutzgesetz vom 20. 3. 1975 (mehrfach geändert) geschützt. Die Dauer des Schutzes beträgt 20, bei einigen Sorten (z. B. Reben, Obstbäume) 25 Jahre.

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Sọr|ten|schutz, der (Gartenbau, Landw.): (einem patentrechtlichen Schutz ähnlicher) rechtlicher Schutz, den der Züchter od. Entdecker für eine neue Sorte von Nutzpflanzen erhalten kann.

Universal-Lexikon. 2012.