soziale Sicherheit,
französisch Sécurité sociale [sekyri'te sɔs'jal], englisch Social Security ['səʊʃl sɪ'kjʊərətɪ], eine aus den Vier Freiheiten der Atlantikcharta (»Freiheit von Not«) in die »Erklärung der Menschenrechte« der UNO vom 10. 12. 1948 (Art. 22 und 25) übernommene Forderung. Unter diesem Begriff, der seit etwa 1920 international üblich ist, werden die Forderungen der Sozialpolitik zu einem System von Schutzrechten des Einzelnen zusammengefasst.
Universal-Lexikon. 2012.