Verwirklichung; Realisierung; Erreichung; Durchführung; Implementierung; Implementation; Vollziehung; Erledigung; Abarbeitung; Abwicklung; Abhaltung; Ausführung; Transaktion; Tätigung; Erfüllung; Vollzug; Umstellung; Permutation; Jitter (Netzwerk) (fachsprachlich); Vertauschung
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Ụm|set|zung 〈f. 20〉
1. das Umsetzen
2. das Umgesetztwerden
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Ụm|set|zen, Ụm|set|zung: chem. Elemente u./od. Verb. miteinander zur ↑ Reaktion bringen.
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Ụm|set|zung, die; -, -en:
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Umsetzung,
Beamtenrecht: ermessensgebundene innerdienstliche Maßnahme, durch die einem Beamten ein anderer Dienstposten derselben Dienststelle zugewiesen wird. Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist die U. kein mit der Anfechtungsklage angreifbarer Verwaltungsakt, da sich in ihr lediglich die Gehorsamspflicht des Beamten konkretisiere, die der Erhaltung und Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung diene; gegen die U. kann der Beamte bei fehlerhafter Ermessensausübung allerdings die allgemeine Leistungsklage erheben. Eine U. innerhalb der Dienststelle unterliegt der Mitbestimmung durch den Personalrat, wenn sie mit einem Wechsel des Dienstorts verbunden ist.
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Universal-Lexikon. 2012.