TA Lärm
[Kurzbezeichnung für Techn. Anleitung zum Schutz gegen Lärm], allgemeine Verwaltungsvorschrift vom 26. 8. 1998, die die Behörden bei der Genehmigung des Baus oder der wesentlichen Änderung von Anlagen von Gewerbe- und Industriebetrieben und bei der Erteilung von nachträglichen Anordnungen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz zu beachten haben. Vorzusehen sind die nach dem Stand der Technik fortschrittlichen Lärmschutzmaßnahmen. Die TA Lärm enthält Bestimmungen über Messungen und Beurteilung der Geräusche sowie Immissionsrichtwerte (Lärmschutz).
Universal-Lexikon. 2012.