Statthalterei,
1852 geschaffene oberste Verwaltungsbehörde in den größeren Kronländern Österreichs, die aus einem Statthalter und einer Anzahl ihm beigegebener Statthaltereiräte bestand. Sie trat an die Stelle des in der Märzrevolution 1848 aufgelösten Guberniums und bestand bis 1918.
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Statt|hal|te|rei, die; -, -en: Verwaltungsbezirk eines Statthalters (1).
Universal-Lexikon. 2012.