Akademik

avisieren
ausrufen; ankündigen; verkünden; vermelden; aus dem Hut zaubern (umgangssprachlich); bekanntmachen; kundgeben; äußern; öffentlich bekannt geben; ankünden; proklamieren; kundtun; bekannt geben; bekannt machen; verlautbaren (lassen)

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avi|sie|ren 〈[-vi-] V. tr.; hat; geh.〉 etwas \avisieren jmdn. über etwas benachrichtigen, in Kenntnis von etwas setzen, schriftlich ankündigen ● wir haben das Hotel avisiert, dass Sie morgen um zwölf ankommen; wir haben seine Ankunft im Hotel avisiert [<frz. aviser „benachrichtigen“]

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avi|sie|ren <sw. V.; hat:
a) (bildungsspr.) das Bevorstehen von etw., die Ankunft, das Eintreffen von jmdm. od. etw. schriftlich o. Ä. ankündigen:
eine Warenlieferung a.;
b) (schweiz.) benachrichtigen.

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avi|sie|ren <sw. V.; hat: a) das Bevorstehen von etw., die Ankunft, das Eintreffen von jmdm. od. etw. schriftlich o. ä. ankündigen: eine Warenlieferung a.; Meine Ankunft musste avisiert worden sein, denn Mutter Márta ... wachte noch, um mich zu empfangen (Habe, Namen 116); ging ein Leuchten des Erkennens über sein Gesicht. Offenbar waren wir ihm avisiert (Böll, Tagebuch 31); Die avisierte Nutzung der Außenkapazitäten an der Gaststätte ... wurde wieder annulliert (NNN 14. 11. 83, 6); b) (schweiz.) benachrichtigen: Der Arzt stellte fest: ein Verbrechen musste geschehen sein; die Polizei wurde avisiert (National-Zeitung 564, 1968, 3).

Universal-Lexikon. 2012.