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Warschauer Abkommen
Wạrschauer Abkommen,
 
ein das internationale Luftbeförderungsrecht regelndes internationales Abkommen. Es gilt in seiner alten Fassung vom 12. 10. 1929 sowie in der revidierten Fassung des Haager Protokolls vom 28. 9. 1955; ergänzt werden beide Teile durch das Abkommen von Guadalajara und die so genannten Montrealer Protokolle. Für die konkrete Anwendbarkeit des Warschauer Abkommens ist entscheidend, welche Fassung der Staat des Abgangs- und des Bestimmungsortes ratifiziert hat. Es gilt für die internationale Beförderung von Personen und Gütern (nicht bei Brief- oder Paketpost). Kommen bei der Beförderung Personen oder Güter zu Schaden, unterliegt der Luftfrachtführer einer summenmäßig beschränkten Haftung (bei Personenschäden bis zu 250 000 sfr). Das Warschauer Abkommen wird zurzeit mit dem Ziel einer Neufassung gründlich überarbeitet. (Luftrecht)

Universal-Lexikon. 2012.