Vertragsforschung,
die aufgrund von vertraglichen Vereinbarungen zwischen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder der öffentlichen Hand und wissenschaftlichen Hochschulen (Hochschul-Institut, interdisziplinäre Forschungsgruppen oder auch einzelne Forscher) erfolgende, meist zweckgebundene (angewandte) wissenschaftliche Forschung und Entwicklung. Vertragsforschung wird an den Vertragshochschuleinrichtungen beziehungsweise durch deren Forscher oder Forscherteams betrieben, zum Teil auch als Gemeinschaftsforschung, d. h. von einer Forschungsvereinigung im Rahmen der AiF (Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen »Otto von Guericke« e. V.), Sitz: Köln, mit einer Hochschule oder mit industrieeigenen beziehungsweise sonstigen Instituten des privaten Rechts. Vertragsforschung wird auch als Auftragsforschung bezeichnet, um diese Tätigkeit von wissenschaftlicher Eigenforschung ohne Auftrag abzuheben. Vertragsforschung setzt nicht selten vorangehende, als Eigenforschung erfolgte reine oder Grundlagenforschung (Forschung) voraus. (Industrieforschung)
Universal-Lexikon. 2012.