Zweiverband,
das französische-russische Bündnis, das dem Dreibund entgegengestellt wurde. Ein förmlicher Vertrag bestand nicht, nur ein Einverständnis (Entente) über gemeinsame Außenpolitik (Notenaustausch vom 21./27. 8. 1891) und eine Militärkonvention vom 17. 8. 1892, die mit dem Notenaustausch vom 27. 12. 1893/4. 1. 1894 wirksam wurde. Der Zweiverband, der auch durch die Nichterneuerung des deutschen-russischen Rückversicherungsvertrags veranlasst wurde, galt in Deutschland als Kernstück der Einkreisung und war später Grundlage der Tripelentente.
Universal-Lexikon. 2012.