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Vereinigung
Merger (fachsprachlich); Zusammenlegung; Unternehmenszusammenschluss; Verschmelzung; Fusion; Zusammenschluss; Interessengemeinschaft; Union; Verein; Gesellschaft; Interessengruppe; Seilschaft (umgangssprachlich); Interessenverband; Verbindung; Verband; Lobby; Angliederung; Zuordnung; Beziehung; Zugehörigkeit; Verbund; Bündnis; Allianz; Koalition; Konföderation; Staatenbund; Schulterschluss; Pakt; Föderation; Bund

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Ver|ei|ni|gung [fɛɐ̯'|ai̮nɪgʊŋ], die; -, -en:
1. das Vereinigen; das Sichvereinigen:
die Vereinigung der beiden Unternehmen brachte Schwierigkeiten mit sich.
2. (Rechtsspr.) Zusammenschluss, auch lockere Verbindung von [gleich gesinnten] Personen zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks; Verein:
eine politische, studentische Vereinigung; eine Vereinigung der Freunde klassischer Musik.
Syn.: Allianz, 1 Bund, Klub, Organisation, Ring, Union, Verband.

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Ver|ei|ni|gung 〈f. 20
I 〈unz.〉 das Vereinigen, Verbindung, Zusammenschluss
II 〈zählb.〉 Verein ● \Vereinigung für alte Musik

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Ver|ei|ni|gung , die; -, -en [spätmhd. vereinigunge]:
1. das Vereinigen, Sichvereinigen.
2. (Rechtsspr.) Zusammenschluss, auch lockere Verbindung von [gleich gesinnten] Personen zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks; zu bestimmtem Zweck gegründete (rechtlich unverbindliche) Organisation o. Ä.:
eine politische, studentische V.;
eine rechtsradikale, kriminelle, terroristische V.;
eine V. zum Schutz seltener Tiere.

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Ver|einigung,
 
1) Mengenlehre: in Bezug auf eine Familie (Mi) iI von Mengen die Menge
 
aller Elemente, die mindestens zu einer der Mengen Mi gehören. (Menge)
 
 2) Recht: Zusammenschluss von (gleich gesinnten) Personen zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks, der - im Unterschied zum Verein - rechtlich unverbindlich gestaltet sein kann. Zu unterscheiden sind Vereinigungen im privatrechtlichen Sinne (Verein), im strafrechtlichen Sinne (kriminelle Vereinigungen) und im öffentlich-rechtlichen Sinne. (Vereinigungsfreiheit)

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Ver|ei|ni|gung, die; -, -en [spätmhd. vereinigunge]: 1. das Vereinigen, Sichvereinigen: die Zukunft, die die beiden deutschen Staaten haben und die am Ende ... in eine V. übergehen wird (Freie Presse 14. 2. 90, 2). 2. (Rechtsspr.) Zusammenschluss, auch lockere Verbindung von [gleich gesinnten] Personen zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks; zu bestimmtem Zweck gegründete (gegenüber dem Verein rechtlich unverbindliche) Organisation o. Ä.: eine politische, studentische V.; eine rechtsradikale, kriminelle V.; Im Strafgesetzbuch wird ein neuer Begriff eingeführt: Die „terroristische V.“, die gefährlichere Version der kriminellen V. (Zeit 6. 6. 75, 2); eine V. zum Schutz seltener Tiere.

Universal-Lexikon. 2012.