Valutamonopol
[v-], Devisenmonopol, die für sozialistische Planwirtschaften typische, gesetzlich fixierte staatliche Regelung der Devisenbewirtschaftung, verbunden mit der Zentralisierung der in der Volkswirtschaft vorhandenen ausländischen Devisen in einer staatlichen Bank, die allein den Zahlungs- und Kapitalverkehr mit dem Ausland durchführt. Das Valutamonopol umfasst weiterhin das alleinige Recht des Staates, internationale Vereinbarungen zu Valutabeziehungen abzuschließen und Umrechnungsverhältnisse zwischen eigener Binnenwährung und Fremdwährungen verbindlich festzulegen. - In der DDR war das Valutamonopol im Devisengesetz vom 19. 12. 1973 geregelt. Danach waren v. a. alle Devisen bei der Staatsbank der DDR, der Deutschen Außenhandelsbank und der Deutschen Handelsbank AG konzentriert, die Ein- und Ausfuhr fremder Währungen reglementiert, die Ein- und Ausfuhr von Mark der DDR durch Privatpersonen verboten. Alle Devisentransaktionen wurden nach einem staatlichen Valutaplan durchgeführt.
Universal-Lexikon. 2012.