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Zensuswahlrecht
Zẹnsuswahlrecht,
 
Wahlrecht, das dem Grundsatz der Allgemeinheit und Gleichheit der Wahl widerspricht, indem es das Wahlrecht als solches oder das Stimmengewicht an den Umfang des Vermögens oder der Steuerleistung bindet (im Unterschied zum Pluralwahlrecht). Ein Zensuswahlrecht galt in zahlreichen Staaten Europas vom 17. bis ins 19. Jahrhundert, z. B. in Preußen in Form des Dreiklassenwahlrechts. Das Zensuswahlrecht beruht auf dem bereits in der Antike erwogenen und (z. B. in Rom) auch umgesetzten Gedanken, dass der Umfang des Besitzes oder der Steuerleistung für die politischen Rechte des Bürgers maßgeblich sein müsse.

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Zẹn|sus|wahl|recht, das (früher): an Besitz, Einkommen od. Steuerleistung gebundenes Wahlrecht [mit entsprechend abgestuftem Gewicht der Wählerstimme].

Universal-Lexikon. 2012.