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blät|tern ['blɛtɐn] <itr.; hat:die Seiten eines Hefts, eines Buchs, einer Zeitung o. Ä. umwenden:
er blätterte hastig in den Akten.
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Blạt|tern 〈Pl. von〉 Blatter1
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blạ̈t|tern <sw. V.> [mhd. bleteren]:
1. <hat> (in einem Buch o. Ä.) die Seiten umblättern [u. dabei hier u. dort den Text überfliegen od. flüchtig das eine od. andere Bild betrachten]:
in einem Buch, in Akten b.;
Ü er blättert im Buch seiner Erinnerungen (geh.; ruft manches aus seiner Vergangenheit in die Erinnerung zurück).
2. <ist> (selten)
a) in dünne Schichten zerfallen;
b) sich in dünnen Schichten ablösen:
die Farbe blättert.
3. <hat> Karten, Scheine o. Ä. einzeln nacheinander hinlegen.
4. <hat> (Landwirtsch.) von ↑ Blättern (1) befreien.
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Blattern,
volkstümliche Bezeichnung für die Pocken.
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blạ̈t|tern <sw. V.> [mhd. bleteren]: 1. (in einem Buch o. Ä.) die Seiten umblättern [u. dabei hier u. dort den Text überfliegen od. flüchtig das eine od. andere Bild betrachten] <hat>: in einem Buch, in Akten b.; solche Seiten überschlugen wir im Unterricht, um heimlich unterm Pult wieder nach ihnen zu b. (Zeller, Amen 125); Ü er blättert im Buch seiner Erinnerungen (geh.; ruft manches aus seiner Vergangenheit in die Erinnerung zurück). 2. <ist> (selten) a) in dünne Schichten zerfallen: der Schiefer, der Teig blättert; b) sich in dünnen Schichten ablösen: die Farbe blättert; der Putz ist geblättert; Nicht ein einziges Stück ist intakt, der ... Herd nicht, von dem das Email blättert (Härtling, Hubert 203). 3. Karten, Scheine o. Ä. einzeln nacheinander hinlegen <hat>: er blättert seine Karten, Geldscheine auf den Tisch; Ü im leichten Herbstwelken, das ihnen der Wind vor die Füße blätterte (Fries, Weg 104). 4. (Landw.) von Blättern (1) befreien <hat>: Rüben, Tabak b.
Universal-Lexikon. 2012.