Von-Neumann-Rechner,
Bezeichnung für Rechner, deren Aufbau und Funktionsweise (Rechnerarchitektur) auf den 1946 von J. von Neumann vorgeschlagenen Prinzipien (Von-Neumann-Prinzipien) beruht:
1) Der Rechner besteht aus den fünf Funktionseinheiten Steuerwerk (Leitwerk), Rechenwerk, Speicher, Eingabe-/Ausgabewerk und Verbindungseinrichtung (Bus), die den Informationsaustausch zwischen den Komponenten ermöglicht (Zentraleinheit). 2) Die Struktur des Von-Neumann-Rechners ist unabhängig von den zu bearbeitenden Problemen. Zur Lösung einer Aufgabe muss von außen eine Bearbeitungsvorschrift, ein Programm, eingegeben werden. 3) Programme, Daten und Ergebnisse werden im gleichen Speicher abgelegt. 4) Der Speicher ist in gleich große adressierbare Speicherzellen aufgeteilt. 5) Aufeinander folgende Befehle stehen in aufeinander folgenden Speicherzellen und werden durch das Steuerwerk aktiviert. 6) Durch Sprungbefehle kann die Programmbearbeitung bei einem anderen Befehl als dem im Speicher nächstfolgenden fortgesetzt werden.
Auf der Rechnerarchitektur des Von-Neumann-Rechners basieren die meisten der heute verwendeten Computer.
Universal-Lexikon. 2012.