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Quẹt|schung 〈f. 20〉
1. Verletzung durch einen stumpfen Gegenstand
2. gequetschte Körperstelle; Sy Quetschwunde, Kontusion
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Quẹt|schung, die; -, -en:
2. gequetschte Stelle; Kontusion.
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Quetschung,
Gewebeverletzung unter Einwirkung stumpfer Gewalt, bei der es durch Gefäßzerreißung zu einem Blutaustritt unter die Haut (Bluterguss), auch zu offener Wundbildung kommt, in leichter Form als Prellung bezeichnet. Bei Beteiligung innerer Organe können Zerreißungen (z. B. Milzruptur) oder schwerwiegende Gewebeschädigungen auftreten, v. a. bei Gehirnprellung oder Herzprellung (Herzverletzungen). Ausgedehnte Muskelquetschungen bergen die Gefahr eines Crush-Syndroms.
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Universal-Lexikon. 2012.