uneheliches Kind,
eine heute kaum mehr verwendete Bezeichnung für ein Kind, das von einer unverheirateten Mutter geboren wurde, die mit dem leiblichen Vater seit dem Zeitpunkt der Empfängnis nicht verheiratet war. Heute wird dafür die Bezeichnung nichteheliches Kind verwendet und dieses ist rechtlich dem ehelichen Kind gleichgestellt. Uneheliche Kinder wurden wie auch ihre Mütter jahrhundertelang gering geachtet oder verachtet und auch rechtlich benachteiligt. Ein Kind, dessen Vater und/oder Mutter verheiratet sind, aber nicht miteinander, ist ein außereheliches Kind. Wird es in die Ehe hineingeboren, gilt es rechtlich als ehelich, sofern die Ehelichkeit nicht angefochten wird.
Siehe auch: Unterhalt, Vaterschaft.
Universal-Lexikon. 2012.