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Fi|nan|zen [fi'nants̮n̩], die <Plural>:a) Einkünfte des Staates oder einer Körperschaft:
die Finanzen der Gemeinde waren geordnet.
Zus.: Bundesfinanzen, Staatsfinanzen.
b) <Plural> (ugs.) Geld, das jmd. zur Verfügung hat:
mit meinen Finanzen steht es schlecht.
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Fi|nạn|zen 〈nur Pl.〉
1. öffentl. Geldwesen, Staatsgelder, Staatshaushalt
2. Vermögen, Kapitallage, Vermögenslage
● meine \Finanzen 〈umg.〉 meine Geldmittel [<frz. finances <mlat. finantia „Beendigung, endgültiger Entscheid, Zahlungsbefehl, Zahlung“; zu mlat. finare „beenden“, lat. finire „beenden“]
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Fi|nạn|zen <Pl.> [frz. finance(s) = Zahlungen, Geldmittel, mlat. finantia, zu: finare = endigen, zum Ende kommen, zu lat. finis, ↑ Finis]:
1. Finanz-, Geldwesen:
das Ressort Wirtschaft u. F.
2. Einkünfte od. Vermögen des Staates, eines Landes, einer Körperschaft des öffentlichen Rechts u. Ä.:
die F. des Staates in Ordnung bringen.
3. (ugs.) Geld, das jmd. zur Verfügung hat:
bei knappen F. sein;
sich die F. aufbessern.
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Finạnzen
[französisch, von mittellateinisch finantia »fällige Zahlung«, eigentlich »was zu Termin steht«, zu finare »endigen«] Plural, im weiteren Sinn Geldangelegenheiten, umgangssprachlich auch allgemein die wirtschaftliche und materielle Lage einer Person, eines Haushaltes oder einer Organisation; im engeren Sinn die Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Hand.
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Fi|nạn|zen <Pl.> [frz. finance(s) = Zahlungen, Geldmittel, mlat. finantia, zu: finare = endigen, zum Ende kommen, zu lat. finis, ↑Finis]: 1. Finanz-, Geldwesen: das Ressort Wirtschaft u. F. 2. Einkünfte od. Vermögen des Staates, eines Landes, einer Körperschaft des öffentlichen Rechts u. Ä.: die F. des Staates ordnen. 3. (ugs.) Geld, das jmd. zur Verfügung hat: bei knappen F. sein; von da aus wollt ich nach Hamburg, weil ich gehört hab ..., dass hier leichter Arbeit zu finden ist ... ich wollt mir hier die F. ein bisschen aufbessern (Schmidt, Strichjungengespräche 169); die Mutter verwaltet die F. der Familie.
Universal-Lexikon. 2012.