Umwelt|informationsgesetz,
Abkürzung UIG, Gesetz vom 8. 7. 1994, das in Umsetzung einer EG-Richtlinie den freien Zugang von jedermann zu Informationen über die Umwelt, die bei einer Behörde oder einer näher bestimmten Person des Privatrechts vorhanden sind, regelt. Umweltinformationen sind alle in Schrift, Bild oder auf sonstigen Informationsträgern vorliegenden Daten über den Zustand der Gewässer, der Luft, des Bodens, der Tier- und Pflanzenwelt und der natürlichen Lebensräume, über Maßnahmen, die diesen Zustand beeinträchtigen können, und über Maßnahmen zum Schutz dieser Umweltbereiche. Beschränkungen des Informationsanspruchs beinhalten die §§ 7 und 8 UIG. Die Bundesregierung hat in vierjährigen Abständen einen Bericht über den Zustand der Umwelt im Bundesgebiet zu veröffentlichen (§ 11 UIG).
Universal-Lexikon. 2012.