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ent|mach|ten [ɛnt'maxtn̩], entmachtete, entmachtet <tr.; hat:seiner Macht berauben:
die Regierung, einen Konzern entmachten.
Syn.: ↑ ablösen, ↑ abschieben, ↑ abschießen (ugs.), ↑ abservieren (ugs.), ↑ absetzen, aus dem Amt entfernen, ↑ ausbooten (ugs.), ↑ entlassen, ↑ feuern (ugs.), in die Wüste schicken (ugs.), ↑ kaltstellen (ugs.), seines Amtes entheben (geh.), seines Amtes entkleiden (geh.), ↑ stürzen.
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ent|mạch|ten 〈V. tr.; hat〉 seiner Macht od. Kraft berauben ● einen Politiker \entmachten
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ent|mạch|ten <sw. V.; hat:
der Macht berauben u. jeden Einfluss nehmen:
einen Herrscher e.
Dazu:
Ent|mạch|tung, die; -, -en.
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ent|mạch|ten <sw. V.; hat: der Macht berauben u. jeden Einfluss nehmen: einen Herrscher, den politischen Gegner e.; Ü um den Statussymbolwert von Schmuck aus edlen Materialien zu ironisieren und gleichzeitig zu e. (Nordschweiz 27. 3. 85, 10).
Universal-Lexikon. 2012.