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ab|ord|nen ['ap|ɔrdnən], ordnete ab, abgeordnet <tr.; hat:dienstlich entsenden:
jmdn. zu einer Versammlung abordnen.
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ạb||ord|nen 〈V. tr.; hat〉 jmdn. \abordnen mit einem Auftrag (zu jmdm.) schicken; →a. abgeordnet
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ạb|ord|nen <sw. V.; hat [eigtl. = jmdn. aus einer Gruppe mit einem Auftrag absondern]:
dienstlich zur Erfüllung einer Aufgabe entsenden:
jmdn. nach Berlin, zu einer Konferenz a.
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ạb|ord|nen <sw. V.; hat [eigtl. = jmdn. aus einer Gruppe mit einem Auftrag absondern]: dienstlich zur Erfüllung einer Aufgabe entsenden: jmdn. zu einer Konferenz a.; die Partei hat ihn nach Berlin abgeordnet.
Universal-Lexikon. 2012.