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Ver|bụnd 〈m. 1〉
1. Verbindung, Zusammenschluss
2. 〈i. e. S.〉 Haftung zwischen Beton u. Stahl; →a. Verkehrs- u. Tarifverbund
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Ver|bụnd, der; -[e]s, -e u. Verbünde [mhd. verbunt = Bündnis; in der techn. Sprache des 20. Jh.s wohl neu rückgeb. aus: verbunden, dem 2. Part. von: ↑ verbinden]:
1. (Wirtsch.) bestimmte Form des Zusammenschlusses bzw. der Zusammenarbeit von Unternehmen:
die Unternehmen beabsichtigen, planen einen V.;
die Verkehrsbetriebe arbeiten im V.
2. (Technik) feste Verbindung von Teilen, Werkstoffen o. Ä. zu einer Einheit.
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Verbund,
1) Datenverarbeitung: Rechnernetz.
2) elektrische Energieerzeugung: kurz für Stromverbund.
3) Verkehrswesen: kurz für Verkehrsverbund.
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Ver|bụnd, der; -[e]s, -e u. Verbünde [mhd. verbunt = Bündnis; in der techn. Sprache des 20. Jh.s wohl neu rückgeb. aus: verbunden, dem 2. Part. von: ↑verbinden]: 1. (Wirtsch.) bestimmte Form des Zusammenschlusses bzw. der Zusammenarbeit von Unternehmen: die Unternehmen beabsichtigen, planen einen V.; in einem V. miteinander stehen; Unternehmen in einen V. überführen; die Verkehrsbetriebe arbeiten im V.; Nur im V. mit der Langstreckenbahn kann das Nahverkehrsmittel Auto überleben (natur 5, 1991, 104). 2. (Technik) feste Verbindung von Teilen, Werkstoffen o. Ä. zu einer Einheit: Wie Personalcomputer ... durch V. untereinander oder mit Großrechnern wirtschaftlich zu nutzen sind (VDI nachrichten 18. 5. 84, 18); Ü Meerwasser enthält mit seinem Reichtum an Mineralstoffen im natürlichen V. lebenswichtige Substanzen (Jeversches Wochenblatt 30. 11. 84, 8).
Universal-Lexikon. 2012.