Akademik

ausbooten
(jemanden) ein Schnippchen schlagen (umgangssprachlich); (jemanden) ausmanövrieren; (jemanden) ausspielen; (jemanden) ausstechen; (jemandem) zuvorkommen

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aus|boo|ten ['au̮sbo:tn̩], bootete aus, ausgebootet <tr.; hat (ugs.):
(jmdn.) zum eigenen Vorteil von einem Posten, aus einer beruflichen Stellung entfernen, verdrängen:
die Konkurrenten ausbooten.
Syn.: abservieren (ugs.), absetzen, entmachten, kaltstellen (ugs.), stürzen, verdrängen.

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aus||boo|ten 〈V. tr.; hat
1. mit Boot vom Schiff an Land bringen, ausschiffen
2. jmdn. \ausbooten 〈fig.; umg.〉 jmdn. (aus einer Stellung) verdrängen, entfernen

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aus|boo|ten <sw. V.; hat:
1. (Seew.)
a) vom Schiff mit einem Boot an Land bringen; ausschiffen:
die Passagiere, Fahrgäste werden ausgebootet;
b) mit einem Boot das Schiff verlassen, um an Land zu gehen:
vor der Insel mussten sie a.;
c) aus einem Boot heranschaffen:
die Heringe a.
2. (ugs.) [als nicht mehr genehm] aus seiner Stellung entfernen; aus einer Position verdrängen:
einen Rivalen, Konkurrenten a.

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aus|boo|ten <sw. V.; hat: 1. (Seew.) a) vom Schiff mit einem Boot an Land bringen; ausschiffen: die Passagiere, Fahrgäste werden ausgebootet; b) mit einem Boot das Schiff verlassen, um an Land zu gehen: vor der Insel mussten sie a.; vor der Osterinsel - man sollte sie um 7 Uhr morgens erreichen, auf Reede gehen und dann a. (Konsalik, Promenadendeck 394); c) aus einem Boot heranschaffen: Sie booten die Heringe aus und breiten sie ... auf die Düne (Kisch, Reporter 237). 2. (ugs.) [als nicht mehr genehm] aus seiner Stellung entfernen; aus einer Position verdrängen: Ky ... suchte seit langem nach einer Gelegenheit, den mächtigen Rivalen auszubooten (Spiegel 16, 1966, 100); einige Dozenten sollen öffentlich verleumdet und dann ausgebootet werden (Müthel, Baum 38); Chile hatte die UdSSR mit 2 : 1 ausgebootet (besiegt u. zum Ausscheiden gebracht; Augsburger Allgemeine 27./28. 5. 78, 3).

Universal-Lexikon. 2012.