Wasserhaushaltsgesetz,
als Teil des Wasserrechts das Ges. zur Ordnung des Wasserhaushalts in Dtl. i. d. F. v. 12. 11. 1996. Das Ges. befasst sich mit den oberird., d.h. den in Betten fließenden, stehenden oder abfließenden Gewässern sowie den Küstengewässern und dem Grundwasser. Es stellt Grundsätze für die Wassernutzung auf, wobei es den Grundeigentümern Beschränkungen auferlegt und u.a. Bestimmungen über Wasserschutzgebiete, Errichtung von Rohrleitungen und zur Haftung bei Änderung der Wasserbeschaffenheit trifft.
Universal-Lexikon. 2012.