Umweltstandards,
quantifizierbare Einzelziele der Umweltpolitik. U. beruhen auf zwei sach- und fachgerechten Bewertungen: dem Schutzwürdigkeitsprofil, das Schutzziele vorgibt, und dem Gefährdungsprofil, das Gefährdungen dieser Schutzziele einschätzt. U. werden nach Schutzstandards (Schädlichkeitsschwellen) und Vorsorgestandards unterschieden. Instrumente zur Festsetzung von U. sind Verwaltungsvorschriften, z. B. technische Anleitungen, sowie Regelwerke wie DIN-Normen, VDI-Vorschriften und allgemein anerkannte Regeln der Technik. U. werden für einzelne Sektionen des Umweltschutzes wie Bodenschutz, Gewässerschutz und Luftreinhaltung festgelegt und zunehmend auch als sektorübergreifende Zieldefinition (z. B. bei der Umweltverträglichkeitsprüfung) gefordert.
Universal-Lexikon. 2012.